Gekauftes Elektrogerät nach kurzer Zeit defekt

Hallo,

Bezüglich der Mangelfreien Übergabe: bei einem gewerblichen
Verkäufer wird ja auch vermutet, dass jeder in den ersten 6
Monaten auftretende Schaden von Anfang an bestand. Wie du
schon sagtest gilt bei einem Privatverkäufer etwas anderes.

Nein, nein und nochmals nein. Das ist so nicht richtig. Man kann nicht einen Mangel mit einem Fehler oder Defekt gleichsetzen. Sachen können auch durch Fehlgebrauch, Missbrauch, mangelnde Wartung, Vorsatz oder sonst wie kaputt gehen. Dass ein Mangel für den Defekt ursächlich ist, muss immer der Käufer beweisen. Nur wenn er das kann, kommt die Beweislastumkehr zum tragen, die unterstellt, dass dieser ursächlich e Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Da der Käufer das Teil ja sowieso reparieren lassen muss, kann
der Käufer ja, wenn der Verkäufer sich ganz ausdrücklich
weigert, einen eigenen Techniker bestellen und sehen, ob sich
genauer beweisen lässt, dass der Mangel von Anfang an Bestand.
Falls es solche Beweise gibt alles mit Digitalkamera
festhalten.

Sorry. Aber das ist in etwa das dümmste, was man machen kann. Ein Techniker ist kein Sachverständiger und häufig nicht neutral. Ist erst Mal alles repariert, kann der Verkäufer alles mögliche bestreiten und der Käufer kann nichts mehr beweisen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Man
kann nicht einen Mangel mit einem Fehler oder Defekt
gleichsetzen.

Wenn ein Defekt innerhalb der Widerrufsfrist, also innerhalb des ersten Monats auftritt, erscheint es mir doch höchst unlogisch, dass der bereits durch mangelnde Wartung oder Fehlgebrauch entstanden sein soll. Für Vandalismus durch den Käufer gäbe es eigentlich auch kein logisches Motiv, da der ja nur eine Reparatur und Wiederherstellung des Ausgangszustands fordert. Aber OK, mir ist bekannt, dass die deutsche Rechtssprechung sich nicht unbedingt durch auf den ersten Blick offenkundige Logik auszeichnet.

Da der Käufer das Teil ja sowieso reparieren lassen muss, kann
der Käufer ja, wenn der Verkäufer sich ganz ausdrücklich
weigert, einen eigenen Techniker bestellen und sehen, ob sich
genauer beweisen lässt, dass der Mangel von Anfang an Bestand.
Falls es solche Beweise gibt alles mit Digitalkamera
festhalten.

Sorry. Aber das ist in etwa das dümmste, was man machen kann.
Ein Techniker ist kein Sachverständiger und häufig nicht
neutral. Ist erst Mal alles repariert, kann der Verkäufer
alles mögliche bestreiten und der Käufer kann nichts mehr
beweisen.

Wie tatsächlich ein Mangel an einem technischen Gerät in einem Rechtsstreit nachgewiesen werden soll habe ich noch nicht nachgelesen. Was soll ein Käufer eines technischen Geräts mit Defekt denn statt dessen tun, um den Mangel nachzuweisen?

Stephanie

Hallo,

Wenn ein Defekt innerhalb der Widerrufsfrist, also innerhalb
des ersten Monats auftritt, erscheint es mir doch höchst
unlogisch, dass der bereits durch mangelnde Wartung oder
Fehlgebrauch entstanden sein soll. Für Vandalismus durch den
Käufer gäbe es eigentlich auch kein logisches Motiv, da der ja
nur eine Reparatur und Wiederherstellung des Ausgangszustands

demnach könnte man eine gekaufte Vase zu Boden werfen dass sie zerbricht und der Verkäufer müsste leisten. Sorry. Aber was höchst unlogisch und nachvollziebare Motive angeht ist rechtsdogmatisch irrelevant.

fordert. Aber OK, mir ist bekannt, dass die deutsche
Rechtssprechung sich nicht unbedingt durch auf den ersten
Blick offenkundige Logik auszeichnet.

Das ist sogar extrem logisch.

Wie tatsächlich ein Mangel an einem technischen Gerät in einem
Rechtsstreit nachgewiesen werden soll habe ich noch nicht
nachgelesen. Was soll ein Käufer eines technischen Geräts mit
Defekt denn statt dessen tun, um den Mangel nachzuweisen?

Falls es Dich interessiert: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr329_03.htm

Das erklärt die Rechtslage sehr eindeutig.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich habe das Gerät als
Privatmann gekauft.

Wenn das wirklich stimmt und nicht bloße Einbildung ist :smile:
hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber einem
gewerblichen Verkäufer (außer in wenigen Ausnahmefällen wie
bei Spezialanfertigungen), nicht aber gegenüber einem
Privatverkäufer.

Eine Umrüstung auf Euromünzen würde ich als Speialanfertigung sehen.