Gekaufte Bundesratsstimmen ? DE Quo Vadis

Hallo,

„Pro Sieben“ berichtet heute auf Text-Tafel 113, die Bundesregierung habe in Verbindung mit der Zustimmung zur Abstimmung im Bundesrat den ostdeutschen Ländern finanzielle Zusagen gemacht. Die Bundesregierung bestreitet diesen Bericht, der vom „Spiegel“ stammt als „absurd“.

Der Vorwurf für sich ist schon ungeheuerlich.

Sollte sich der Vorwurf jedoch bestätigen, dann haben wir wohl eine Regierung, deren Skrupellosigkeit gegen die Verfassung kaum noch zu überbieten wäre.

Stehen wir dann vor einem Verfassungsbruch oder eine kalten Staatsstreich linker nationaler Sozialisten ?

Ein sehr nachdenklicher Günter

in Deutschland nichts neues
Hi,

Der Vorwurf für sich ist schon ungeheuerlich.

finde ich nicht. Bei einer Abstimmung im Jahre 2001 (war es die Steuer"reform"?) wurden diese „Verhandlungen“ doch in aller Öffentlichkeit geführt. Berlin erhielt z.B. m.W. erhöhte Zuwendungen für den Kultur- und Sicherheitsetat. Der einzige Unterschied ist doch jetzt nur, daß diese angeblichen Verhandlungen nicht in der Öffentlichkeit geführt wurden.

Die Bewertung eines derartigen Vorgangs ist natürlich eine ganz andere Sache. Die Landesvertreter sind gehalten, im Bundesrat die Interessen „ihres“ Landes zu wahren, daß ist ja der „Witz“ des Bundesrates. Wenn diese Interessen dadurch beeinflußt werden, daß für den Fall einer Zustimmung zu einer Vorlage gewisse Nebenleistungen versprochen werden, ist dieser Grundsatz ja nicht unbedingt verletzt.

Jedoch: Die Idee des Föderalismus´ manifestiert sich nicht zuletzt in der Trennung des Parlamentes in Bundesrat und Bundestag. Wenn nun die gesetzgebende Eigenständigkeit des Bundesrates durch Einflußnahme der Bundesregierung aufgeweicht werden, ist die Frage durchaus berechtigt, ob das noch verfassungsgemäß ist bzw. den Geist der Verfassung nicht verletzt.

Aber was machen wir uns Gedanken? Seit etlichen Jahren werden Entscheidungen nicht mehr im Parlament, sondern in den Fraktionen getroffen. Auch das ist nicht verfassungsgemäß, aber das hat seit rund 7 Jahren, als ein entsprechender Artikel in der Zeit oder der Süddeutschen Zeitung erschien, m.W. auch keinen mehr gejuckt.

Gruß
Christian

hatten wir schon mal: vor vielen Jahren; Big Kohl war noch nicht am Ruder, als eine Abstimmung im Bundestag gekauft wurde. Wenn mich nicht alles täuscht, kauften CDU/CSU einen (oder 2?)der Regierungsparteien (SPD/FDP)… oder wars umgekehrt? Gibt hier im Forum bestimmt jemand, der genaus Daten liefern kann.
Ist also nicht unbedingt eine neue Entwicklung.
Verwerflich ist es trotzdem.
Grüße
Raimund

Hallo,

Du meinst wohl seinerzeit das Misstrauensvotum im Bundestag. Da ist aber schon ein Unterschied zum Bundesrat oder meinste nicht ?

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich weiß nicht mehr, wer es war. Auf jeden Fall ein ehemaliger CDU-Bundesminister, ich glaube, Nobby Blüm. Der zu der Aufregung nach der Steuerreform-Abstimmung erklärte, dass das die Union damals auch getan hat. „Wir waren auch keine Heiligen.“

Ich würde mich allerdings wundern, wenn die Kohl-Regierung die erste Bundesregierung war, die offen Bundesratsstimmen gekauft hat. Halte ich im übrigen auch nicht nur für legal sondern auch für legitim.

Moin!

Bundesregierung habe in Verbindung mit der Zustimmung zur
Abstimmung im Bundesrat den ostdeutschen Ländern finanzielle
Zusagen gemacht.

