Gekaufte Bundesratsstimmen ? DE Quo Vadis

Nach dem GG schickt jedes Land Vertreter zum Bundesrat, jeder
von diesen hat das Recht seine Meinung im Bundesrat zu
vertreten. Es ist in keinster Weise so, dass nur der MP eines
Landes im Bundesrat seinen Mund aufmachen darf. Im GG steht
auch nirgendwo, dass der MP sagen darf, wie ein Bundesland
abstimmt. Wirklich, im ganzen Artikel 51, der dies hier
regelt, ist nirgendwo von einem Stimmführer oder dergleichen
die Rede, der im Zweifelsfall erklären darf, was das Land
wirklich will.

Natürlich nicht. In Art. 51 steht, dass das Land seine Stimmen einheitlich abgibt. Wer über die Einheitlichkeit bestimmt, ist im GG nicht geregelt. Dafür aber in der Brandenburger Landesverfassung.

Es ist übrigens auch umstritten,

Klar. Umstritten ist hier praktisch alles.

ob man die
Richtlinienkompetenz des MP hier anwenden kann, denn die
Richtlinienkompetenz gilt nur bei der Vertretung des Landes
nach „außen“.

Richtig. Der Bundesrat ist aber für das „Land“ Brandenburg „außen“.

Nach der Definition ist der Bundesrat
anscheinend etwas internes. Außerdem stellt sich die Frage, ob
Landesrecht im Bundesrat überhaupt gilt.

Selbstverständlich. Bundesrecht bricht Landesrecht. Da aber im GG nichts gegenteiliges zum Landesrecht steht, sehe ich nicht, wo Bundesrecht hier Landesrecht brechen sollte.

Daraus würde folgen, dass Schönbohm das gleiche Recht hat, für
das Land Brandenburg abzustimmen, wie es Stolpe oder Ziel hat.

Wie gesagt, hat er nicht. Widerspricht der Brandenburger Verfassung.

Übrigens, wenn es den Gründungsväter darum gegangen wäre, dass
nur der MP das Sagen hat, warum schickt dann jedes Land
mehrere Vertreter? Warum dann nicht nur den MP?

Keine Ahnung. Scheint mir aber irrelevant. Im GG steht nur, dass die Stimmen einheitlich abgegeben werden müssen. Wer über die Einheitlichkeit ist im Grundgesetz nicht, dafür aber in der Brandenburger Landesverfassung geregelt.

Richtig. Der Bundesrat ist aber für das „Land“ Brandenburg
„außen“.

Nochmals, nach juristischer Definition ist das anscheinend nicht so! Der Bundesrat ist gewissermaßen etwas Internes zwischen den Ländern. Deshalb scheint das hier nicht so ganz zuzutreffen.

Außerdem wäre es doch auch irgendwie seltsam, wenn bei dem einen Land der MP das entscheiden könnte und in einem anderen Land nicht…

Der relevante Artikel im GG lautet:

(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es
Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich
und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter
abgegeben werden.

Und? Da steht nicht drin, wer über diese Stimmen entscheidet. Das steht aber praktisch in der Brandenburger Verfassung.

Und insoweit
ist sodann die unterschiedliche Abstimmung nicht zu werten.
Das GG schreibt vor, dass ein Land nur mit einer Stimme
abstimmen darf.

Was ja geschehen ist.

Die Formulierung stimmt nicht genau. Es ist nicht so, dass ein
Land nur mit einer Stimme abstimmen darf, sondern das die
STIMMEN einheitlich sein müssen. Es ist also durchaus möglich,
dass verschiedene Vertreter ihre Meinung äußern. Da das
möglich ist, und die verschiedenen Stimmen nicht einheitlich
waren, ist das nicht gemäß diesem Gesetz.

Ist nicht logisch. Da steht: " kann so viele Mitglieder". Das heißt das Brandenburg auch nur zwei Vertreter für die vier Stimmen schicken darf. Eine Bündelung der Stimmen ist also ausdrücklich erlaubt nach dem GG.

Ein anderer Fall: Beim Dosenpfand hat der bayerische Landtag
(also auch die CSU) Stoiber aufgefordert mit „Ja“ zu stimmen.
Stoiber hat mit „Nein“ gestimmt. Niemand hat vom
Verfassungsbruch geredet.

