Gekauftes Elektrogerät nach kurzer Zeit defekt

Hallo und guten Tag.
Habe bei einem Ebayhändler einen Preisvorschlag für eine 24 Jahre altes Elektrogerät( Waschmaschine mit DM Münzeinwurf) gemacht. Dieser schrieb mich an und bat mich ihn unter seiner privaten Mailadresse zu kontaktieren.Darin hat er mir das Gerät um 150 Euro billiger angeboten wenn ich es ohne Ebay und im Kundenauftrag kaufe.
Damit war ich einverstanden.Ich habe dem Händler noch einen Umbauauftrag für meine speziellen Bedürfnisse erteilt.Ich wollte eine EWurogeldannahme.
Das Gerät kam an und funktioniert nur kurze Zeit da sich wohl ein Wackelkontakt eingeschlichen hat.
Ich habe den Händler aufgefordertt mir einen Techniker vorbei zu schicken der das repariert,ansonsten würde ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Der Händler verweigert mir allerdings den Widerruf und die Gewährleistung da er das Gerät nur im Kundenauftrag vermittelt habe. Dieser hat als Privatmann Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen.
Desweiteren käme ein Rücknahme sowiso nicht infrage da durch den Euroumbau, der auf meinen Wunsch geschah,das Gerät so verändert werden musste daß ein Rückbau nicht mehr möglich ist.
Der Händler hat mir nur die Rechnung für den Versand und den Umbau geschrieben. Vom eigentlichen Verkäufer habe ich nur eine Handgeschriebene Quittung.

Wer hat hier Recht?

Hallo,

Damit war ich einverstanden.Ich habe dem Händler noch einen
Umbauauftrag für meine speziellen Bedürfnisse erteilt.Ich
wollte eine EWurogeldannahme.

das spricht nicht gerade dafür, dass der Käufer als Verbraucher im Sinne des BGB handelte und somit überhaupt ein Widerrufsrecht besteht.

Gruß

S.J.

Hallo und guten Tag.

Hallo,

Habe bei einem Ebayhändler einen Preisvorschlag für eine 24
Jahre altes Elektrogerät( Waschmaschine mit DM Münzeinwurf)
gemacht. Dieser schrieb mich an und bat mich ihn unter seiner
privaten Mailadresse zu kontaktieren.Darin hat er mir das
Gerät um 150 Euro billiger angeboten wenn ich es ohne Ebay und
im Kundenauftrag kaufe.
Damit war ich einverstanden.

Dann könnte der Käufer ein Problem haben, da er zudem noch gegen die ausdrückliche Empfehlung ( Weisung ) von Ebay verstieß, keine Transaktionen außerhalb der Plattform abzuschließen.

Wer hat hier Recht?

Eventuell auch noch Ebay, wenn die Aktion aufkommt.
( Siehe AGB )

mfg

nutzlos

Ob Ebay das merkt ist ja nicht das Problem. Der Verkäufer hatte das Angebot abgebrochen. Was soll mir denn da passieren?
Wenn ich über Ebay das Gerät gekauft hätte,hätte der Händler den vollen Preis haben wollen, da er ja ,wie er sich ausdrückte, die Maschine ankaufen müsste und ja auch was verdienen will.

Hallo,

Was soll mir denn da passieren?

Theoretisch möglich wäre eine lebenslängliche ebay Sperre, wahrscheinlicher erscheint mir, dass ebay alle Beteiligten verwarnen würde.

Es ist sowieso nicht sicher, ob der Käufer ein Widerrufsrecht hat.

Der Käufer kann aber vorsichtshalber einen Widerruf erklären, falls er das noch nicht getan hat (hatte der Käufer geschrieben „Ich widerrufe“ oder „Ich würde vielleicht gerne widerrufen, wenn das geht und nicht zu viele Umstände macht“??), damit die Fristen nicht ablaufen und dann weiter recherchieren, ob er eigentlich ein Widerrufsrecht hat.

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für auf Kundenwunsch angefertigte Teile ist möglich, wenn der Käufer darüber vor / bei Kauf ordnungsgemäß belehrt wurde. Was stand in der Widerrufsbelehrung / gab es eine Widerrufsbelehrung? Stand im Angebot, dass das Teil privat verkauft wurde? Ich habe glaube ich kürzlich ein Gerichtsurteil gelesen, nach dem es unzulässig ist, wenn an einer Stelle steht, der Verkäufer handelt gewerblich und an anderer, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.