Der Vorgang an sich wäre dann ja wohl eher normal (und neu überhaupt nicht). Ob das dann im Sinne (im Geist) der Verfassung ist, darf man sicher bezweifeln.

dann haben wir wohl
eine Regierung, deren Skrupellosigkeit gegen die Verfassung
kaum noch zu überbieten wäre.

Nu ja, von allen Regierungen die wir schon hatten…

oder eine kalten
Staatsstreich linker nationaler Sozialisten ?

Ach du liebe Güte…
Das ist eine Frage von ‚Machterhalt‘ die mit politischem Inhalt (Sachfragen) nicht viel zu tun hat. Und da ist in diesem Fall ja auch der CDU und ihren Ministerpräsidenten der Geist der Verfassung ziemlich weit irgendwo vorbeigegangen.

Martin

Hi Ralf,

also wenn Du es für legitim findest, dass Politker sich für ihre Entscheidungen kaufen lassen, habe ich entweder Demokratie falsch verstanden oder ich verstehe Dich falsch.

Ich würde mich allerdings wundern, wenn die Kohl-Regierung die
erste Bundesregierung war, die offen Bundesratsstimmen gekauft
hat.

Wer soll wann unter Kohl derart manipuliert haben, wie jetzt unter dem Schröder ? Da muss man sich nicht wundern, wenn es Köln gibt. Wenn die Bundesregierung nicht besser ist, kann man seinen Vasallen letztlich nicht noch Vorschriften amchen.

Gruss Günter

Halte ich im übrigen auch nicht nur für legal sondern

auch für legitim.

Ich halte das für ausgemachten Schwachsinn.

Wowereit hat eine Entscheidung treffen müssen und hat Sie getroffen. Ob diese richtig oder falsch war, darüber läßt sich streiten. Aber das war es auch schon.

Gruß ivo

hallo Günter,
richtig, das war´s!
Doch wo liegt der Unterschied: gekauft ist gekauft! Bestochen gleich bestochen. Schmiergelder nennt man sowas.
Ob jemand für ein Misstrauensvotum oder für eine Gesetzesvorlage kaufen lässt, beides ist Bestechlichkeit!
Grüße
Raimund

also wenn Du es für legitim findest, dass Politker sich für
ihre Entscheidungen kaufen lassen, habe ich entweder
Demokratie falsch verstanden oder ich verstehe Dich falsch.

Wahrscheinlich hast Du Demokratie falsch verstanden. Mit Politiker kaufen hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Bestechlichkeit liegt vor, wenn Schröder ein Gesetz durchbringen will und Stolpe dafür 100.000 Euro hinlegt.

Keine Bestechlichkeit sondern ganz normaler Interessenausgleich liegt vor, wenn Schröder ein Gesetz durchbringen will und Brandenburg dafür 10 Millionen Euro vom Bund erhält.

Hallo Ralf,

Bestechung und/oder Korruption beginnt nicht mit der Übergabe von Bargeld. Dieser Fakt ist spätestens dann erreicht, wenn jemand zum Vorteil von sich oder eines anderen eine Entscheidung beeinflusst. Im Sinne des Strafrechtes mag es sein, dass gekaufte Politik als Interessenausgleich gewertet wird. Dies heisst aber nicht, dass wieder mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird.

Für mich bleibt der Haufen seit Freitag ein Sauhaufen, dem nicht zu trauen ist. Der kein Vertrauen der Bürger verdient. Die sind allesamt aus den Parlamenten zu prügeln.

Die einen (Schily und Co) wegen deren Arroganz und der vorsätzlichen Gefährdung unseres Staatswesen, die anderen (Stoiber und Co) wegen einer wider besseren Wissens ablehnenden Haltung aus rein taktischen Gründen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Für mich bleibt der Haufen seit Freitag ein Sauhaufen, dem
nicht zu trauen ist.

Was ist denn Freitag wirklich passiert? War das so neu? Ja. Aber was war genau neu daran?

Folgendes Beispielszenario gab es schon häufiger:
Ministerpräsident Maier einer Koalitionsregierung des Bundeslandes XY. Schulze ist der Vorsitzende der kleinen Koalitionspartei, Minister und wie Maier Mitglied des Bundesrates.

