Hasllo,
mir ist diese sogenannte Auskunftei bekannt… wegen der Verbindung Mitgliedsbeitrag und „inklusiv Auskünfte“ 
Leider kenne ich die AGB und die Verträge nicht mehr. Diese werden sehr wichtig im angenommenen Fall sein.
Wenn ein Weiterverkauf gegen geschlossene Verträge verstoßen würde, wäre der Weiterverkäufer mit einer vereinbarten Vertragsstrafe als Schadenersatz haftbar zu machen.
Solche Vertragsstrafen sind in der Regel sehr viel höher als ein Gewinn durch Weiterverkauf.
In der Regel verkauf ein Info-Dienst seine Daten Stück um Stück an einzelne Käufer.
Wenn diese Daten von Käufer zu Käufer zu Käufer weitergereicht würden, würde in kürzester Zeit kein Bedarf mehr an den Leistungen des Info-Dienstes bestehen.
Es gibt aber staatliche Info-Pools. Hier kann sich jeder selbst gegen Gebühr versorgen.
Die Daten können dann weiter verkauft werden, weil ja jeder Bürger die gleichen Quellen nutzen könnte. Als evice wird damit nicht der Datenstamm angeboten, sondern die geleistete Arbeit für die Sammlung der Daten.
Als staatliche oder übergeordnete Info-Pools würde ich z.B. die Einwohnermeldeämter, Handelsregistereintragungen usw. bezeichnen.
Private Info-Pools sind ind er Regel für den „eigengebrauch“ bestimmt.
ZUrück zu der auch mir bekannten „Auskunftei“.
Die Arbeitsweise scheint bekannt zu sein:
Für die Grunddaten werden^alle Firmen kontaktet. Es wird um Mithilfe durch frewillige Angabe von Daten gebeten.
Die wahrheit der Firmenangaben kann anfangs nicht überprüft werden, da die kritischen Daten nicht zu ermitteln sind (Datenschutzgesetze usw…)
Die Liquiditätseinstufung liegt also erst einmal bei „0“ (Null)
In Zusammenarbeit aller an die Auskunftei angeschlossenen Firmen entsteht jedoch ein komplexeres Bild der einzelnen Firma. Man trägt Daten über die Zahlungsrückstände oder Umsätze zusammen, Beschwerden von angeschlosenen Firmen werden genauso berücksichtigt wie positive Daten.
So entsteht dann einbild dass eine Liquiditätseinstufung in den Plus oder Minusbereich ermöglicht.
Die betroffene Firma kann übrigens eine Datenlöschung verlangen, wenn diese nicht durch Urteile belegt werden können (genaueres steht in den Gesetzen über Datenschutz usw…)
Das Maximale, das eine betroffene Firma so erreichen kann ist eine neutrale Einstufung von „0“.
Diesen riesigen Aufwand der Datensammlung möchte natürlich keine Auskunftei verschenken und wird sich vehement gegen Verstöße zur Wehr setzen.
Der Weiterverkauf von Dienstleistungen ist allgemein üblich.
Firma X beauftragt Firma y für eine Dienstleistung. Diese Firma Y beauftragt nun Firma Z die Leistung zu erbringen.
Ich hoffe, meine Ansicht hat etwas weiter geholfen
Gruß
BJ
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