Gekaufter Artikel nicht mein Besitz?

Hallo Zusammen,
ich habe ein Schnittmuster gekauft, es aber nie benutzt und jetzt bei Ebay eingestellt. Nun schreibt mich die Person bei der ich den Schnitt gekauft habe an. Ich sollte den Artikel und die Bilder sofort löschen und sie würde Ebay anschreiben. Ein Verkauf wäre nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.
Auf dem Schnitt steht: "Strengstens untersagt sind: Das Kopieren und die Weitergabe des Schnittes"sowie Massenproduktion siehe AGB—

Darf ich mit gekauften Artikeln nicht machen was ich möchte? OK die Vertreibung als Massenware verstehe ich…aber das andere nicht!

Danke schonmal für Eure Hilfe
schönen gruß
Heidi

Hi, mit dem Kauf ist man zwar in den Besitz des Schnittmusters gelangt, hat damit aber nicht die Rechte an der Verbreitung desselben erworben.
Deutlicher, als dies in den AGB steht, geht´s ja schon nicht mehr!
Es ist schlichtweg verboten!
MfG ramses90

Hallo ramses90,
danke für deine Antwort.
Ich will das Teil nicht verbreiten oder kommerziell nutzen.
Für mein Verständnis würde dies erfolgen wenn ich den Schnitt vervielfältigen oder das Teil nähen und dann verkaufen würde.
Analog der gebrannten CDs.
Das tue ich aber nicht! Ich verkaufe den erworbenen Schnitt bei Ebay.
Vielleicht darf ich dann gar nichts mehr bei Ebay zur Auktion anbieten und Flohmärkte darf es dann auch nicht mehr geben.Denn alles wurde ja mal gekauft und besitzt das Urheberrecht.Hoffentlich darf ich dann noch die gekauften Lebensmittel auch essen :smile:)

schönen gruss
Heidi

1 „Gefällt mir“

Hallo, vom Urheberrecht ist aber noch das Nutzungsrecht zu unterscheiden. Du hast mit dem Schnitt ein gewisses Nutzungsrecht erworben, ähnlich wie bei einer CD oder einem Bild. Du darfst es für den angegebenen/vorgesehenen Zweck verwenden, aber nicht darüber hinaus. Ausser dir darf keiner das Schnittmuster verwenden. Das sichert der Künstlerin (Schnittmuster sind ja Creationen mit einer gewissen Schöpfungshöhe, ähnlich einem Musikstück, Bild, oder Roman und nicht einfach Dinge)eine gewisse Exklusivität und Kontrolle was mit ihren Entwürfen passiert.
Du darfst auch nicht einfach als Buchverlag einen Roman an einen Hörbuchverlag weiterverkaufen, ohne Genehmigung des Autors.

Lebensmittel sind dagegen hiermit nicht zu vergleichen, die NAtur hat kein Urheberrecht. Allenfalls wenn es wieder eine spezielle Züchtung ist, die PAtentgeschützt ist. Aber das wäre dann lediglich für die Weiter-Züchtung/Vermehrung oder Landwirt relevant, nicht für den Esser.
Gruß B

Hallo sounderBAR,
Ich danke dir für die ausführliche Erklärung! …sie hat mir sehr geholfen und jetzt weiss ich Bescheid.Himmel das ist ja alles nicht ganz einfach:smile:)
schönen gruss
Heidi