Es steht eine wichtige Entscheidung im Bundesrat an. Maier: „XY sollte mit ‚Ja‘ stimmen.“
Schulze: „XY sollte mit ‚Nein‘ stimmen.“
Beide können sich nicht einigen. Schulze: „Im Koalitionsvertrag bedeutet dies, dass eine Enthaltung vorgesehen ist. Sollte XY dennoch mit ‚Ja‘ stimmen, ist die Koalition also beendet.“
Dies erklärt Schulze öffentlich und vor der Abstimmung im Bundesrat.
Es kommt zur Abstimmung, Maier sagt ‚Ja‘ und die Koalition ist damit beendet.

Das hat es schon häufiger gegeben. Niemand hatte damit große verfassungsrechtliche Probleme. Neu war am Freitag also nicht, dass Stolpe gegen den Willen des kleineren Koalitionspartners mit ‚Ja‘ gestimmt hat sondern dass Schönborm bei der Abstimmung widersprochen hat.

Sollte es also einen Verfassungsbruch gegeben haben, dann nicht durch das Verhalten Stolpes sondern durch das Verhalten Schönborms. Bislang hat der Vertreter des kleineren Koalitionspartners in einer solchen Situation schlicht geschwiegen - und der größere Koalitionspartner musste dann die Konsequenzen (Ende der Koalition) tragen.

Das hat es schon häufiger gegeben. Niemand hatte damit große
verfassungsrechtliche Probleme. Neu war am Freitag also nicht,
dass Stolpe gegen den Willen des kleineren Koalitionspartners
mit ‚Ja‘ gestimmt hat sondern dass Schönborm bei der
Abstimmung widersprochen hat.

Gut, es ist also neu, dass der kleinere Koalitionspartner widerspricht. Allerdings, ist es verfassungswidrig? Im GG steht, dass man nur einheitlich abstimmen kann. Eine Stimme, die nicht nach den Regeln abgegeben ist, ist kein Verfassungsbruch. Das ist, als würdest du bei einer Wahl nicht einen Namen ankreuzen, sondern einen 3. darauf schreiben. Dein Zettel ist, da du nicht den Regeln konform abgestimmt hast, ungültig, du hast aber kein Gesetz übertreten.

Sollte es also einen Verfassungsbruch gegeben haben, dann
nicht durch das Verhalten Stolpes sondern durch das Verhalten
Schönborms. Bislang hat der Vertreter des kleineren
Koalitionspartners in einer solchen Situation schlicht
geschwiegen - und der größere Koalitionspartner musste dann
die Konsequenzen (Ende der Koalition) tragen.

Kein Mensch hat Stolpe Verfassungsbruch vorgeworfen. Stolpe hat und das hat er ja zugegeben, einen Koalitionsbruch begangen. Die Empörung und der Vorwurf des Verfassungsbruches richtet sich allein gegen Wowereit.

Kein Mensch hat Stolpe Verfassungsbruch vorgeworfen. Stolpe
hat und das hat er ja zugegeben, einen Koalitionsbruch
begangen. Die Empörung und der Vorwurf des Verfassungsbruches
richtet sich allein gegen Wowereit.

Doch auch Stolpe wurde es vorgeworfen: er hätte „Brandenburg enthält sich“ erklären müssen und nicht „Brandenburg sagt Ja“ wird behauptet. Dieses Verhalten hat es aber - wie gesagt - schon häufiger gegeben. Nur war nie ein Minister so stillos wie Schönborm und hat einfach dazwischengekräht.

Schönborm hat ja selbst gesagt, er hätte sein „Nein“ mehrmals - auch in der Bundesratsrede - bekräftigt. Die Rede war ihm also auch wichtig. Das ist zwar richtig, hat es aber wie gesagt schon häufiger gegeben. Und dann wurde auch nie das „Nein“ des Ministers aufgrund der Rede sondern das „Ja“ des Ministerpräsidenten gewertet.

Möglich, dass Wowereits Entscheidung falsch war. Kann ich nicht sagen, bin kein Jurist. Aber in die Zwickmühle hat nicht die SPD ihn gebracht sondern Schönborm aufgrund seines im Bundesrat ungebührlichen Verhaltens.