Falls doch kein Widerrufsrecht besteht dürfte das Ganze unter Sachmängelhaftung fallen, der Verkäufer also trotzdem in der Pflicht sein.

Stephanie

Hallo,

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für auf Kundenwunsch
angefertigte Teile ist möglich, wenn der Käufer darüber vor /
bei Kauf ordnungsgemäß belehrt wurde. Was stand in der
Widerrufsbelehrung / gab es eine Widerrufsbelehrung?

das alles ist irrelevant, wenn der Käufer nicht als Verbraucher handelt, denn nur für Verbraucher besteht in einigen Fällen ein Widerrufsrecht.

Wer eine Waschmaschine mit einem Münzautomaten kauft und diesen extra für Euro Münzen umrüsten lässt, wird das kaum für private Zwecke tun.

Es liegt daher nahe, dass der Käufer als Unternehmer gehandelt hat, womit sich das Thema Widerruf dann erledigt haben dürfte.

Gruß

S.J.

Hallo,

Es liegt daher nahe, dass der Käufer als Unternehmer gehandelt
hat,

Gut möglich. Käufer könnte gewerblich gehandelt haben oder gewerblicher Verkäufer könnte vielleicht privat verkauft haben.

womit sich das Thema Widerruf dann erledigt haben dürfte.

Ja, das wäre die logische Konsequenz daraus.

Allerdings wenn eine Widerrufsbelehrung stattgefunden hat: „Sie können Ihre Vertragserklärung … widerrufen.“ Ohne irgendwelche Einschränkungen („sofern Sie als Verbraucher handeln“; „nicht für diesen Verkauf, da dies ein Privatverkauf ist“; etc.) könnte man meiner Ansicht nach durchaus argumentieren, dass der Käufer daraus schließen darf, dass er ein Widerrufsrecht hat. Ein Widerrufsrecht kann ja vom Verkäufer auch freiwillig eingeräumt werden ohne gesetzliche Notwendigkeit.

Auch ohne Widerrufsrecht wäre der Verkäufer aber nicht aus dem Schneider, da auch bei B2B Sachmängelhaftung besteht.

Stephanie

Das ist ja alles sher verwirrend. Ich habe das Gerät als Privatmann gekauft.
Widerufen kann ich laut dem Händler nicht da er nicht mein Vertragspartner ist(Er sei nur Vermittler gewesen) sondern der private Verkäufer der Waschmaschine.
Laut der beiligenden Quittung schliest dieser eine Rücknahme und Gewährleistung aus. Vom Händler habe ich nur Rechnungen über die Transport- und umbaudienstleistung. Da ist hinten eine Widerrufsbelehrung drauf.
Allerding mit dem Hinweis daß das Widerrufrecht vorzeitig erlischt wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt worden ist bevor der Widerruf erfolgt.

Hallo,

Ich habe das Gerät als
Privatmann gekauft.

Wenn das wirklich stimmt und nicht bloße Einbildung ist :smile: hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber einem gewerblichen Verkäufer (außer in wenigen Ausnahmefällen wie bei Spezialanfertigungen), nicht aber gegenüber einem Privatverkäufer.

Widerufen kann ich laut dem Händler nicht da er nicht mein
Vertragspartner ist(Er sei nur Vermittler gewesen) sondern der
private Verkäufer der Waschmaschine.

Ging das klar und unmissverständlich aus dem Angebot hervor ja oder nein? Wenn der Verkäufer das verschwiegen hat, kann vom Käufer nicht erwartet werden, dass der Gedanken lesen kann. Wenn das nicht im Angebot angegeben war besteht meiner Ansicht nach ein Widerrufsrecht (das explizit darunter aufgelistet die wenigen gesetzlich zulässigen Einschränkungen haben darf wie bei Spezialanfertigungen).

Laut der beiligenden Quittung schliest dieser eine Rücknahme
und Gewährleistung aus.

Soweit zur Information nach Vertragsschluss. Wie gesagt war das vor Vertragsschluss klar?

Allerding mit dem Hinweis daß das Widerrufrecht vorzeitig
erlischt wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Auftraggebers
vollständig erfüllt worden ist bevor der Widerruf erfolgt.