Das ist aber ein Unterschied. 1. hat Stoiber eben NIEMAND
widersprochen und 2. hatte Stoiber wahrscheinlich nicht die 1
Stimme, die man benötigt hätte, um dieses Gesetz zu
verabschieden oder zu stoppen inne.

Zweitens ist schon mal irrelevant. Oder entscheidet über Verfassungsbruch, ob die Stimme entscheidend ist oder nicht. Erstens ist richtig. Ich sagte ja schon, dass sich bislang noch niemand so ungebührlich im Bundesrat aufgeführt hat wie Schönbohm.

Das GG sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Koalition in
einer Landesregierung vor. Um hier die Stabilität der
Landesregierung nicht unnötig in Gefahr zu bringen, hat der
Gesetzgeber bei Fassung des GG den Willen deutlich gemacht,
keine Krisen in Landesregierungen durch das Abstimmverhalten
im Bundestag zu erlauben.

Wo nimmst Du das denn her?

Ich nehme an, dass das GG am liebsten eine Einigung vor der
Abstimmung hätte.

Nimmst Du an. Ist also nicht relevant.

Wenn diese nicht erfolgt, sind die Stimmen
ungültig. U.A. deshalb, weil dem kleineren Partner ja damit
jeglicher Einfluss genommen werden würde.

Kannst Du aber mit dem GG nicht begründen. Ist also nicht relevant.

Der Gesetzgeber hat wohl deshalb im
GG aufgenommen, wenn die Koalitionspartner unterschiedlich im
Bundesrat abstimmen, dass diese Stimmen nicht gewertet werden.

Nein. Da steht nur, dass ein Land seine Stimmen nicht
aufteilen kann. Wenn also Stolpe und Schönbohm sich geeinigt
hätten, ihre vier Stimmen aufzuteilen, wäre dies eine
ungültige Stimmabgabe gewesen. Diese Vereinbarung gab es aber
nicht sondern es ging stets darum, die vier Stimmen für
Brandenburg mit „Ja“ oder „Nein“ zu werten.

Stimmt nicht. Es steht darin, dass ein Land nur einheitlich
abstimmen darf. Das Aufsplitten der Stimmen ist nicht erwähnt.

Mit nicht-einheitlich ist wohl nicht-aufsplitten gemeint. Was denn sonst?

Alleine aus der Tatsache der Stabilität einer Landesregierung
bin ich der Auffassung, dass der Bundespräsident dieses
Prinzip nicht durchbrechen wird. Wenn er es täte, wird das BVG
das Gesetz wegen der Unzulässigkeit der Abstimmung
einkassiert.

Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Juristen sind sich
uneins hierüber und damit kann man dem Bundesratspräsidenten
schon ein Ermessensspielraum zugestehen. Außerdem käme das
Gesetz bei einem 4:4-Urteil durch.

4:4 Urteil? Genauere Erklärung bitte. Der ehemalige
Vorsitzenden des BVG hat am Freitag gesagt, er gäbe einer
Klage vor dem BVG gute Chancen.

Die Mehrheit des BVG muß der Meinung sein, dass dies nicht verfassungsgemäß war. Keine Mehrheit, also 4:4-Richterstimmen, bedeutet, dass das Gesetz verfassungsgemäß verabschiedet worden war.

Das BVG wird nämlich darauf achten, dass die
Stabilität der Länder nicht gefährdet wird.

Wie man an Brandenburg sieht, ist sie durch dieses
Abstimmungsverhalten alles andere als gefährdet. So stabil ist
kaum eine andere Koalitionsregierung.

Die Landesregierung ist aber nicht durch das
Abstimmungsverhalten so stabil, sondern trotz diesem.

Richtig. Nur die Koalition ist stabil. Also bedeutet ein solches Abstimmungsverhalten nicht automatisch, dass die Stabilität der Länder gefährdet ist.

Nicht der Bundeskanzler, der Bundesratspräsident vertritt im
Notfall den Bundespräsidenten. Wenn Rau nicht unterschreibt,
wird wohl Wowereit Konsequenzen ziehen müssen.

Er hat aber keinerlei Veranlassung nicht zu unterschreiben.

Jede Menge sogar, denn eine ganze Menge Juristen würden ihm
abraten.

Und eine ganze Menge Juristen würden ihm zuraten.

Die SPD hat mit diesem von der SPD durchgezogegen
Verfassungsbruch den Bundesrat schwer beschädigt.

