Gekauft mit Garantie - aber keine Unterlagen!

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen zu folgendem etwas komlizierten Fall aus dem Bereich des Verbraucherrechts:

Ein Kunde kauft auf Basis eines verbindlichen Angebotes ein Gerät, welches im Angebot mit 36 Monaten Garantie beschrieben ist. Das Gerät wird geliefert. Eine Garantieurkunde des Herstellers ist in der Bedienungsanleitung des Gerätes enthalten.

Nach 13 Monaten versagt das Gerät seinen Dienst. Der Kunde sendet es direkt an den Hersteller und erteilt einen Garantieauftrag. Der Hersteller teilt ihm mit, dass das Gerät lediglich eine Herstellergarantie von 12 Monaten hat und stellt für den Rückversand des unreparierten Gerätes eine Überprüfungssgebühr in Rechnung.

Soweit der Fall. Nun meine Fragen:

  1. Kann der Kunde Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen bzw. da er keine längere Herstellergarantie erhalten wird, vom Kaufvertrag zurücktreten?

  2. Kann der Kunde aufgrund des nicht korrekt erfüllten Kaufvertrages Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, da er aufgrund des verbindlichen Angebotes nicht davon ausgehen konnte, dass ihm der Hersteller eine nur 12-monatige Garantie bestätigt und die Bearbeitung in Rechnung stellt?

  3. Wie wäre die Antwort auf die Fragen 1 und 2, wenn der Verkäufer sich verteidigt, in dem er angibt, dass es sich bei der 36-monatigen Garantie um eine reine Händlergarantie handelt und das Gerät folglich nach 12 Monaten nur hätte zum Händler geschickt werden dürfen? Zu beachten ist, dass der Kunde keinerlei Unterlagen zu einer 36-monatigen Händlergarantie erhalten hat, sondern sich im Lieferumfang lediglich die Garantieurkunde des Herstellers befand und der Kunde aus dem verbindlichen Angebot Kenntnis vom Vorhandensein einer 36-monatigen Garantie hatte.

  4. Sollte der Kunde hier Ansprüche haben und dafür vor Gericht Beweise bringen müssen, wäre es dann ausreichend, einen Ausdruck des Online-Angebotes beizubringen, der jedoch nicht vom Käufer selbst ausgedruckt wurde, sondern den der Verkäufer im Rahmen eines anderen Rechtsstreits gegen den Käufer zum gleichen Produkt als Beweis für eine den anderen Rechtsstreit betreffende These geliefert hat?

Danke für Eure Hilfe,

Martin

Hallo,

Ein Kunde kauft auf Basis eines verbindlichen Angebotes ein
Gerät, welches im Angebot mit 36 Monaten Garantie beschrieben
ist. Das Gerät wird geliefert. Eine Garantieurkunde des
Herstellers ist in der Bedienungsanleitung des Gerätes
enthalten.

Nach 13 Monaten versagt das Gerät seinen Dienst. Der Kunde
sendet es direkt an den Hersteller und erteilt einen
Garantieauftrag. Der Hersteller teilt ihm mit, dass das Gerät
lediglich eine Herstellergarantie von 12 Monaten hat und
stellt für den Rückversand des unreparierten Gerätes eine
Überprüfungssgebühr in Rechnung.

Warum schickt er das Gerät an den Hersteller? Mit dem besteht kein Vertrag, also gibt es auch keine Grundlage, aus der ein Anspruch abgeleitet werden kann. Er sollte sich an seinen Händler wenden, der hat die Garantieleistung zu erbringen.

Gruß, Bernd

Hi

Ich komme aus der Elektronikbranche , also zwar kein Paragraphen Rechtswissender , aber als ehemaliger Werkstattleiter eines Hersteller - Services kann ich mich noch gut erinnern , das es um das Jahr 2000 eine Gestzesänderung gab , das jeder Artikel mit 2 Jahre Garantie , bzw Gewährleistung zu verkaufen ist.
Das letzte , also das 2 Jahr ist als Gewährleistung ausgelegt , heisst das die Fremdkosten , z.B. der Versand oder der Transport zu lasten des Kunden geht , aber die Reparatur auf Gewährleistung läuft .

ich denke da werden aber noch ein paar Rechtswissende die entsprechenden Paragraphen dazu benennen können

Toni

Laut Garantieurkunde ist Garantiegeber der Hersteller. Dieser gewährt die in der Garantieurkunde beschriebene Leistung. Aus den Garantiebestimmungen geht auch hervor, dass der Kunde sich an jede vom Hersteller autorisierte Vertragswerkstatt oder direkt an den Hersteller wenden kann. Dies ist bei einer Herstellergarantie allgemein üblich.