Doch auch Stolpe wurde es vorgeworfen: er hätte „Brandenburg
enthält sich“ erklären müssen und nicht „Brandenburg sagt Ja“
wird behauptet. Dieses Verhalten hat es aber - wie gesagt -
schon häufiger gegeben. Nur war nie ein Minister so stillos
wie Schönborm und hat einfach dazwischengekräht.

Das war ein Koalitionsvertragsbruch. Im Koalitionsvertrag steht, dass sich das Land enthalten muss, wenn das Thema strittig ist. Stolpes Verhalten war also nicht in Ordnung, weil er den kleineren Koalitionspartner übervorteilen wollte. Wenn Stolpe jetzt auf seiner Meinung beharrt und bei einem Thema, dass ihm persönlich wichtig ist, nicht übergangen werden möchte, wer ist dann im Unrecht? Der, der auf seinem Recht beharrt, oder der, der einen Vertrag bricht? Hätte sich Stolpe an den verabredeten Koalitionsvertrag gehalten, wäre es nie zu der jetztigen Situation gekommen.

Schönborm hat ja selbst gesagt, er hätte sein „Nein“ mehrmals

  • auch in der Bundesratsrede - bekräftigt. Die Rede war ihm
    also auch wichtig. Das ist zwar richtig, hat es aber wie
    gesagt schon häufiger gegeben. Und dann wurde auch nie das
    „Nein“ des Ministers aufgrund der Rede sondern das „Ja“ des
    Ministerpräsidenten gewertet.

Schönbohm hat bei der 1.Abstimmung ja auch „nein“ gesagt. Erst bei der 2.Abstimmung hat er geäußert, dass Herr Wowereit seine Auffassung kenne und sich dabei auf eben diese Rede bezogen, bei der er erklärt hatte, dass er von seinem „nein“ nicht abgehen werde.

Möglich, dass Wowereits Entscheidung falsch war. Kann ich
nicht sagen, bin kein Jurist. Aber in die Zwickmühle hat nicht
die SPD ihn gebracht sondern Schönborm aufgrund seines im
Bundesrat ungebührlichen Verhaltens.

Nein, Schönbohm hat nichts getan, was nicht in Ordnung war. Ungebührliches Verhalten wäre meiner Meinung nach übrigens sowieso eher so etwas, wie im Bundesrat rumschreien oder so. Schönbohm hat lediglich die Haltung seiner Partei bekräftigt. Er hat übrigens in einem Interview gesagt, dass er sich selbst schon seit Jahren mit dem Thema beschäftigt und ihm diese Sache sehr wichtig war.

Hallo Nina,

ich gebe Dir völlig recht. Stolpe hat den Koalitionsvertrag gebrochen. Dies ist eine Geschichte, die im Land geregelt werden muss.

Ich bin der Auffassung, dass das GG Vorrang hat. Und insoweit ist sodann die unterschiedliche Abstimmung nicht zu werten. Das GG schreibt vor, dass ein Land nur mit einer Stimme abstimmen darf. Dass ansonsten eine Stimmabgabe nicht gewertet wird. Dies ist aus meiner Sicht die wesentliche Betrachtung.

Danach ergeben sich hier nun tatsächlich weitreichende Fragen. Was ist eine Koalitionsvereinbarung wert, wenn diese jederzeit im Bundesrat gebrochen werden kann und dies - der Bruch eines Vertrages zwischen Regierungsparteien - sogar vom Gesetzgeber bei einer Abstimmung honoriert wird ?

Eine weitergehende Frage ist, ob in einer Koalition die Stimme des Ministerpräsidentes des Landes, unbeachtet der Vereinbarungen in einem Koalitionsvertrag, im Bundesrat im Streitfall und bei gegenteiliger Antwort des Koalitionspartners maßgebend ist. (was von Wowereit so bewertet wurde).

Ich persönlich bin der Meinung, dass Rau nicht unterschreibt. Ich versuche dies zu begründen.

