jemand hat ein Haus gekauft.
Die ehmalige eigentümer haben noch viele Sachen im Haus, obwohl sie schriftlich garantiert haben das diese Dinge zu einem bestimmten Zeitpunkt raus sind.
Was kann man tun? Schaltet man einen Rechtsanwalt ein muss man die Kosten dafür ohne Rechtsschutz doch bestimmt erst einmal vorstrecken?
Ja,aber das muss man immer.
Auch wenn man angekündigt hat,sollte nicht bis zum Termin ausgeräumt sein,wird es selbst vorgenommen,eingelagert und die Kosten zurück verlangt.
Selbst wenn man es entsorgen müsste(später dann,oder offensichtlichen Sperrmüll),muss man es vorschießen.
Deshalb hat die Einschaltung eines Anwaltes keine Vorteile in dieser Hinsicht. Es wird nochmals teurer ohne das etwas passiert(wenns schlecht läuft). Oder kommt der Anwalt mit Lastwagen und Umzugskisten selbst vorbei und hilft mit ?
Da weist man die ehemaligen Eigentümer per Einwurfeinschreiben schriftlich auf ihre Verpflichtung hin, fordert unter Fristsetzung von 7 Tagen Erfüllung und kündigt an, danach Räumungsanspruch als Verzugsschaden auf deren Kosten anwaltlich und ggf. gerichtlich durchzusetzen und zwischenzeitlich kostenpflichtige Ersatzvornahme durch Auftrag an eine Möbelspedition mit Lager vorzunehmen.
Die Ersatzvornahme- und Prozesskosten dürften aus Kaufpreiserlös durchaus geleistet werden können.
Hi
warum den Notar einschalten? das kostet doch nur zusätzlich Geld.
Ich würde den Verkäufer anschreiben, auf den entsprechenden Passus im Vertrag hinweisen und eine Frist setzen. Gleichzeitig darin androhen, dass man die Sache ansonsten selbst in die Hand nimmt und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellt.
Evtl. kann da ein Anwalt eher helfen, als ein Notar.