Ein Kunde kauft (…) ein
Gerät, welches im Angebot mit 36 Monaten Garantie beschrieben
ist.

Dann haftet der Lieferant für diese Zusicherung.

Nach 13 Monaten versagt das Gerät seinen Dienst. Der Kunde
sendet es direkt an den Hersteller

Erster Fehler, der Händler war nach 13 Monaten alleinger Garantiegeber.

Der Hersteller teilt ihm mit, dass das Gerät
lediglich eine Herstellergarantie von 12 Monaten hat und
stellt für den Rückversand des unreparierten Gerätes eine
Überprüfungssgebühr in Rechnung.

Soweit völlig richtig.

  1. Kann der Kunde Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen bzw.
    da er keine längere Herstellergarantie erhalten wird, vom
    Kaufvertrag zurücktreten?

Mit welchem Anspruch? Er kann kostenlose Reparatur gem. Zusage des Händlers verlangen.

  1. Kann der Kunde aufgrund des nicht korrekt erfüllten
    Kaufvertrages Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, da er
    aufgrund des verbindlichen Angebotes nicht davon ausgehen
    konnte, dass ihm der Hersteller eine nur 12-monatige Garantie
    bestätigt und die Bearbeitung in Rechnung stellt?

Der einzige Schaden ist die Überprüfungsgebühr. Und die wäre vermeidbar gewesen, wenn er die Bedingungen der Lieferanten- sowie Herstellergarantie zur Kenntnis genommen hätte. Beides war schriftlich nachzulesen.

  1. Wie wäre die Antwort auf die Fragen 1 und 2, wenn der
    Verkäufer sich verteidigt, in dem er angibt, dass es sich bei
    der 36-monatigen Garantie um eine reine Händlergarantie
    handelt und das Gerät folglich nach 12 Monaten nur hätte zum
    Händler geschickt werden dürfen?

Genau das wird er tun. Unkenntnis schützt nicht vor Schaden - ein Anruf beim Lieferanten, was mit dem Gerät zu tun ist und die Sache wäre ordnungsgemäß gelaufen.

Zu beachten ist, dass der
Kunde keinerlei Unterlagen zu einer 36-monatigen
Händlergarantie erhalten hat,

… die er hätte anfordern können :smile:

sondern sich im Lieferumfang
lediglich die Garantieurkunde des Herstellers befand und der
Kunde aus dem verbindlichen Angebot Kenntnis vom Vorhandensein
einer 36-monatigen Garantie hatte.

Eben. Also war dem K klar, wer wann einen Defekt zu beheben hat!

  1. Sollte der Kunde hier Ansprüche haben

Ja, innerhalb 12 Monaten wahlweise bei Händler oder Hersteller, nach 12 Monaten nur beim Händler.

und dafür vor Gericht
Beweise bringen müssen, wäre es dann ausreichend, einen
Ausdruck des Online-Angebotes beizubringen, der jedoch nicht
vom Käufer selbst ausgedruckt wurde, sondern den der Verkäufer
im Rahmen eines anderen Rechtsstreits gegen den Käufer zum
gleichen Produkt als Beweis für eine den anderen Rechtsstreit
betreffende These geliefert hat?

Das einzige „Beweismittel“ ist der Irrtum des K. Wer liest, ist auch vor Gericht immer klar im Vorteil (SCNR)
Merke: Gesetzl. Gewährleistung gibt der Hersteller, freiwillige Garantie der Händler. Und das haben beide auch deutlich geschrieben.

Danke für Eure Hilfe,

HTH
G imager

Danke für die guten Antworten.

Allerdings ist das mit der gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller und der freiwilligen Garntie vom Händler eigentlich genau umgekehrt! Die gesetzliche Gewährleistung gibt der Händler auf Basis des Kaufvertrages und die freiwillige Garantie gibt der Hersteller und diese kann je nach Garantiedauer länger oder kürzer als die Gewährleistung sein. Deshalb ist der Kunde hier ja auch von einer 36-monatigen HERSTELLERgarantie ausgegangen, da der Verkäufer eben in der Regel nur die gesetzlioche 2-jährige gewährleistung übernimmt, die sich aus dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag begründet.