Die Beschädigung ging von dem ungebührlichen Verhalten
Schönbohms und Kochs aus. Bisher konnte mir keiner darlegen,
wo die SPD sich unkorrekt verhalten haben sollte.

Die SPD hat eine Schwachstelle des Bundesrates offengelegt.

Allenfalls hat Schönbohm - und der ist CDU - die Schwachstelle durch sein unwürdiges Verhalten offengelegt.

So
etwas kann dieser Institution niemals förderlich sein. Die
Abstimmung eines Landes darf nicht nur vom
Bundesratspräsidenten bestimmt werden. Hätte Wowereit nämlich
nicht nachgefragt, wozu er übrigens nicht verpflichtet war,
wären die Stimmen Brandenburgs eindeutig ungültig.

Immerhin hat dies Verhalten ihm die Verwaltung des Bundesrates empfohlen. Im übrigen gab es diese Nachfrage auch beim einzig vergleichbaren Fall.

Auch danach
war es von Wowereit eine Interpretationssache, ob die Stimmen
gültig waren, oder nicht.

Sehe ich nicht so. War eindeutig ein „Ja“ von Brandenburg. Aber auch wenn es Interpretationssache war, dann stimmst Du ja zu, dass er es als solches interpretieren konnte.

Richtig. Der Bundesrat ist aber für das „Land“ Brandenburg
„außen“.

Nochmals, nach juristischer Definition ist das anscheinend
nicht so! Der Bundesrat ist gewissermaßen etwas Internes
zwischen den Ländern. Deshalb scheint das hier nicht so ganz
zuzutreffen.

Bin kein Jurist. Aber ich habe das Gegenteil gelesen.

Außerdem wäre es doch auch irgendwie seltsam, wenn bei dem
einen Land der MP das entscheiden könnte und in einem anderen
Land nicht…

Warum? Das GG sagt nur, dass die Stimmen einheitlich abgegeben werden müssen. Wer darüber entscheidet, kann das GG den Ländern überlassen haben. Und dann kann dies jedes Land anders regeln. Im übrigen existiert die Richtlinienkompentenz des MP wohl in jedem (oder doch nur in fast jedem?) Bundesland.

Hallo Ralf,

ich habe hier meine persönliche Auffassung gepostet. Und eine aus meiner Sicht einleuchtende juristische Interpretation, was die Väter des GG lt. Kommentar gemeint haben könnten.

Danach ergeben sich hier nun tatsächlich weitreichende Fragen.
Was ist eine Koalitionsvereinbarung wert, wenn diese jederzeit
im Bundesrat gebrochen werden kann und dies - der Bruch eines
Vertrages zwischen Regierungsparteien - sogar vom Gesetzgeber
bei einer Abstimmung honoriert wird ?

Ganz einfach: sie ist sehr viel wert. Denn sie besagt, dass
ein Ministerpräsident stets einen Koalitionsvertrag brechen
kann, aber dann die Koalition beendet ist. Ist im übrigen
nichts Neues in Deutschland. Hat es schon x-mal gegeben.

Es mag richtig sein, dass schon mehrfach Koalitionen zerbrochen sind. Dies hatte aber andere Probleme und ich habe hingewiesen, dass es wohl nicht im Interesse der Väter des GG gewesen sein dürfte, durch Abstimmverhalten die Politk einer Landesregierung zu Fall zu bringen.

Eine weitergehende Frage ist, ob in einer Koalition die Stimme
des Ministerpräsidentes des Landes, unbeachtet der
Vereinbarungen in einem Koalitionsvertrag, im Bundesrat im
Streitfall und bei gegenteiliger Antwort des
Koalitionspartners maßgebend ist. (was von Wowereit so
bewertet wurde).

Ein anderer Fall: Beim Dosenpfand hat der bayerische Landtag
(also auch die CSU) Stoiber aufgefordert mit „Ja“ zu stimmen.
Stoiber hat mit „Nein“ gestimmt. Niemand hat vom
Verfassungsbruch geredet.

Nein, der MP wurde aufgefordert und hat dann nach seiner Auffassung entschieden. Dieser Vorgang ist weder juristisch, weder verfassungsrechtlich noch politisch zu vergleichen.

Das GG sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Koalition in
einer Landesregierung vor. Um hier die Stabilität der
Landesregierung nicht unnötig in Gefahr zu bringen, hat der
Gesetzgeber bei Fassung des GG den Willen deutlich gemacht,
keine Krisen in Landesregierungen durch das Abstimmverhalten
im Bundestag zu erlauben.

