Gekaufte Wohnung hat Schimmelproblem, was tun?

Hallo liebe Forums-Teilnehmer,

wir haben uns vor ca. 1,5 Jahren eine Wohnung im Münchener Westen gekauft.

Sie gefiel uns sehr gut und war perfekt für unsere Kinder. Vor dem Kauf lasen wir uns das Protokoll der Eigentümerversammlung durch. Dort stand dass es „immer wieder zu Schimmelproblemen“ in den Wohnungen kommt. Dies sprachen wir beim damaligen Eigentümer der Wohnung an. Daraufhin wurde uns (leider nur mündlich) versichert, dass die zum Verkauf stehende Wohnung nicht betroffen sei. Es wurden lediglich kurz nach Bau des Wohngebäudes (1994) sog. Silikatplatten in den Schlafzimmern gen Norden an die Wände angebracht um dem Schimmel vorzusorgen.

Wir erkundigten uns auch bei der Hausverwaltung und die bestätigte uns (auch leider nur mündlich) dass es in den Wohnungen kein Schimmelproblem gibt und das Problem lediglich durch falsches Lüften zustande kommt.

Dumm wie wir waren glaubten wir das natürlich alles und kauften die Wohnung.

In den letzten 1,5 Jahren hat sich herausgestellt dass unser Schlafzimmer extrem Anfällig für Schimmelbildung ist. Die Heizung ist durchgängig auf 4, Raumemperatur 21-22 Grad. Wir Stosslüften oft um die feuchte Luft raus zu lassen und schauen penibelst auf unser Hygromenter um die Feuchtigkeit nie über 60% steigen zu lassen. Die Schlafzimmertür ist Tagsüber auch immer geschlossen. Wir haben schon sämtliche Lüftungsvariationen probiert. Leider bildet sich trotzdem in den Ecken Schimmel.
Einen Kondensationstrockner betreiben wir im Badezimmer, es wurde bei uns nie Wäsche in der Wohnung, geschweige denn im Schlafzimmer aufgehängt.

Vor ein paar Wochen wurde uns auch von unseren Nachbarn mitgeteilt daß die Vormieter Schimmelprobleme in unserer Wohnung hatten.

Gibt es irgend eine Chance auf Kompensation oder Rückkauf der Wohnung vom Vorbesitzer oder ist es überhaupt nicht Wert es überhaupt zu versuchen? Wir haben ja leider nichts Schriftliches.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Frag doch mal ein Rechtanwalt was man da genau tun kann.
Er kann dir bestimmt weiter helfen!

rechtlich kann ich wenig beisteuern, da finde ich den Ratschlag mit dem Rechtsanwalt, der sich spezialisiert hat, schon sehr gut.
Ansonsten, alles dokumentieren, Fotos, … immer wieder, um auch die Verläufe festzuhalten.

Lüftungsprotokoll führen und Raumtemperaturen und Feuchtigkeit der Raumluft festhalten.

Vielleicht bestätigt der Nachbar seine Aussage mit dem Schimmel ja schriftlich,-

Haben andere Eigentümer auch Wohnungen gekauft, wurde denen das gleiche erzählt?

Verbraucherschutz?!

Gutachter etc. , den aber wahrscheinlich besser erst nach Absprache mit dem Anwalt.

Das wäre das, was mir dazu einfallen würde, Allerdings bin ich nur Laie.

Alles Gute
Bürger . 79

Da sehe ich komplett schwarz für irgendeine Entschädigung. Steckt das Geld in eine Sanierung.

Und, ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, warum man als absoluter Laie bei einem Kauf, den man nur einmal im Leben macht, nicht einen Sachverständigen mitnimmt. Das nennt man nun wirklich am falschen Ende gespart.

Dann ist wohl nicht richtig saniert worden als man die Kalziumsilikatplatten montierte.
Das ist ja eine (nicht unkritische) Innendämmung . Dabei ist einiges zu beachten, man muss auch die Übergangszone der Außenwand, also die anschließenden Innenwände/decke in einem Übergangsbereich dämmen. Man nimmt dazu keilförmige Platten die dünn auslaufen .

Ich nehme an, es bildet sich Schimmel genau in diesem Bereich ?
Aber ein Foto wäre immer hilfreich.

Bei den Raumtemperaturen, der Luftfeuchte und normaler Lüftung würde man gar keinen Schimmel erwarten ! Es kann sich also um Feuchteeintrag von außen handeln.

Lasst einen Fachmann kommen. Architekt, Bausachverständiger f. Bauschäden, Energieberater…

danach kann man sich immer noch überlegen, ob man gegen den Verkäufer vorgehen sollte und Schadenersatz oder Rückabwicklung fordern will.
Dann aber mit dem Gutachten und Rechtsrat.

MfG
duck313

Hallo,

wesentlich ist nicht die rel. Luftfeuchte, sonder viel mehr der Temperaturunterschied der Wandbereiche.
Auch bei geringer Luftfeuchte schlägt sich die immer vorhandene Luftfeuchte an besonders kühlen Stellen als Wasser nieder. Der Temperaturunterschied ist da ausschlaggebend.