Wenn das so formuliert war wie hier
http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/muster_w…
_10. Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs.1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“_

und darüber ordnungsgemäß vor und nach / bei Vertragsschluss informiert wurde, dann besteht auf keinen Fall ein Widerrufsrecht egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich war.

Für die Frage ob eine Sachmängelhaftung besteht ist entscheidend, ob von Anfang an klar war, dass der Verkäufer Privatmann war und die Sachmängelhaftung / Gewährleistung bereits im Angebot ausgeschlossen wurde.

Stephanie

Hallo,der Händler hat mit per Mail mitgeteilt daß ich das Gerät auch zum reduzierten Preis im Kundenauftrag kaufen könne.Dem habe ich zugestimmt weil es dadurch um 150 Euro billiger wurde.
Ja der passus mit dem § wurde bei der Widerrufsbelehrung als besonderer Hinweis eingefügt.
Die Rechnungen habe ich aber erst mit der Ware erhalten.

Hallo,

Auch ohne Widerrufsrecht wäre der Verkäufer aber nicht aus dem
Schneider, da auch bei B2B Sachmängelhaftung besteht.

ja. Die Sachmängelhaftung erstreckt sich aber nur auf Mängel, die bei Gefahrübergang vorhanden waren. Zudem kann im B2B Geschäft die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Sachen wirksam ausgeschlossen werden. Und Beweislastumkehr gibt es auch nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

der Händler hat mit per Mail mitgeteilt daß ich das
Gerät auch zum reduzierten Preis im Kundenauftrag kaufen
könne.

Ja und war nun dabei in irgendeiner Weise erwähnt, dass der Kunde Privatmann ist und eine Gewährleistung ausschließt? Davon ist jetzt abhängig ob und in welcher Form du Gewährleistungs Ansprüche / Sachmängelhaftung geltend machen kannst.

Ja der passus mit dem § wurde bei der Widerrufsbelehrung als
besonderer Hinweis eingefügt.

Also ein Widerrufsrecht hast du dann definitiv nicht, das wurde mit dem Passus für Spezialanfertigungen wirksam ausgeschlossen.

Stephanie

Hallo,

der Händler hat mit per Mail mitgeteilt daß ich das
Gerät auch zum reduzierten Preis im Kundenauftrag kaufen
könne.

Ja und war nun dabei in irgendeiner Weise erwähnt, dass der
Kunde Privatmann ist und eine Gewährleistung ausschließt?
Davon ist jetzt abhängig ob und in welcher Form du
Gewährleistungs Ansprüche / Sachmängelhaftung geltend machen
kannst.

Nein er hat nur geschrieben daß er das Gerät zum reduzierten Preis im Kundenauftrag anbieten kann.
Ich habe daraufhin zurückgeschrieben das sich das gut anhört und ich einverstanden bin.

Was wäre eigentlich wenn ich sage ich hätte keinerlei Rechnungen erhalten.Die könnten ja unterwegs verloren gegeangen sein.

Hallo,

Nein er hat nur geschrieben daß er das Gerät zum reduzierten
Preis im Kundenauftrag anbieten kann.
Ich habe daraufhin zurückgeschrieben das sich das gut anhört
und ich einverstanden bin.

Falls ein Verkäufer einen Verkauf privat abschließen will und eine Gewährleistung ausschließen will, muss er das vor Abschluss des Kaufvertrags tun, danach ist es zu spät.

Genau zu welchem Zeitpunkt euer Kaufvertrag zustande gekommen ist, war zwar offenbar auch nicht genau festgelegt. Wenn nichts festgelegt ist kann sich aber normalerweise der Käufer die günstigste Variante aussuchen. Ich würde den Kaufvertrag als abgeschlossen ansehen mit deiner Annahme des Verkäuferangebots per E-Mail. Ein Vertragsschluss zu einem späteren Zeitpunkt, etwa mit Lieferung der Ware, ist nur dann möglich, wenn der Verkäufer das vorher per AGB vereinbart hatte.

Damit gilt dann also normale Gewährleistung / Sachmängelhaftung.

Was wäre eigentlich wenn ich sage ich hätte keinerlei
Rechnungen erhalten.Die könnten ja unterwegs verloren
gegeangen sein.

Die Rechnung ist hierbei irrelevant. Wichtig sind die AGB und sonstigen rechlichen Belehrungen; zu welchen Zeitpunkt belehrt wurde und ob das ordnungsgemäß war.

