Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zu folgendem etwas komlizierten Fall aus dem Bereich des Verbraucherrechts:
Ein Kunde kauft auf Basis eines verbindlichen Angebotes ein Gerät, welches im Angebot mit 36 Monaten Garantie beschrieben ist. Das Gerät wird geliefert. Eine Garantieurkunde des Herstellers ist in der Bedienungsanleitung des Gerätes enthalten.
Nach 13 Monaten versagt das Gerät seinen Dienst. Der Kunde sendet es direkt an den Hersteller und erteilt einen Garantieauftrag. Der Hersteller teilt ihm mit, dass das Gerät lediglich eine Herstellergarantie von 12 Monaten hat und stellt für den Rückversand des unreparierten Gerätes eine Überprüfungssgebühr in Rechnung.
Soweit der Fall. Nun meine Fragen:
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Kann der Kunde Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen bzw. da er keine längere Herstellergarantie erhalten wird, vom Kaufvertrag zurücktreten?
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Kann der Kunde aufgrund des nicht korrekt erfüllten Kaufvertrages Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, da er aufgrund des verbindlichen Angebotes nicht davon ausgehen konnte, dass ihm der Hersteller eine nur 12-monatige Garantie bestätigt und die Bearbeitung in Rechnung stellt?
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Wie wäre die Antwort auf die Fragen 1 und 2, wenn der Verkäufer sich verteidigt, in dem er angibt, dass es sich bei der 36-monatigen Garantie um eine reine Händlergarantie handelt und das Gerät folglich nach 12 Monaten nur hätte zum Händler geschickt werden dürfen? Zu beachten ist, dass der Kunde keinerlei Unterlagen zu einer 36-monatigen Händlergarantie erhalten hat, sondern sich im Lieferumfang lediglich die Garantieurkunde des Herstellers befand und der Kunde aus dem verbindlichen Angebot Kenntnis vom Vorhandensein einer 36-monatigen Garantie hatte.
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Sollte der Kunde hier Ansprüche haben und dafür vor Gericht Beweise bringen müssen, wäre es dann ausreichend, einen Ausdruck des Online-Angebotes beizubringen, der jedoch nicht vom Käufer selbst ausgedruckt wurde, sondern den der Verkäufer im Rahmen eines anderen Rechtsstreits gegen den Käufer zum gleichen Produkt als Beweis für eine den anderen Rechtsstreit betreffende These geliefert hat?
Danke für Eure Hilfe,
Martin

