Hallo Ralf,
ich habe hier meine persönliche Auffassung gepostet. Und eine aus meiner Sicht einleuchtende juristische Interpretation, was die Väter des GG lt. Kommentar gemeint haben könnten.
Danach ergeben sich hier nun tatsächlich weitreichende Fragen.
Was ist eine Koalitionsvereinbarung wert, wenn diese jederzeit
im Bundesrat gebrochen werden kann und dies - der Bruch eines
Vertrages zwischen Regierungsparteien - sogar vom Gesetzgeber
bei einer Abstimmung honoriert wird ?
Ganz einfach: sie ist sehr viel wert. Denn sie besagt, dass
ein Ministerpräsident stets einen Koalitionsvertrag brechen
kann, aber dann die Koalition beendet ist. Ist im übrigen
nichts Neues in Deutschland. Hat es schon x-mal gegeben.
Es mag richtig sein, dass schon mehrfach Koalitionen zerbrochen sind. Dies hatte aber andere Probleme und ich habe hingewiesen, dass es wohl nicht im Interesse der Väter des GG gewesen sein dürfte, durch Abstimmverhalten die Politk einer Landesregierung zu Fall zu bringen.
Eine weitergehende Frage ist, ob in einer Koalition die Stimme
des Ministerpräsidentes des Landes, unbeachtet der
Vereinbarungen in einem Koalitionsvertrag, im Bundesrat im
Streitfall und bei gegenteiliger Antwort des
Koalitionspartners maßgebend ist. (was von Wowereit so
bewertet wurde).
Ein anderer Fall: Beim Dosenpfand hat der bayerische Landtag
(also auch die CSU) Stoiber aufgefordert mit „Ja“ zu stimmen.
Stoiber hat mit „Nein“ gestimmt. Niemand hat vom
Verfassungsbruch geredet.
Nein, der MP wurde aufgefordert und hat dann nach seiner Auffassung entschieden. Dieser Vorgang ist weder juristisch, weder verfassungsrechtlich noch politisch zu vergleichen.
Das GG sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Koalition in
einer Landesregierung vor. Um hier die Stabilität der
Landesregierung nicht unnötig in Gefahr zu bringen, hat der
Gesetzgeber bei Fassung des GG den Willen deutlich gemacht,
keine Krisen in Landesregierungen durch das Abstimmverhalten
im Bundestag zu erlauben.
Wo nimmst Du das denn her?
Wie hingewiesen, ich leite dies aus der Intension der Väter des GG ab, was sich diese wohl gedacht haben. Immerhin ging es seinerzeit ja darum, stabile Verhältnisse zus chaffen.
Der Gesetzgeber hat wohl deshalb im
GG aufgenommen, wenn die Koalitionspartner unterschiedlich im
Bundesrat abstimmen, dass diese Stimmen nicht gewertet werden.
Nein. Da steht nur, dass ein Land seine Stimmen nicht
aufteilen kann.
Das ist falsch. Es ist klar geregelt, dass ein Land im Normalfall einstimmig die Stimmen abgeben muss. Der Sonderfall vom Freitag ist der Ausnahemfall.
Wenn also Stolpe und Schönbohm sich geeinigt
hätten, ihre vier Stimmen aufzuteilen, wäre dies eine
ungültige Stimmabgabe gewesen. Diese Vereinbarung gab es aber
nicht sondern es ging stets darum, die vier Stimmen für
Brandenburg mit „Ja“ oder „Nein“ zu werten.
Das ist Deine Interpretation. Ich teile sie nicht. Wenn das GG einheitliche Stimmabgabe vorschreibt, kann und wird 2 zu 2 als keine Stimmabgabe gewertet. Nicht als ungültig. Richtig ist, dass das Land mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen hatte. Und hier ist zumindest Spielraum für verfassungsrechtliche Diskussionen und sicher auch letztlich die Notwendigkeit zur Klärung durch Verfassungsrechtler, ob bei dem vorliegenden „Nein“ von Herrn Schönbohm die Stimme von Stolpe mit „Ja“ als „Ja“ bewertet werden dufte. Wobei, wenn ich die Diskussion heute Abend bei Christiansen genau angehört habe, hat möglicherweise Wobereit richtig entschieden, weil Schönbohm nach der 3. Frage offenbar die Frage weder mit Nein noch mit anderen Worten beantwortet hat sondern mit einem Hinweis in etwa, dass das „ein Kasperltheater wäre“. Wenn er tatsächlich bei einer Frage keine Antwort gegeben hat und nur Stolpe, dürfte die Rechtslage wiederum eine andere sein, wie wir sie diskutieren.
Alleine aus der Tatsache der Stabilität einer Landesregierung
bin ich der Auffassung, dass der Bundespräsident dieses
Prinzip nicht durchbrechen wird. Wenn er es täte, wird das BVG
das Gesetz wegen der Unzulässigkeit der Abstimmung
einkassiert.
Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Juristen sind sich
uneins hierüber und damit kann man dem Bundesratspräsidenten
schon ein Ermessensspielraum zugestehen. Außerdem käme das
Gesetz bei einem 4:4-Urteil durch.
Das BVG wird nämlich darauf achten, dass die
Stabilität der Länder nicht gefährdet wird.
siehe oben, wenn es so wäre, dann haste recht.
Wie man an Brandenburg sieht, ist sie durch dieses
Abstimmungsverhalten alles andere als gefährdet. So stabil ist
kaum eine andere Koalitionsregierung.
Dies zeigt mir eigentlich, dass beide Seiten dieses Theater offenbar inszeniert haben. Sorry, aber wenn ich an der Stelle von Schönbohm wäre, hätte ich die Koalition sofort aufgekündigt.
Mir zeigt dies nur, dass die Politik noch verwilderter ist, wie ich es in der aktiven Zeit erlebt habe.
Nicht der Bundeskanzler, der Bundesratspräsident vertritt im
Notfall den Bundespräsidenten. Wenn Rau nicht unterschreibt,
wird wohl Wowereit Konsequenzen ziehen müssen.
Er hat aber keinerlei Veranlassung nicht zu unterschreiben.
Die SPD hat mit diesem von der SPD durchgezogegen
Verfassungsbruch den Bundesrat schwer beschädigt.
Die Beschädigung ging von dem ungebührlichen Verhalten
Schönbohms und Kochs aus. Bisher konnte mir keiner darlegen,
wo die SPD sich unkorrekt verhalten haben sollte.
Es wurde mehr als deutlich, dass die „linken reaktionären
Revolutionäre von einst“ langsam zu „rechten nationalen
Sozialisten“ mutieren. Schily wird zur Gefahr für unsere
Freiheit. Schröder und seine Regierung werden zur Gefahr für
Deutschland. Die Sozialisten stehen vor der Spaltung.
Spätestens nach der Bundestagswahl werden sie sich in einen
„links post-staatssozialistischen Flügel“ und einen
„reaktionären links nationalen Flügel“ aufteilen. Die Wahl
wird eine Entscheidung zwischen „Freiheit oder nationalen
Sozialismus“.
Das ist Deine Meinung. Wird so akzeptiert. Ich bewerte Schily aus einer Zeit mit, in welcher er näselnd den Rechtsstaat als Instrument der Unterdrückung der politischen Gefangenen mit Ströbele und Mahler tituliert hat. Mahler ist - wie manche andere Linken - zwischenzeitlich in der Neo-Nazi-Szene zu finden. Von Ströbele ganz zu schweigen.
GRuss Günter