Bei wiedereinreise nach Deutschland bei der letzten Kasse melden.
Gruß
Hall!
Wenn Du nicht in Deutschland lebst, kannst cht in Deutschland versichern.
Du musst Dich in Russland versichern.
Grüße
Hallo,
die Versicherungspflicht ist in §193 VVG geregelt. Dort heißt es:
„(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5 000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5 000 Euro.“
Daher sind Sie derzeit, wenn ihr Wohnsitz Russland ist, nicht versicherungspflichtig in Deutschland. Das werden Sie bei der Rückkehr erst wieder.
Eine deutsche PKV wird Sie meist nicht mehr versichern, wenn Sie schon im Ausland sind.
Spezialanbieter wie „Allianz Worldwide Care“ bieten jedoch entsprechende Incommig Produkte an.
Hallo,
leider kann ich Dir nicht helfen.
Gruß
Marianne
Es gibt in Deutschland eine Antragspflichtversicherung. Diese kann man mit der Einreise nach Deutschland beantragen.
Hallo,
in Dtl. kannst du nur versichert sein, wenn du den Lebensmittelpunkt in Deutschland hast oder Beiträge in Deutschland zahlst (Deutscher Arbeitgeber oder Deutsche Rente).
Da du beides nicht hast, kannst du natürlich auch nicht in Deutschland versichert sein.
Von welchen Gelder soll das gezahlt werden? Es könnte ja sonst jeder, der woanders wohnt, einfach in Dtl. versichert sein. Da würde das Soziale System ja gar nicht mehr hinhauen.
Du musst dich unbedingt um eine Versicherung in Russland kümmern; ich weiß nicht, wie das dort geregelt ist. Ggf. könnten die ja vielleicht die Kosten, die für eine Behandlung in Dtl. anfallen, übernehmen (ist ja hier auch so: wenn ich in Dtl. versichert bin und Urlaub woanders mache, übernimmt die Krankenkasse bzw. eine private Zusatzversicherung die Kosten).
Alles Gute.
Hallo,
das wird nicht möglich. Die Familienversicherung über die Eltern endet spätestens mit dem 25. Geburtstag.
Wenn man gezielt nach Deutschland fährt, um sich dort behandeln zu lassen, gibt es dafür keine Versicherung.
Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle, die dauerhaft in Deutschland wohnen. Für Besucher, Touristen etc,. gilt sie nicht (auch wenn sie die dt. Staatsbürgerschaft besitzen).
Ggf. in Russland nach einer Krankenversicherung suchen, die Auslandsbehandlungen umfasst.
Gruß
RHW