Stephanie

Wo kann ich denn das Nachlesen?Hab schon mal rumgegoogelt aber nichts gefunden.
Was soll ich machen wenn sich der Verkäufer weiterhin weigert mir einen Techniker zu senden und was mache ich wenn ein Verschleissteil defekt gegeangen ist.Kann ich da auch eine kostenlose Reparatur verlangen?

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
§ 434 Sachmangel

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
§ 438 Verjährung der Mängelansprüche

und nachfolgende Gesetzte, alle relevanten Gesetze gelistet hier
http://www.beckmannundnorda.de/bgbkauf.html
Auszug aus der BGB - Kaufrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29#Sach…
Mangel (Recht)

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
Rechts- und Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie

http://www.webshoprecht.de/IRModule/Vertragsschluss.php
Vertragsabschluss im Internet - Zustandekommen von Onlineverträgen

Für weitere Informationen googel mal weiter.

Stephanie

Vielen Dank für Deine links,aber das Thema treffen sie nicht.Die habe ich auch schon teilweise gefunden und auch noch etliche die sagen daß der vermittelnde Verkäufer kein Vetragspartner ist.
Da steht nirgends das mich der Verkäufer vorher belehren muß mit dem Kundenauftrag. Diese links setzen voraus daß der Händler besitzer der Ware ist was ja von diesem bestritten wird.
Also nochmal: Wo steht genau daß mich der Verkäufer über die fehlende Gewährleistung,widerrufsmöglichkeit belehren muß?
MFG.Karl

was mache ich wenn ein
Verschleissteil defekt gegeangen ist.Kann ich da auch eine
kostenlose Reparatur verlangen?

Nein. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass das Teil bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Ein „Defekt gegangen“ bedeutet ja, dass das Teil bei Übergabe okay war und erst später kaputt gegangen ist. Das ist nicht das Problem des Verkäufers. Er muss nur mangelfrei übergeben. Was danach passiert ist Sache des Käufers.

Steht zumindest so im Gesetz…

Gruß

S.J.

Hallo,

dieses Forum ist nicht dazu da, dir konkrete Rechtsauskünfte zu erteilen, sondern nur um dich über allgemeine Tatbestände zu informieren, dir Denkanstöße zu geben, dich zu interessanten Artikeln zu verlinken…

Du kannst noch mal das hier lesen

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Gewährleistungsrechte des Käufers

Ansonsten nimm dir einen Anwalt um deine Frage ganz genau und rechtsverbindlich zu beantworten.

Stephanie

Hallo,

was mache ich wenn ein
Verschleissteil defekt gegeangen ist.Kann ich da auch eine
kostenlose Reparatur verlangen?

Nein. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass das Teil
bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Ein „Defekt
gegangen“ bedeutet ja, dass das Teil bei Übergabe okay war und
erst später kaputt gegangen ist. Das ist nicht das Problem des
Verkäufers. Er muss nur mangelfrei übergeben. Was danach
passiert ist Sache des Käufers.

Steht zumindest so im Gesetz…

Huch, das mit dem Verschleißteil war mir ganz entgangen. Im ersten Posting war noch vom einem Wackelkontakt die Rede.

Bei einem Wackelkontakt wäre ich davon ausgegangen, dass der Schaden von Anfang an Bestand.

Bezüglich der Mangelfreien Übergabe: bei einem gewerblichen Verkäufer wird ja auch vermutet, dass jeder in den ersten 6 Monaten auftretende Schaden von Anfang an bestand. Wie du schon sagtest gilt bei einem Privatverkäufer etwas anderes.

Dass der ebay Verkäufer aber nur als Vermittler agierte und tatsächlich ein Privatmann das Teil verkaufte, der noch zudem die Gewährleistung ausschließen wollte, war aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses offenbar nicht klar. Damit dürften dann für den Käufer die gleichen Sachmangel Regeln wie bei normalem gewerblichen Verkauf gelten.

Da der Käufer das Teil ja sowieso reparieren lassen muss, kann der Käufer ja, wenn der Verkäufer sich ganz ausdrücklich weigert, einen eigenen Techniker bestellen und sehen, ob sich genauer beweisen lässt, dass der Mangel von Anfang an Bestand. Falls es solche Beweise gibt alles mit Digitalkamera festhalten.

Stephanie