ch habe vor einem Monat ca. ein Auto gekauft, dieses ist ein Gebrauchtwagen von privat, ich habe ihn angesehen und wurde auf eine kleine roststelle aufmerksam gemacht, im Vertrag steht , gekauf wie gesehen. Das ist auch OK, nun ist es so das ich Tüv machen muss, wo sich rausstellte das das ganze Auto am Uterboden weggerostet ist, ich somit auch kein Tüv dafür bekomme. Der Verkäufer meinte aber das dieses im guten Zustand ist und überhaupt fahrtüchtig, ist jetzt bei der Aussage *gekauft wie gesehen* eine Klausel wo ich gar nix mehr machen kann und ich auch keine Möglichkeit habe Geld zurück zu bekommen.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Danke
naja. Ich seh das so. Ihr habt einen Vertrag nach §433 BGB abgeschlossen. Jeder Vertrag muss aber gem. §242 nach Treu und Glaube gestaltet werden. Auf deutsch: Die Vertragsparteien dürfen sich nicht gegenseitig verarschen.
Wenn er also wußte, dass es eine so große Roststelle gibt, dass du nicht für den TÜV zugelassen wirst, so ist er aus meiner Sicht schadensersatzpflichtig. Sicher bin ich mir nicht ganz. Bin aus dem Themengebiet schon ne weile raus
ch habe vor einem Monat ca. ein Auto gekauft,
Hallo blacksheepchen,
ich habe öffentliches Recht als Themengebiet. Deine Frage zielt aber auf Privatrecht, Bürgerliches Recht Zivilrecht (alles Bezeichnungen für das Rechtsgebiet zu dem Deine Frage gehört).
Gruß
jotti
Guten Morgen,
ich bin Anlageberater und kein Rechtsanwalt und somit kann ich Ihnen bei dieser Frage leider nicht weiter helfen, sorry
Viele Grüße
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