Wo nimmst Du das denn her?

Wie hingewiesen, ich leite dies aus der Intension der Väter des GG ab, was sich diese wohl gedacht haben. Immerhin ging es seinerzeit ja darum, stabile Verhältnisse zus chaffen.

Der Gesetzgeber hat wohl deshalb im
GG aufgenommen, wenn die Koalitionspartner unterschiedlich im
Bundesrat abstimmen, dass diese Stimmen nicht gewertet werden.

Nein. Da steht nur, dass ein Land seine Stimmen nicht
aufteilen kann.

Das ist falsch. Es ist klar geregelt, dass ein Land im Normalfall einstimmig die Stimmen abgeben muss. Der Sonderfall vom Freitag ist der Ausnahemfall.

Wenn also Stolpe und Schönbohm sich geeinigt

hätten, ihre vier Stimmen aufzuteilen, wäre dies eine
ungültige Stimmabgabe gewesen. Diese Vereinbarung gab es aber
nicht sondern es ging stets darum, die vier Stimmen für
Brandenburg mit „Ja“ oder „Nein“ zu werten.

Das ist Deine Interpretation. Ich teile sie nicht. Wenn das GG einheitliche Stimmabgabe vorschreibt, kann und wird 2 zu 2 als keine Stimmabgabe gewertet. Nicht als ungültig. Richtig ist, dass das Land mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen hatte. Und hier ist zumindest Spielraum für verfassungsrechtliche Diskussionen und sicher auch letztlich die Notwendigkeit zur Klärung durch Verfassungsrechtler, ob bei dem vorliegenden „Nein“ von Herrn Schönbohm die Stimme von Stolpe mit „Ja“ als „Ja“ bewertet werden dufte. Wobei, wenn ich die Diskussion heute Abend bei Christiansen genau angehört habe, hat möglicherweise Wobereit richtig entschieden, weil Schönbohm nach der 3. Frage offenbar die Frage weder mit Nein noch mit anderen Worten beantwortet hat sondern mit einem Hinweis in etwa, dass das „ein Kasperltheater wäre“. Wenn er tatsächlich bei einer Frage keine Antwort gegeben hat und nur Stolpe, dürfte die Rechtslage wiederum eine andere sein, wie wir sie diskutieren.

Alleine aus der Tatsache der Stabilität einer Landesregierung
bin ich der Auffassung, dass der Bundespräsident dieses
Prinzip nicht durchbrechen wird. Wenn er es täte, wird das BVG
das Gesetz wegen der Unzulässigkeit der Abstimmung
einkassiert.

Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Juristen sind sich
uneins hierüber und damit kann man dem Bundesratspräsidenten
schon ein Ermessensspielraum zugestehen. Außerdem käme das
Gesetz bei einem 4:4-Urteil durch.

Das BVG wird nämlich darauf achten, dass die
Stabilität der Länder nicht gefährdet wird.

siehe oben, wenn es so wäre, dann haste recht.

Wie man an Brandenburg sieht, ist sie durch dieses
Abstimmungsverhalten alles andere als gefährdet. So stabil ist
kaum eine andere Koalitionsregierung.

Dies zeigt mir eigentlich, dass beide Seiten dieses Theater offenbar inszeniert haben. Sorry, aber wenn ich an der Stelle von Schönbohm wäre, hätte ich die Koalition sofort aufgekündigt.
Mir zeigt dies nur, dass die Politik noch verwilderter ist, wie ich es in der aktiven Zeit erlebt habe.

Nicht der Bundeskanzler, der Bundesratspräsident vertritt im
Notfall den Bundespräsidenten. Wenn Rau nicht unterschreibt,
wird wohl Wowereit Konsequenzen ziehen müssen.

Er hat aber keinerlei Veranlassung nicht zu unterschreiben.

Die SPD hat mit diesem von der SPD durchgezogegen
Verfassungsbruch den Bundesrat schwer beschädigt.

Die Beschädigung ging von dem ungebührlichen Verhalten
Schönbohms und Kochs aus. Bisher konnte mir keiner darlegen,
wo die SPD sich unkorrekt verhalten haben sollte.

