Gekaufter Gebrauchtwagen weist sich als Unfallauto auf

Hallo zusammen.

Ich habe im Juli 2012 ein Auto gekauft. Baujahr 2008, erste Hand und unfallfrei. So steht es im Kaufvertrag und der Verkäufer antwortete auf meine Frage, ob das Auto jemals einen Unfallschaden hatte mit nein. Er erklärte, dass niemals irgendwas passiert sei. Im Dezember 2013 meldete der Bordcomputer, dass der nächste Service fällig sein, also habe ich das Auto zur Vertragswerkstatt gebracht und eine große Inspektion mit allem drum und dran machen lassen. Dort wurde festgestellt, dass es ein Unfallauto ist. Der Wagen hatte vorne und hinten einen Schaden, sogar die beiden Fenster auf der Beifahrerseite wurden ausgetauscht. Offensichtlich ist da wohl einiges passiert. Oder der Wagen hatte einen ziemlich großen Schaden.

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Insbesondere interessiert mich folgendes: Meines Wissens kann man innerhalb der ersten zwei Jahre das Auto zurückgeben und das Geld zurückverlangen bzw einiges an Geld erstatten bekommen von dem Verkäufer (ohne das Auto zurückzugeben). Allerdings weiß ich nicht wie genau das funktioniert und wieviel Zeit man tatsächlich hat.
Als ich vor kurzem in einem Einkaufszentrum war, habe ich einen Polizeibeamten gesehen und ihn direkt angesprochen und danach gefragt. Er sagte, dass er es nicht mehr genau weiß, bestätigte aber dass es in der Tat innerhalb eines Jahres oder innerhalb von zwei Jahren möglich ist den Kaufvertrag anzufechten UND: 1.Auto wiederf abgeben und Geld zurück oder den Kaufpreis zu senken und Geld erstattet zu bekommen. Er wusste eben nicht genau, ob man ein oder zwei Jahre zeit hat.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Gesetzt dem Fall, dass es stimmt, man jedoch tatsächlich nur ein Jahr Zeit hat, was habe ich dann für Möglichkeiten? Kann ich Klage erheben und vielleicht mit etwas „Geld zurück“ rechnen?

Ich freue mich über eure Hilfe und über jeden Tipp.

Danke, Greets…

Gregor

Dazu Frage 1 Verkäufer Privtamann oder Autohändler??
Frage 2 war der Verkäufer der einzige Besitzer ??
Frage 3 steht die „Unfallfreiheit“ auch im Kaufvertrag vernerkt ??

Hallo.

Der Verkäufer ist eine Privatperson und war der einzige Besitzer. Dass das Auto unfallfrei ist, steht auch im Kaufvertrag.

LG

Ich nehme an, dass es niemanden gibt, der zu diesem Thema Auskunft geben kann. Man sagte mir, bei wer-weiss-was.de würde man immer eine Antwort erhalten… schade. Vielleicht ja beim nächsten Mal.

Greets…

Gregor