Hallo und guten Tag.
Habe bei einem Ebayhändler einen Preisvorschlag für eine 24 Jahre altes Elektrogerät( Waschmaschine mit DM Münzeinwurf) gemacht. Dieser schrieb mich an und bat mich ihn unter seiner privaten Mailadresse zu kontaktieren.Darin hat er mir das Gerät um 150 Euro billiger angeboten wenn ich es ohne Ebay und im Kundenauftrag kaufe.
Damit war ich einverstanden.Ich habe dem Händler noch einen Umbauauftrag für meine speziellen Bedürfnisse erteilt.Ich wollte eine EWurogeldannahme.
Das Gerät kam an und funktioniert nur kurze Zeit da sich wohl ein Wackelkontakt eingeschlichen hat.
Ich habe den Händler aufgefordertt mir einen Techniker vorbei zu schicken der das repariert,ansonsten würde ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Der Händler verweigert mir allerdings den Widerruf und die Gewährleistung da er das Gerät nur im Kundenauftrag vermittelt habe. Dieser hat als Privatmann Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen.
Desweiteren käme ein Rücknahme sowiso nicht infrage da durch den Euroumbau, der auf meinen Wunsch geschah,das Gerät so verändert werden musste daß ein Rückbau nicht mehr möglich ist.
Der Händler hat mir nur die Rechnung für den Versand und den Umbau geschrieben. Vom eigentlichen Verkäufer habe ich nur eine Handgeschriebene Quittung.
Wer hat hier Recht?
hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber einem gewerblichen Verkäufer (außer in wenigen Ausnahmefällen wie bei Spezialanfertigungen), nicht aber gegenüber einem Privatverkäufer.