Gekauften abgemeldeten Gebrauchtwagen anmelden

Hallo,

ich werde nächste Woche einen Gebrauchtwagen kaufen, der seit einigen Wochen abgemeldet ist.
Um ihn neu auf meinen Namen anzumelden, brauche ich da die Originalpapiere oder reicht es, wenn ich Kopien der aktuellen TÜV / AU Scheine und eine Kopie vom Fahrzeugschein besitze?

Hi.

ich werde nächste Woche einen Gebrauchtwagen kaufen, der seit
einigen Wochen abgemeldet ist.
Um ihn neu auf meinen Namen anzumelden, brauche ich da die
Originalpapiere oder reicht es, wenn ich Kopien der aktuellen
TÜV / AU Scheine und eine Kopie vom Fahrzeugschein besitze?

Von Fahrzeugpapieren brauchst du die Originale. Fahrzeugschein wird ja vernichtet und ein neuer ausgestellt. In Fahrzeugbrief wirst du eingetragen. Da geht nix mit Kopien. Bzw. es werden ja vermutlich gleich neue Papiere Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt. Also lass dir die Papiere erst vom Verkäufer aushändigen, geht nicht anders.

Bei der TÜV/AU Bescheinigung könnte wiederum klappen. Bei mir wurde einmal auch ein Fax anstandslos akzeptiert, scheint also nicht so das große Problem zu sein.

Gruß,
Andreas

Hallo,

richtig, der Fzg-Brief und der entwertete Fzg-Schein müssen natürlich im Original vorliegen. Das sind Dokumente.
Die eVB (früher Doppelkarte) nicht vergessen!

Beste Grüße
Guido

Hi

Zur Anmeldung auf der Zulassungsbehörde müssen in ORIGINAL Vorgelegt werden .

KFZ- Brief
KFZ - Schein
Personalausweiss
Bankkontoverbindung ( Scheckkarte )
AU / TÜV Bescheinigung
Versicherungsnachweis ( ehemals Deckungskarte )
falls Vorhanden , die alten Nummernschilder

sollte eine Beauftragte Person das Fahrzeug für Sie zulassen , braucht diese Person IHREN Personalausweis , die Bankverbindung , da reicht ein Unterschriebener Handzettel , sowie eine Unterschriebene Vollmacht .

gruss

Toni