Das GG sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Koalition in einer Landesregierung vor. Um hier die Stabilität der Landesregierung nicht unnötig in Gefahr zu bringen, hat der Gesetzgeber bei Fassung des GG den Willen deutlich gemacht, keine Krisen in Landesregierungen durch das Abstimmverhalten im Bundestag zu erlauben. Der Gesetzgeber hat wohl deshalb im GG aufgenommen, wenn die Koalitionspartner unterschiedlich im Bundesrat abstimmen, dass diese Stimmen nicht gewertet werden. Alleine aus der Tatsache der Stabilität einer Landesregierung bin ich der Auffassung, dass der Bundespräsident dieses Prinzip nicht durchbrechen wird. Wenn er es täte, wird das BVG das Gesetz wegen der Unzulässigkeit der Abstimmung einkassiert. Das BVG wird nämlich darauf achten, dass die Stabilität der Länder nicht gefährdet wird. Der Bundesrat ist ein wesentliches gesetzgebendes Organ unseres Staates.

Nicht der Bundeskanzler, der Bundesratspräsident vertritt im Notfall den Bundespräsidenten. Wenn Rau nicht unterschreibt, wird wohl Wowereit Konsequenzen ziehen müssen.

Die SPD hat mit diesem von der SPD durchgezogegen Verfassungsbruch den Bundesrat schwer beschädigt. Die SPD hat mit Schily an der Spitze dem GG schweren Schaden zugefügt und ob nun Rau das Gesetz ablehnt oder das BVG das Gesetz kassiert, der Freitag wird als „Putschfreitag des Otto Schily“ in die Geschichte unserer Demokratie eingehen.

Und wenn mir jemand irgend wann erklären will, wenn dieses Gesetz kassiert ist, dass sich Schily geirrt hat, weise ich auf den einstigen RAF-Verteidiger Otto Schily hin. Der in jener Zeit mit Ströbele und dem heutigen NPD-Vertreter Mahler aktive Otto Schily, der schon seinerzeit genauso mit „schriller Stimme“, die er stets immer dann durch seine scheinbaren psychologischen Probleme mit unserer Verfassung erhebt, wenn er nicht recht hat oder kein Recht bekommt und/oder andere seinen Willen aufzwingen will, handelnde hat aus meiner Sicht mit Absicht diesen Eklat im Bundesrat verursacht. Er wollte dem Bundesrat seine Geringschätzung beweisen. Für diesen Innenminister gibt es nur einen in Deutschland, der im Recht ist, das ist er selbst. Ich bin überzeugt, dass Schily, von der Herkunft her, uns Deutsche wie kaum jemand auf der Welt hasst.

Es wurde mehr als deutlich, dass die „linken reaktionären Revolutionäre von einst“ langsam zu „rechten nationalen Sozialisten“ mutieren. Schily wird zur Gefahr für unsere Freiheit. Schröder und seine Regierung werden zur Gefahr für Deutschland. Die Sozialisten stehen vor der Spaltung. Spätestens nach der Bundestagswahl werden sie sich in einen „links post-staatssozialistischen Flügel“ und einen „reaktionären links nationalen Flügel“ aufteilen. Die Wahl wird eine Entscheidung zwischen „Freiheit oder nationalen Sozialismus“.

Zum Schluss noch einige Worte zur CDU im Bundesrat. Dieses unwürdige und unverschämte Verhalten von Koch ist die Spitze dessen, was man wohl in der CDU von Koch zu erwarten hat. So jemand, der sich wie ein „Brüllaffe“ benimmt, gehört in den Zoo aber nicht in den Bundesrat. Tumulte à la Italien, Türkei, es fehlt eigentlich nur noch, dass jemand zur Pistole greift wie in Spanien, zeigen uns Bürgern aber auch, dass wir uns eine Generation von Politikern leisten, da sollten wir uns „in Grund und Boden schämen“.

Gruss Günter

Hätte sich
Stolpe an den verabredeten Koalitionsvertrag gehalten, wäre es
nie zu der jetztigen Situation gekommen.

Das bestreitet keiner, ist aber nichts neues in Deutschland. Aber so ein Theater zu machen wie Schönbohm und dann die Koalition nicht zu verlassen, ist schon arg peinlich.

Schönbohm hat bei der 1.Abstimmung ja auch „nein“ gesagt.

Sag ich: so stillos hat sich noch nie jemand im Bundesrat verhalten.

Nein, Schönbohm hat nichts getan, was nicht in Ordnung war.

