darf man Hinrichtungsdarstellungen in Büchern, Filmen usw. glauben, stand den Deliquenten generell geistl. Beistand zu. Kam es auch vor, dass dieser vom Gericht verweigert wurde? Unter welchen Voraus-setzungen, bei welchen Vergehen?
Für einen gläubigen Menschen käme die Verweigerung von Beichte und Absolution einer Strafverschärfung gleich, da sie sich ja auch auf das Seelenheil im Jenseits auswirken könnte. In Zeiten, da man vor drakonischen Strafen nicht zurückschreckte, wäre es also durchaus denkbar, wenn man auch auf dieses Mittel zurückgegriffen hätte.
darf man Hinrichtungsdarstellungen in Büchern, Filmen usw.
glauben, stand den Deliquenten generell geistl. Beistand zu.
Kam es auch vor, dass dieser vom Gericht verweigert wurde?
Unter welchen Voraus-setzungen, bei welchen Vergehen?
alles was möglich ist, geschieht auch irgendwann.
Daß solche Verweigerungen an bestimmte Verbrechen gekoppelt sind oder
waren kann ich mir kaum vorstellen.
Ob Hinrichtung „Ungläubiger“ immer oder überhaupt geistigen Bestand
(z.bsp.im Isalm)erfahren dürfen weiß ich ncht.
Daß faschistische oder kommunistische Terrorregime ihren Opfern
religiösen Bestand gewährten wird wohl nur seltener vorgekommen sein
und wohl kaum als obligatorisches Angebot.
Gruß VIKTOR
Hallo, bei Hinrichtungen nach Urteil im 3. Reich war ein der Konfession des Verurteilten entspr. Geistlicher dabei, der den Hinterbliebenen übrigens, nebst dem eingesetzten Material der Hinrichtung (Minution) und dem Verwaltungsaufwand nachher in Rechnung gestellt wurde.