Gekauft vom Händler im Internet

Angenommen Herr M. kauft im Internetauktionshaus einen Herd und holt den ab.Zuhause stellt er fest das er kaputt ist.Der Verkäufer soll aber gewerblich sein und ist auch bereit den Kaufbetrag zurück zu geben.Herr M.ist aber weit gefahren und hat z.B. einen Elektiker nachschauen lassen ob das Gerät ok ist.Muß der Verkäufer diese Gebüren auch zahlen oder kann Herr M.auf die Zahlungen bestehen?

meine laienmeinung ist, daß der käufer auf den kosten für den elektriker in jedem fall sitzenbleibt. er hätte dem gewerblichen verkäufer mitteilen müssen, daß das gerät nicht funktioniert und eine behebung des mangels einfordern müssen. für den „eigenmächtigen“ einsatz des elektrikers muss er selbst aufkommen.

gruß,
tommy

Zuhause stellt er fest das er kaputt ist.Der
Verkäufer soll aber gewerblich sein und ist auch bereit den
Kaufbetrag zurück zu geben.Herr M.ist aber weit gefahren und
hat z.B. einen Elektiker nachschauen lassen ob das Gerät ok
ist.Muß der Verkäufer diese Gebüren auch zahlen oder kann Herr
M.auf die Zahlungen bestehen?

Auch kein Hallo,

nach BGB § 439 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html) hat der Verkäufer lediglich „die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen“. Nicht jedoch die Kosten, die entstehen, wenn Oma, Opa, Onkel, Fußballtrainer der Tante, Bundeskanzler, Papst oder sonstwer mal „nachschauen“ ob das Gerät „okay“ ist.

Gruß

S.J.