Schönbohm hat seine internen Brandenburger Koalitionsprobleme im Bundesrat ausgetragen. Dort gehören sie aber nicht hin. Seine Aufgabe war Stolpe die Konsequenzen des „Ja“ klar zu machen und dann die Konsequenzen zu ziehen. Nicht im Bundesrat ungefragt rumzuquatschen. Denn die Frage des Bundesratspräsidenten war wie Brandenburg stimmt. Schönbohm sagte „Nein“ (nicht Enthaltung!), obwohl ihm klar sein musste, dass Brandenburg nicht „Nein“ sagen würde. Die Frage ging also von Anfang an an Brandenburg, nicht an Schönbohm.

Ungebührliches Verhalten wäre meiner Meinung nach übrigens
sowieso eher so etwas, wie im Bundesrat rumschreien oder so.

Das sowieso.

Schönbohm hat lediglich die Haltung seiner Partei bekräftigt.

Die war aber völlig irrelevant.

Er hat übrigens in einem Interview gesagt, dass er sich selbst
schon seit Jahren mit dem Thema beschäftigt und ihm diese
Sache sehr wichtig war.

Das gibt ihm das Recht, sich im Bundesrat ungebührlich zu verhalten?

Ich bin der Auffassung, dass das GG Vorrang hat.

Das bestreitet ja niemand.

Und insoweit
ist sodann die unterschiedliche Abstimmung nicht zu werten.
Das GG schreibt vor, dass ein Land nur mit einer Stimme
abstimmen darf.

Was ja geschehen ist.

Danach ergeben sich hier nun tatsächlich weitreichende Fragen.
Was ist eine Koalitionsvereinbarung wert, wenn diese jederzeit
im Bundesrat gebrochen werden kann und dies - der Bruch eines
Vertrages zwischen Regierungsparteien - sogar vom Gesetzgeber
bei einer Abstimmung honoriert wird ?

Ganz einfach: sie ist sehr viel wert. Denn sie besagt, dass ein Ministerpräsident stets einen Koalitionsvertrag brechen kann, aber dann die Koalition beendet ist. Ist im übrigen nichts Neues in Deutschland. Hat es schon x-mal gegeben.

Eine weitergehende Frage ist, ob in einer Koalition die Stimme
des Ministerpräsidentes des Landes, unbeachtet der
Vereinbarungen in einem Koalitionsvertrag, im Bundesrat im
Streitfall und bei gegenteiliger Antwort des
Koalitionspartners maßgebend ist. (was von Wowereit so
bewertet wurde).

Ein anderer Fall: Beim Dosenpfand hat der bayerische Landtag (also auch die CSU) Stoiber aufgefordert mit „Ja“ zu stimmen. Stoiber hat mit „Nein“ gestimmt. Niemand hat vom Verfassungsbruch geredet.

Das GG sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Koalition in
einer Landesregierung vor. Um hier die Stabilität der
Landesregierung nicht unnötig in Gefahr zu bringen, hat der
Gesetzgeber bei Fassung des GG den Willen deutlich gemacht,
keine Krisen in Landesregierungen durch das Abstimmverhalten
im Bundestag zu erlauben.

Wo nimmst Du das denn her?

Der Gesetzgeber hat wohl deshalb im
GG aufgenommen, wenn die Koalitionspartner unterschiedlich im
Bundesrat abstimmen, dass diese Stimmen nicht gewertet werden.

Nein. Da steht nur, dass ein Land seine Stimmen nicht aufteilen kann. Wenn also Stolpe und Schönbohm sich geeinigt hätten, ihre vier Stimmen aufzuteilen, wäre dies eine ungültige Stimmabgabe gewesen. Diese Vereinbarung gab es aber nicht sondern es ging stets darum, die vier Stimmen für Brandenburg mit „Ja“ oder „Nein“ zu werten.

Alleine aus der Tatsache der Stabilität einer Landesregierung
bin ich der Auffassung, dass der Bundespräsident dieses
Prinzip nicht durchbrechen wird. Wenn er es täte, wird das BVG
das Gesetz wegen der Unzulässigkeit der Abstimmung
einkassiert.

Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Juristen sind sich uneins hierüber und damit kann man dem Bundesratspräsidenten schon ein Ermessensspielraum zugestehen. Außerdem käme das Gesetz bei einem 4:4-Urteil durch.

Das BVG wird nämlich darauf achten, dass die
Stabilität der Länder nicht gefährdet wird.

Wie man an Brandenburg sieht, ist sie durch dieses Abstimmungsverhalten alles andere als gefährdet. So stabil ist kaum eine andere Koalitionsregierung.

Nicht der Bundeskanzler, der Bundesratspräsident vertritt im
Notfall den Bundespräsidenten. Wenn Rau nicht unterschreibt,
wird wohl Wowereit Konsequenzen ziehen müssen.

Er hat aber keinerlei Veranlassung nicht zu unterschreiben.

Die SPD hat mit diesem von der SPD durchgezogegen
Verfassungsbruch den Bundesrat schwer beschädigt.

Die Beschädigung ging von dem ungebührlichen Verhalten Schönbohms und Kochs aus. Bisher konnte mir keiner darlegen, wo die SPD sich unkorrekt verhalten haben sollte.

Es wurde mehr als deutlich, dass die „linken reaktionären
Revolutionäre von einst“ langsam zu „rechten nationalen
Sozialisten“ mutieren. Schily wird zur Gefahr für unsere
Freiheit. Schröder und seine Regierung werden zur Gefahr für
Deutschland. Die Sozialisten stehen vor der Spaltung.
Spätestens nach der Bundestagswahl werden sie sich in einen
„links post-staatssozialistischen Flügel“ und einen
„reaktionären links nationalen Flügel“ aufteilen. Die Wahl
wird eine Entscheidung zwischen „Freiheit oder nationalen
Sozialismus“.

Das ist schlichter Käse.

Nach dem GG schickt jedes Land Vertreter zum Bundesrat, jeder von diesen hat das Recht seine Meinung im Bundesrat zu vertreten. Es ist in keinster Weise so, dass nur der MP eines Landes im Bundesrat seinen Mund aufmachen darf. Im GG steht auch nirgendwo, dass der MP sagen darf, wie ein Bundesland abstimmt. Wirklich, im ganzen Artikel 51, der dies hier regelt, ist nirgendwo von einem Stimmführer oder dergleichen die Rede, der im Zweifelsfall erklären darf, was das Land wirklich will.

Es ist übrigens auch umstritten, ob man die Richtlinienkompetenz des MP hier anwenden kann, denn die Richtlinienkompetenz gilt nur bei der Vertretung des Landes nach „außen“. Nach der Definition ist der Bundesrat anscheinend etwas internes. Außerdem stellt sich die Frage, ob Landesrecht im Bundesrat überhaupt gilt.

Daraus würde folgen, dass Schönbohm das gleiche Recht hat, für das Land Brandenburg abzustimmen, wie es Stolpe oder Ziel hat. Übrigens, wenn es den Gründungsväter darum gegangen wäre, dass nur der MP das Sagen hat, warum schickt dann jedes Land mehrere Vertreter? Warum dann nicht nur den MP?

Der relevante Artikel im GG lautet:

(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.

Und insoweit
ist sodann die unterschiedliche Abstimmung nicht zu werten.
Das GG schreibt vor, dass ein Land nur mit einer Stimme
abstimmen darf.

Was ja geschehen ist.

Die Formulierung stimmt nicht genau. Es ist nicht so, dass ein Land nur mit einer Stimme abstimmen darf, sondern das die STIMMEN einheitlich sein müssen. Es ist also durchaus möglich, dass verschiedene Vertreter ihre Meinung äußern. Da das möglich ist, und die verschiedenen Stimmen nicht einheitlich waren, ist das nicht gemäß diesem Gesetz.

Eine weitergehende Frage ist, ob in einer Koalition die Stimme
des Ministerpräsidentes des Landes, unbeachtet der
Vereinbarungen in einem Koalitionsvertrag, im Bundesrat im
Streitfall und bei gegenteiliger Antwort des
Koalitionspartners maßgebend ist. (was von Wowereit so
bewertet wurde).

Ein anderer Fall: Beim Dosenpfand hat der bayerische Landtag
(also auch die CSU) Stoiber aufgefordert mit „Ja“ zu stimmen.
Stoiber hat mit „Nein“ gestimmt. Niemand hat vom
Verfassungsbruch geredet.