Das Hauptproblem ist also, dass immer die gleichen Bereiche deutlich kühler sind, als andere. Ritzen in der Isolierung, eine Warmluftzirkulation, die die Ecken ausspahrt, in die Wand eingelassene Steckerleisten mit geringerer Isolierung und Kaltluftströmung etc. können Ursachen sein.

Gruß, Paran

Das macht sie ausschließlich dann, wenn die DORTIGE relative Luftfeuchtigkeit ausreichend hoch ist. ‚Taupunkt‘ ist das Stichwort (https://de.wikipedia.org/wiki/Taupunkt). Wenn es trocken genug ist, schlägt sich nirgendwo irgendwas nieder. Auch nicht an den kalten Stellen im Raum.

Du hast recht, dass die gemessene rel. Luftfeuchte nicht entscheidend ist. Aber das liegt nur daran, dass vermutlich nicht am richtigen Ort gemessen wurde.

Rechtlich wird es sicher unglaublich schwer da irgendwas gegen den Vorbesitzer durchzusetzen. Man hat ja in der Tat nicht mal schriftlich die Aussage, dass es kein Schimmelproblem geben würde. Dafür hat man die Protokolle, wo explizit darauf hingewiesen wird. Der kann sich also auf den Standpunkt stellen, dass dem Käufer dieses grundsätzlich das ganze Haus betreffende Problem nicht verschwiegen wurde. Auch das Anbrimgen der Silikat-platten deutet ja auf ein vorhandenes, aber eben behandeltes Schimmelproblem hin.
Ich fürchte, da schmeißt man nur einen Haufen Geld zum Fenster raus. Streitwert ist sicher der Kaufpreis der Wohnung.
Und der Vorbesitzer muss mit seiner Aussage nicht mal gelogen haben. Es gibt derart viele Gründe für Schimmelbildung, dass es gut möglich sein kann, dass er seinerzeit kein Schimmelproblem hatte.
Vielleicht waren die letzten Jahre einfach feuchter als die 10 Jahre davor. Wasser kann ja auch von außen eindringen bzw. sich über größerer Zeiträume dort erstmal ansammeln bis es dann zu einem Problem wird. Da können auch sehr lokale Veränderungen in der Umgebung, wie neue Bebauung dazu führen, dass der Wind nicht mehr ganz so frisch ums Haus weht und damit die Fassade etwas wengier abtrocknet als zuvor.
Dann vielleicht noch ein anderes Nutzungsverhalten. War der vielleicht alleine oder selten zu Hause?
Die feuchteste Zeit im Schlafzimmer ist nunmal, wenn man darin pennt. Da haben die wenigsten die ganze Zeit Durchzug und zwei Leute atmen da in 6-8h schon eine Menge Wasserdampf aus.
Standen vielleicht Möbel anders, so dass eine bessere Belüftung der Wand möglich war?
Es ganz auch ganz simpel daran liegen, dass zuviele Schichten Tapete oder Farbe übereinander liegen. Das bildet dann auch mal eine wasserdampfundurchlässige Schicht, die schön vor sich hinschimmeln kann. Genug Futter hat er dann ja. Vielelicht sind seinerzeit die Platten auch nicht richtig angebracht worden.
Gut möglich, dass keins der möglichen Probleme allein zu Schimmel führt, sondern erst eine Kombination aus mehreren über längere Zeit.

Ich schließe mich daher dem Tipp an, da mal einen echten Fachman draufschauen zu lassen. Da ganz offenkundig nicht nur diese eine Wohnung betroffen ist, sollte das eher als Gesamtschau auf das ganze Haus erfolgen. Denn wenn z.B. wirklich zuviel Wasser von außen eindringt bzw. das nicht schnell genug wieder abtrocknet, dann kann man drinnen recht wenig erreichen.

oh doch, wenn du 40 % feuchte bei 20°C Raumluft hast kann es an der Wand durch den Temperaturunterschied Wandtempertur zur Raumlufttemperatur dazu fürhen, dass es zum Tauen kommt Bei den gegebenen werten ist das dann bei einer Oberflächentemperatur von 6°C der fall (z.B. Fensterscheibe)

Nein, das kann es nicht. Die Physik gilt auch in Mietwohnungen.

Wenn Du dagegen meinst, dass in Raummitte o.ä. die rel.Luftfeuchte 40% beträgt (völlig egal, wie die Raumtemperatur ist - die steckt im Begriff bereits drin), an der Wand (oder am Fenster) dagegen 100% erreicht, DANN gibt es kondensierte Feuchtigkeit.

Was wäre das denn für ein Spezialanwalt? Fachanwalt für verschimmelte Wohnungen?

Das Problem liegt jetzt erst einmal nicht auf der rechtlichen, sondern auf der technischen Seite. So lange nicht klar ist, woher der Schimmel kommt und ob ein baulicher Mangel vorliegt, hilft da auch der beste Anwalt nichts.