Es wurde mehr als deutlich, dass die „linken reaktionären
Revolutionäre von einst“ langsam zu „rechten nationalen
Sozialisten“ mutieren. Schily wird zur Gefahr für unsere
Freiheit. Schröder und seine Regierung werden zur Gefahr für
Deutschland. Die Sozialisten stehen vor der Spaltung.
Spätestens nach der Bundestagswahl werden sie sich in einen
„links post-staatssozialistischen Flügel“ und einen
„reaktionären links nationalen Flügel“ aufteilen. Die Wahl
wird eine Entscheidung zwischen „Freiheit oder nationalen
Sozialismus“.

Das ist Deine Meinung. Wird so akzeptiert. Ich bewerte Schily aus einer Zeit mit, in welcher er näselnd den Rechtsstaat als Instrument der Unterdrückung der politischen Gefangenen mit Ströbele und Mahler tituliert hat. Mahler ist - wie manche andere Linken - zwischenzeitlich in der Neo-Nazi-Szene zu finden. Von Ströbele ganz zu schweigen.

GRuss Günter

Hallo Ralf,

einfach mal zur Klarstellung. Ein Land kann gesetzlich und vertraglich vereinbaren was es will. Grundsätzlich gelten die Regeln der Verfassung. Sie sind übergeordnet und somit vorrangig vor Landesrecht. Die Bundesverfassung ist für das Vorgehen im Bundesrta massgeblich, sonst nichts.

Der relevante Artikel im GG lautet:

(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es
Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich
und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter
abgegeben werden.

Und? Da steht nicht drin, wer über diese Stimmen entscheidet.
Das steht aber praktisch in der Brandenburger Verfassung.

Hier muss eine Landesregierung in den eigenen Reihen eine einheitliche Meinung bilden. In der Verfassung von Brandenburg steht nicht, wer über die Stimmen entscheidet. Es ist vereinbart, wenn die beiden Koalitionspartner eine diverse Meinung vertreten, dass sich das Land enthält. Eine Festlegung, wer über die Stimmen entscheidet, wäre in der Landesverfassung verfassungswidrig. Ausnahme: Alle ergänzenden Möglichkeiten wären in einer Verfassung als Alternativmöglichkeit aufgeführt.

Die Formulierung stimmt nicht genau. Es ist nicht so, dass ein
Land nur mit einer Stimme abstimmen darf, sondern das die
STIMMEN einheitlich sein müssen. Es ist also durchaus möglich,
dass verschiedene Vertreter ihre Meinung äußern. Da das
möglich ist, und die verschiedenen Stimmen nicht einheitlich
waren, ist das nicht gemäß diesem Gesetz.

Ist nicht logisch. Da steht: " kann so viele
Mitglieder". Das heißt das Brandenburg auch nur zwei Vertreter
für die vier Stimmen schicken darf. Eine Bündelung der Stimmen
ist also ausdrücklich erlaubt nach dem GG.

Die Stimmabgabe von Brandenburg sind vier Stimmen. Die kann der MP alleine abgeben.

Zweitens ist schon mal irrelevant. Oder entscheidet über
Verfassungsbruch, ob die Stimme entscheidend ist oder nicht.
Erstens ist richtig. Ich sagte ja schon, dass sich bislang
noch niemand so ungebührlich im Bundesrat aufgeführt hat wie
Schönbohm.

Pardon, ich finde, dass sich Schönbohm überhaupt nicht ungebührlich verhalten hat. Im Gegenteil, ich hatte den Eindruck dass Schönbohm alles tat, um weitere Probleme zu vermeiden.

Die Mehrheit des BVG muß der Meinung sein, dass dies nicht
verfassungsgemäß war. Keine Mehrheit, also 4:4-Richterstimmen,
bedeutet, dass das Gesetz verfassungsgemäß verabschiedet
worden war.

Wir alle,alle keine Verfassungsjuristen, können uns nach logischen Grundsätzen mit Fragen befassen, die für uns auftauchen und versuchen aus unserer Sicht hier eine Wertung vorzunehmen. Insoweit haben wir vielleicht alle recht oder alle nicht recht.

