Geistiges Eigentum

Angenommen, in einer Fernsehserie, in der keinerlei Katzen vorkommen, taucht im Laufe der Handlung (aber nicht in der Werbung oder im Logo) immer wieder ein simples Grafikelement auf, das eine stiliserte menschliche Figur enthält. Jetzt erstellt jemand eine Grafik, die an die Filmgrafik erinnert, aber statt eines stilisierten Menschen eine stiliserte Katze enthält.

Könnte diese Grafik - in Deutschland bzw. in den USA - kommerziell verwendet werden, ohne die Rechte Dritter zu verletzen?

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Das wäre Markenrecht.

Tja, könnte!
Kommt jetzt bei den Marken auch auf die Verwechslungsgefahr an.
So eine Marke wird immer für eine oder mehrere Produktgruppen angemeldet und geschützt.

Gibt es ein Logo für Katzenfutter und eines für eine Flugzeugmarke, ist die Gefahr einer Verwechslung recht gering.
Geht es um Katzenfutter und Kratzbäume für Katzen, kann es schon ganz anders aussehen.

Da Patentamt hat Kriterien, nach denen Logos klassifiziert werden, da werden auch die Marken verwaltet.

Schlussendlich muss das Gericht definitiv unterscheiden ob eine Gefahr besteht.

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden. Eine Antwort ohne Detailkenntnis des Falles ist nicht möglich.

Gruß
Wolfgang

Es handelt sich bei der ursprünglichen Grafik nicht um ein Logo o.ä., das für ein Produkt verwendet wird, sondern sie taucht lediglich im Laufe der Handlung einer Fernsehserie auf.

Lässt sich im Vorfeld irgendwie feststellen, ob eine veränderte Grafik verwendet werden kann, ohne dass es so weit kommen muss, dass ein Gericht bemüht wird? Wann kann man sich beispielsweise auf freie Nutzung berufen?

Und noch ein Schnörkel: Nehmen wir weiterhin an, die veränderte Grafik wurde einem Unternehmen für T-Shirt-Bedruckung angeboten, das einen deutschen und einen US-amerikanischen Ableger hat. Der amerikanische Ableger hat die Grafk akzeptiert, der deutsche abgelehnt mit Verweis auf geistiges Eigentum Dritter. Entlehnt wurde die Grafik aus einer US-amerikanischen Serie, so das eigentlich anzunehmen ist, dass tendenziell US-Recht anzuwenden wäre. Beruht die deutsche Ablehnung auf Übereifer oder ist das deutsche Recht diesbezüglich strenger?

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Eine allgemeine Antwort darauf ist nicht möglich. Es hängt von dem konkreten Aussehen der beiden Grafiken ab.

Gruß,
Max

Salopp könnte man sagen: Immer dann, wenn es die Absicht des Bearbeiters ist, dass das Original wiedererkannt wird, liegt keine freie Benutzung, sondern eine Bearbeitung vor.

Dass die deutsche Frma mit dem Verweis auf geistiges Eigentum Dritter abgelehnt hat, könnte ein Indiz sein, dass das Original sehr deutlich erkennbar ist.

Dass alles natürlich unter der Vorausetzung, dass das Original urheberrechtlichen Schutz genießt.

Gruß,
Max

Dann gilt evtl. das Urheberrecht, dies ist dann unterschiedlich:

Wie schon geschrieben wurde ist dies zu Beurteilen so nicht möglich, da müsste man direkt vergleichen können.
Allerdings werden dir da selbst Fachleute keine verbindliche Auskunft geben können, sondern nur ihre Einschätzung der Rechtslage.

So lange der Urheber aber nicht klagt, passiert gar nichts.
Verbindlich kann dann aber nur der Richter werden.

MfG Peter(TOO)

Ich möchte hier die Grafik nicht hochladen, aber vergleichbar wäre beispielsweise eine Grafik des Sternenflottenabzeichens aus Star Trek, das statt eines Sterns ein stilisiertes Katzengesicht enthält. Da ja selbst unveränderte Sternenflottenabzeichen als T-Shirt-Aufdruck angeboten werden, auch hier in Deutchland, bin ich ob der Ablehnung mit der genannten Begründung doch etwas verblüfft.

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