Guten Abend,
Frau A lebt seit 30 Jahren mit Herrn B zusammen. Herr B hat ein Haus, dort bekommt Frau A ein lebenslanges Wohnrecht.
Dann erwirbt Frau A das Haus, der Kaufpreis wird durch Gutachten ermittelt, von dessen Wert 70000 Euro abgezogen wird.
FRAGE: Kann man sich sein eigenes Wohnrecht abkaufen???
zur Umgehung eines erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs ist diese Konstruktion aber arg kompliziert: Das Thema „Schenkung“ bleibt doch dasselbe, egal ob anteiliges Eigentum unentgeltlich übertragen oder Wohnrecht bestellt wird; mit dem Unterschied, dass die Konstruktion mit Überlassung anteiligen Eigentums klarer kalkulierbar und auch weniger von ggf. erschütterbaren Wertgutachten abhängig ist, und dass eine ggf. notwendige Veräußerung damit viel leichter möglich ist.
nein, das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht ist eine „Belastung“ des Grundstückes.
Zwar sind in diesem Falle Bezugsberechtigte und Grundstückseigentümer identisch, trotzdem sind das rechtlich zwei verschiedene Dinge.
Wobei ich mir hier allerdings die Frage stelle, welchen Sinn der Grunderwerb macht.
Denn als „Wohnberechtigter“ ist man in einer vorzüglichen Position ,selbst bei einer Zwangsversteigerung bleibt man wohnen.
Und Kosten zahlt man „nur“ wie ein normaler Mieter auch.
wenn Du Dich mit Verkehrswerten beschäftigst, solltest Du Dich auf jeden Fall zumindest mit den grundlegenden Erkenntnissen dieses Herrn beschäftigt haben.
Guten Abend,
ich bedanke mich für diese qualifizierte Antwort.
Höchstrichterlich wurde das noch nicht entschieden, aber es hilft.
Ganz lieben Dank sagt ninja