Ich finde, dass ich persönlich ein Stück weiter gekommen bin. Der Hinweis heute Abend von Wowereit, bestätigt von Schönbohm, dass er (Schönbohm) auf eine weitere Frage zum Abstimmverhalten sich nicht mehr konkret geäussert habe (bei der 3. Fragestellung) sondern auf „ein Kaspertheater“ hingewiesen hat, ist meines Erachtens der Knackpunkt. Hätte Schönbohm sein „Nein“ erneuert, wäre die Entscheidung von Wowereit wohl falsch. Wenn es jedoch so war, wie heute dargelegt, wäre wohl dem „Ja“ von Stolpe kein „Nein“ und auch kein Hinweis auf zuvor genannte Ablehnung erfolgt. Dann bin ich geneigt, Wowereit zuzustimmen.

Wobei sich bei mir dann doch die Frage auftut, wenn ich bei einem Verein eine Frage stelle, die positiv der negativ beantwortet ist, darf ich in derselben Sitzung nicht erneut abstimmen lassen. Tue ich es trotzdem, ist bei Anfechtung der Beschluss ungültig.

Wie man eigentlich im Bundesrat solange abstimmt, bis das Ergebnis passt, ist für mich als Staatsbürger äusserst fragwürdig.

Gruss Günter

Das ist Deine Interpretation. Ich teile sie nicht. Wenn das GG
einheitliche Stimmabgabe vorschreibt, kann und wird 2 zu 2 als
keine Stimmabgabe gewertet. Nicht als ungültig. Richtig ist,
dass das Land mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen hatte. Und hier
ist zumindest Spielraum für verfassungsrechtliche Diskussionen
und sicher auch letztlich die Notwendigkeit zur Klärung durch
Verfassungsrechtler, ob bei dem vorliegenden „Nein“ von Herrn
Schönbohm die Stimme von Stolpe mit „Ja“ als „Ja“ bewertet
werden dufte. Wobei, wenn ich die Diskussion heute Abend bei
Christiansen genau angehört habe, hat möglicherweise Wobereit
richtig entschieden, weil Schönbohm nach der 3. Frage offenbar
die Frage weder mit Nein noch mit anderen Worten beantwortet
hat sondern mit einem Hinweis in etwa, dass das „ein
Kasperltheater wäre“. Wenn er tatsächlich bei einer Frage
keine Antwort gegeben hat und nur Stolpe, dürfte die
Rechtslage wiederum eine andere sein, wie wir sie diskutieren.

Ja, das war so. Schönbohm hat auch nichts von „Kasperltheater“ gesagt. Oder so leise, dass man das nicht hören konnte.
Das halte ich aber nicht für relevant. Schließlich hat Schönbohm ja mehrmals seiner Meinung deutlich Ausdruck gegeben. Ob er dann beim zweiten Nachfragen noch einmal „Nein“ sagen mußte? Kann ich mir nicht vorstellen.

Dies zeigt mir eigentlich, dass beide Seiten dieses Theater
offenbar inszeniert haben.

Ja, das war offensichtlich. Heute erklärt Müller, dass auch die CDU-Aufregung vorher abgesprochen war. War zwar deutlich sichtbar, aber doch interessant, dass dies jetzt zugegeben wird.

Mir zeigt dies nur, dass die Politik noch verwilderter ist,
wie ich es in der aktiven Zeit erlebt habe.

Dies Theater (Aufregung, Auszug) wäre sicher nicht geschehen, wenn es keine Fernsehkameras bei der Sitzung gegeben hätte.

Das ist Deine Meinung. Wird so akzeptiert. Ich bewerte Schily
aus einer Zeit mit,

Darum ging es mir nicht. Deine Meinung zu Schily ist mir bekannt. Käse empfand ich nur die Vorhersage der Spaltung der „Sozialisten“, die ja „Sozialdemokraten“ sind. Oder meintest Du die PDS? Eine Spaltung der SPD zeichnet sich nun wirklich nicht ab.

einfach mal zur Klarstellung. Ein Land kann gesetzlich und
vertraglich vereinbaren was es will. Grundsätzlich gelten die
Regeln der Verfassung. Sie sind übergeordnet und somit
vorrangig vor Landesrecht. Die Bundesverfassung ist für das
Vorgehen im Bundesrta massgeblich, sonst nichts.

Ja, aber hierzu muss es eine klare Regelung in der Verfassung geben. Die gibt es aber in diesem Fall nicht.

Der relevante Artikel im GG lautet:

(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es
Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich
und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter
abgegeben werden.

Und? Da steht nicht drin, wer über diese Stimmen entscheidet.
Das steht aber praktisch in der Brandenburger Verfassung.