Sofern das Problem tatsächlich auf einen Mangel zurückzuführen ist, dann kann man den Anwalt immer noch bemühen.

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Dann sag das mal meine Fenster, Wohnraum hat ca.

Dennoch sind die Fenster nass. Im Wohnraum wie du selbst geschrieben hast (um den geht es hier ja auch und nciht um ein Mathematisch Physikalischen versuch) wird die Raumtemperatur in der Mitte gemessen in 1,5 m höhe.

Und ich schrieb Dir auch, warum das so ist.

Ah so. Und Du warst dabei, als der Fragesteller gemessen hat?

Btw., hast Du mal geschaut, worauf ich eigentlich geantwortet habe?

na kommst du nicht klar mit torie und Praxis? ob er genau da gemseenen hat ist in den fall irreelevant, denn es geht hier um deine Aussage

und das nein ist eben im Bezug auf Wohnräumen und deren klimatischen Bedingungen nicht haltbar, sonst würden die Fenster ja nciht nass werden bei den gegebenen parametern. Aber um das weiter auszuführen würde das zu sehr off Topic werden.

Ich schon. An einer FH hat man täglich mit beidem zu tun.

Nochmal: lies doch bitte, worauf ich geantwortet habe:

Das ist so einfach nur falsch.

Ein Fachanwalt hätte sich z. B. spezialisiert.
Und ein Anwalt könnte einen z. B. bereits frühzeitig informieren und beraten, wie vorzugehen ist, welche Dinge beachtet werden müssen. Um später nichts versäumt zu haben.
Allerdings kann dies auch der Verbraucherschutz.

Danke
Bürger 79

Es gibt nur keinen Fachanwalt für diese Fragestellung:

Den letzten Satz überlese ich einfach mal. Wesentlich ist, daß erst einmal ein Mangel attestiert werden muß, denn ohne Mangel kein Anspruch. Das kann man sich zwar auch von einem Anwalt erzählen lassen, aber der will im Zweifel Geld dafür haben und das kann man sich sparen, wenn die technische Überprüfung ergibt, daß kein Mangel vorliegt. Entweder, weil die Ausführung des Baus zum Zeitpunkt der Erstellung dem Stand der Dinge entsprach oder weil der Schimmel auf die Lüftung bzw. Nutzung der Wohnräume zurückzuführen ist.

Gruß
C.

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na huch, ich dachte das „Problem“ mit der Definition wäre erledigt,… offensichtlich ist es doch schwerwiegender als ich dachte.

Gut, ich habe also nicht den Begriff Fachanwalt benutzt sondern einen falschen Begriff, bzw. Begriffe benutzt wie "einen Anwalt der sich spezialisiert " hat.

Wo ist das Problem, ich denke jeder halbwegs intelligente Mensch, kann verstehen, was ich gemeint habe.

Und über meinen Vorschlag, sich Informationen von einem Fachanwalt, der sich auf das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht etc. spezialisiert hat, zu holen, um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

Nur diese „Zwischendiskussion“ hilft den Betroffenen, die hier eine Frage stellen gar nichts,- oder sehe ich das auch falsch?

ich wünsche einen schönen 2. Advent

Bürger 79

Darum geht es nicht, sondern darum, daß jemand, der von einem Fachanwalt für verschimmelte Wohnungen schwadroniert, als Fachmann für die Thematik in etwa so glaubwürdig ist wie jemand, der sich als Fachmann für Kraftfahrzeuge verkaufen will und dann von „dem großen lauten Ding unter der vorderen Klappe“ spricht.

Und da stelle ich mir dann immer wieder die Frage, warum man sich zu Themen zu Wort melden muß, von denen man allenfalls eine vage Ahnung hat - und was man wohl selber darüber denken würde, wenn man entweder Fragesteller oder aber staunender Dritter ist.

Ja, es stimmt, man muss sich nicht zu jedem Thema zu Wort melden.

ich habe versucht Ratschläge zu geben und habe mich nicht als Profi dargestellt sondern im Abschluss ganz
klar gemacht, dass ich Laie bin.

Und zum Anwalt, den ich als Möglichkeit die ich sehe vorgeschlagen habe, Mir ist es passiert, dass ich, als ein Mieter aus meinem Haus auszog
meinte alles selbst machen zu müssen und keinen Anwalt oder sonstige Hilfen zu brauchen,
Ich habe also viele Fehler gemacht, die ich dann teuer bezahlen musste, teils durch Versäumnisse, teils durch übereiltes Handeln.

Hätte ich mir damals gleich einen Anwalt genommen wäre ich nicht auf meinem Schaden sitzen geblieben.
Deshalb würde ich mich im Zweifelsfall immer beraten lassen, wenn ich unsicher wäre, sei es von einem Anwalt oder wer sonst Beratung anbietet.

Aber vielen Dank für die vielen Hinweise
Bürger 79