Das ist aber ein Unterschied. 1. hat Stoiber eben NIEMAND widersprochen und 2. hatte Stoiber wahrscheinlich nicht die 1 Stimme, die man benötigt hätte, um dieses Gesetz zu verabschieden oder zu stoppen inne.

Das GG sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Koalition in
einer Landesregierung vor. Um hier die Stabilität der
Landesregierung nicht unnötig in Gefahr zu bringen, hat der
Gesetzgeber bei Fassung des GG den Willen deutlich gemacht,
keine Krisen in Landesregierungen durch das Abstimmverhalten
im Bundestag zu erlauben.

Wo nimmst Du das denn her?

Ich nehme an, dass das GG am liebsten eine Einigung vor der Abstimmung hätte. Wenn diese nicht erfolgt, sind die Stimmen ungültig. U.A. deshalb, weil dem kleineren Partner ja damit jeglicher Einfluss genommen werden würde.

Der Gesetzgeber hat wohl deshalb im
GG aufgenommen, wenn die Koalitionspartner unterschiedlich im
Bundesrat abstimmen, dass diese Stimmen nicht gewertet werden.

Nein. Da steht nur, dass ein Land seine Stimmen nicht
aufteilen kann. Wenn also Stolpe und Schönbohm sich geeinigt
hätten, ihre vier Stimmen aufzuteilen, wäre dies eine
ungültige Stimmabgabe gewesen. Diese Vereinbarung gab es aber
nicht sondern es ging stets darum, die vier Stimmen für
Brandenburg mit „Ja“ oder „Nein“ zu werten.

Stimmt nicht. Es steht darin, dass ein Land nur einheitlich abstimmen darf. Das Aufsplitten der Stimmen ist nicht erwähnt.

Alleine aus der Tatsache der Stabilität einer Landesregierung
bin ich der Auffassung, dass der Bundespräsident dieses
Prinzip nicht durchbrechen wird. Wenn er es täte, wird das BVG
das Gesetz wegen der Unzulässigkeit der Abstimmung
einkassiert.

Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Juristen sind sich
uneins hierüber und damit kann man dem Bundesratspräsidenten
schon ein Ermessensspielraum zugestehen. Außerdem käme das
Gesetz bei einem 4:4-Urteil durch.

4:4 Urteil? Genauere Erklärung bitte. Der ehemalige Vorsitzenden des BVG hat am Freitag gesagt, er gäbe einer Klage vor dem BVG gute Chancen.

Das BVG wird nämlich darauf achten, dass die
Stabilität der Länder nicht gefährdet wird.

Wie man an Brandenburg sieht, ist sie durch dieses
Abstimmungsverhalten alles andere als gefährdet. So stabil ist
kaum eine andere Koalitionsregierung.

Die Landesregierung ist aber nicht durch das Abstimmungsverhalten so stabil, sondern trotz diesem.

Nicht der Bundeskanzler, der Bundesratspräsident vertritt im
Notfall den Bundespräsidenten. Wenn Rau nicht unterschreibt,
wird wohl Wowereit Konsequenzen ziehen müssen.

Er hat aber keinerlei Veranlassung nicht zu unterschreiben.

Jede Menge sogar, denn eine ganze Menge Juristen würden ihm abraten.

Die SPD hat mit diesem von der SPD durchgezogegen
Verfassungsbruch den Bundesrat schwer beschädigt.

Die Beschädigung ging von dem ungebührlichen Verhalten
Schönbohms und Kochs aus. Bisher konnte mir keiner darlegen,
wo die SPD sich unkorrekt verhalten haben sollte.

Die SPD hat eine Schwachstelle des Bundesrates offengelegt. So etwas kann dieser Institution niemals förderlich sein. Die Abstimmung eines Landes darf nicht nur vom Bundesratspräsidenten bestimmt werden. Hätte Wowereit nämlich nicht nachgefragt, wozu er übrigens nicht verpflichtet war, wären die Stimmen Brandenburgs eindeutig ungültig. Auch danach war es von Wowereit eine Interpretationssache, ob die Stimmen gültig waren, oder nicht.