Hier muss eine Landesregierung in den eigenen Reihen eine
einheitliche Meinung bilden. In der Verfassung von Brandenburg
steht nicht, wer über die Stimmen entscheidet.

Art. 89:
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag verantwortlich.

Art. 91(1):
Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen.

Es ist
vereinbart, wenn die beiden Koalitionspartner eine diverse
Meinung vertreten, dass sich das Land enthält.

Wie schon Christian schrieb: der Koalitionsvertrag ist absolut irrelevant.

Eine
Festlegung, wer über die Stimmen entscheidet, wäre in der
Landesverfassung verfassungswidrig.

Schön. Kann etwas in einer Verfassung verfassungswidrig sein?

Die Stimmabgabe von Brandenburg sind vier Stimmen. Die kann
der MP alleine abgeben.

Schön. Sag ich doch.

Pardon, ich finde, dass sich Schönbohm überhaupt nicht
ungebührlich verhalten hat. Im Gegenteil, ich hatte den
Eindruck dass Schönbohm alles tat, um weitere Probleme zu
vermeiden.

Nein. Schönbohm hat alles getan, damit es zu Problemen kommt und die Union die Zuwanderungsfrage in den Wahlkampf ziehen kann.

Hi!

„Pro Sieben“ berichtet heute auf Text-Tafel 113, die
Bundesregierung habe in Verbindung mit der Zustimmung zur
Abstimmung im Bundesrat den ostdeutschen Ländern finanzielle
Zusagen gemacht. Die Bundesregierung bestreitet diesen
Bericht, der vom „Spiegel“ stammt als „absurd“.

Der Vorwurf für sich ist schon ungeheuerlich.

Sollte sich der Vorwurf jedoch bestätigen, dann haben wir wohl
eine Regierung, deren Skrupellosigkeit gegen die Verfassung
kaum noch zu überbieten wäre.

Stehen wir dann vor einem Verfassungsbruch oder eine kalten
Staatsstreich linker nationaler Sozialisten ?

Merkwürdig, daß die Leute sich so darüber aufregen… :wink:
Ist doch bei allen Parteien und Regierungen so üblich.

Stoiber warf der Bundesregierung Stimmenkauf vor; MP Vogel (Thüringen) rief, er habe einen solchen Mißbrauch eines Verfassungsorgans noch nicht erlebt.

Ging es um das Zuwanderungsgesetz? Nein, um die Steuerreform im Jahr 2000. Und was sagte damals Diepgen (CDU, Reg. Bürgermeister Berlin) dazu: „Jeder Bürgermeister wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er nicht auf solche Angebote eingehen würde. Ich kann nicht den Berlinern sagen, wir müssen bei Kitas und anderen Einrichtungen sparen, und auf der anderen Seite die Unterstützung der Bundesregierung für Investitionen von über einer halben Milliarde Mark ablehnen.“ (BZ, 17.07.2000)

Und früher?

„Immer wieder ereigneten sich vor den Augen ranghoher CDU-Funktionäre in der Bundesgeschäftsstelle kleine Wunder. Wenn die Landesverbände die Entwürfe ihrer Haushaltspläne bei der Bundespartei einreichten, klafften häufig hässliche Löcher zwischen Einnahmen und Ausgaben. Ehe die endgültigen Etats präsentiert wurden, hatte es oft Vier-Augen-Gespräche zwischen Kohl und den Landesvorsitzenden gegeben. Und plötzlich waren die Löcher weg.“ (Spiegel, 6.12.1999)

Der frühere CDU-Finanzminister Stoltenberg hat ganz unverhohlen den SPD-regierten Bundesländern mit Streichung von Bundesmitteln gedroht, sollten seine Gesetzesvorlagen im Bundesrat scheitern.

Bei der Nachfolgereglung des ZDF-Intendanten soll der Favorit des CDU/CSU-Freundeskreises im Fernsehrat, Gottfried Langenstein, durch versuchten Stimmenkauf gepuscht worden sein. (SZ, 13.11.2001)

Als am 15.9.1949 Konrad Adenauer zum Kanzler gewählt wurde, sorgte ein Stimmenkauf dafür, daß Bonn und nicht Frankfurt/Main Regierungssitz der Bundesrepublik wurde.

Wenn es also danach ginge, dann wäre die Bundesrepublik schon mit der ersten Kanzlerwahl untergegangen.

Grüße
Heinrich