Die Vermutung, es handele sich um eine Garantie des Händlers, ist also nicht wirklich naheliegend, weshalb die Frage wäre, ob der Kunde nicht doch vom Händler in die Irre geführt wurde und somit einen Schadenseratzanspruch gegenüber dem Händler hat.

Hallo,

aber als ehemaliger
Werkstattleiter eines Hersteller - Services kann ich mich noch
gut erinnern , das es um das Jahr 2000 eine Gestzesänderung
gab , das jeder Artikel mit 2 Jahre Garantie , bzw
Gewährleistung zu verkaufen ist.

Sorry, aber das ist sowas von falsch: faq:1152
Darf ich dann doch mal an Dieter Nuhr erinnern?
Gruß
loderunner

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Hallo,

Ein Kunde kauft auf Basis eines verbindlichen Angebotes ein
Gerät, welches im Angebot mit 36 Monaten Garantie beschrieben
ist.

Diese Angabe stammt woher?

Das Gerät wird geliefert. Eine Garantieurkunde des
Herstellers ist in der Bedienungsanleitung des Gerätes
enthalten.

Und was genau steht da drin bezügl. der Garantieleistungen und -frist?

Erstmal muss geklärt werden, ob die 36Monate überhaupt Teil des Kaufvertrags wurden. Dann kann man weitersehen.
Gruß
loderunner (ianal)

Die 36 Monate Garantie werden in der Produktbeschreibung auf der Homepage des Verkäufers sowie im Ebay-Angebot beschrieben. sie sind also m. E. damit auch Bestandteil des Kaufvertrages. Mehr als die Angabe „36 Monate Garantie“ ist diesbezüglich nirgends zu finden. Die Angabe ist sogar Bestandteil der Prduktbezeichnung in der Angebotsüberschrift, z. B: „Gerät XY, OVP, 36 Monate Garantie“

Natürlich gilt, wenn nichts anderes vereinbart, die gesetzliche Händlergarantie. In diesem Fall hier gibt der Verkäufer aber eine längere Garantiedauer, als gesetzlich vorgeschrieben. Das kann der Verkäufer natürlich auf freiwilliger Basis machen und das wird auch recht häufig gemacht. Oder hindert ihn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgarantiedauer daran, freiwillig eine längere Garantie zu gewährleisten?

MfG
TheSedated

Natürlich gilt, wenn nichts anderes vereinbart, die
gesetzliche Händlergarantie.

Die was? So was existiert mW nicht. Es gibt eine gesetzliche Gewährkleistung - und das istr was anderes als Garantie.

Lg,
M.

Danke für die guten Antworten.

Dir dir aber offenbar nicht gefallen :frowning:

Die gesetzliche Gewährleistung gibt der
Händler

Richtig!

Deshalb ist der Kunde hier ja auch von einer 36-monatigen
HERSTELLERgarantie ausgegangen,

und das ist gerade falsch.

Die Vermutung, es handele sich um eine Garantie des Händlers,
ist also nicht wirklich naheliegend,

Und doch seit Jahren Gesetz.
Nachzulesen unter FAQ 1152

Es muss dir ja nicht gefallen, aber deine Ansprüche innerhalb der gestzlichen Sachmängelhaftung hast du ausschließlich gegen den Händler/Verkäufer.

Die Kosten des Herstellers wg. Transport und Überprüfung hast du daher zu tragen.

HTH
G imager

Hallo,

Die 36 Monate Garantie werden in der Produktbeschreibung auf
der Homepage des Verkäufers sowie im Ebay-Angebot beschrieben.
sie sind also m. E. damit auch Bestandteil des Kaufvertrages.

Sehe ich auch so.
Allerdings ist der Garantiegeber offensichtlich nicht der Hersteller, sonst stünde das ja in seiner Garantieurkunde. Die Garantie müsste also der Verkäufer geben. Und da besteht nun das Problem, dass nirgendwo die Garantiebedingungen zu finden sind. Was genau wird also garantiert?

Ich fürchte, da kann zwar ein Konkurrent oder eine Verbraucherschutzorganisation eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs veranlassen, aber der Kunde hat hier wohl keine Ansprüche. Weder an den Hersteller (Garantie abgelaufen) noch an den Verkäufer (Keine Garantiebedingungen). Der Kunde wird deshalb sowohl auf dem defekten Gerät als auch auf den bislang entstandenen Kosten sitzen bleiben (die er allerdings auch selber zu verantworten hat - er hätte sich halt erst mal mit dem Garantiegeber in Verbindung setzen müssen).

Aber: ianal.
Gruß
loderunner