Geklaute Schilder vom Vormieter

Hallo,
mal angenommen man hat ein Wohnhaus übernommen und dort hat irgendein Vormieter aus Sammelleidenschaft Haufenweise Schilder an das Garagentor gemacht (von der Strasse nicht unbedingt einsehbar). Das sind dann so Schilder wie WC, oder Öffnungszeiten, Hinweisschilder usw. Allerdings auch diese großen Goldenen von Behördlichen Stellen. Gerade wegen letzterer mache ich mir ein wenig Sorgen. Keine Ahnung wie derjenige daran gekommen ist.
Zumal nun ab und zu ein „alter Freund“ auftaucht, dem derjenige versprochen hat, dass er sich die Schilder abschrauben kann (quasi als Arbeitslohn, weil er ihm mal geholfen hat). In wie weit die Geschichte stimmt kann ich nicht sagen. Kann auch irgendjemand sein, der ihm mal geholfen hat und so lange wartete, bis dieser verstorben ist und dann mal nachfragt…
Wie dem auch sei. Mich würde da interessieren, ob man da irgendwie Ärger bekommen kann, dass die Schilder da generell an dem Tor sind, bzw. wenn man diese dann weitergibt?
Vielleicht mag mich ja jemand erhellen.
Danke

Im Zweifelsfall gehören diese Schilder erstmal den Erben des Hauses und dann wäre zu klären ob sie dieses Erbe/Eigentum mit dem Verkauf des Hauses aufgegeben haben so dass der Käufer/Du nun frei darüber verfügen kann.
Wenn das geklärt ist rufste einfach mal beim Strassenbauamt an und fragst die was mit ausrangierten Ortsschildern passiert und ob man da mal welche bekommen kann, weil man die sammelt. Die werden Dir dann schon sagen was Sache ist, bzw. ob sie die überhaupt abgeben dürfen. Wenn sie´s nicht dürfen, würde ich sie an Deiner Stelle auch nicht weiter geben. ramses90

bzw. den Erben des Vormieters (oder was auch immer „Wohnhaus übernommen“ heißt) - wenn sie denn legal in dessen Besitz gekommen waren!
Ansonsten gilt: Gestohlene Sachen gehören dem Bestohlenen.

Ich glaube, mit den „großen goldenen“ meint er sowas wie das hier:

Man könnte bei der jeweiligen Behörde anrufen und fragen, was man mit den Schildern machen soll.
Man könnte auch die Polizei benachrichtigen… möglicherweise können so ein paar alte Fälle von Schilderdiebstahl aufgeklärt werden - so sich überhaupt jemand dafür interessiert. Jedenfalls hätte man dann ein reines Gewissen.

Gruß,

Kannitverstan

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Meine Oma hätte gesagt:
„Da is’ die Brüh’ teurer als die Brocken“

Gruß,
Steve

:slight_smile:
Anektode meinerseits:
Als es auch in kleinen Städten noch Bahnschalter gab, hatte eine Frau reklamiert, dass der Fahrkartenautomat 30 Pfennig zu wenig zurückgegeben hat.
Der Schalterbeamte zeigte sich verständnisvoll und reichte ihr das entsprechende Formular.
„Was? Wegen 30 Pfennig?!?!?“ - „Ja, das müssen Sie ausfüllen, egal ob es um zehn Pfennig oder 100 Mark geht * schulterzuck *“.
Die Gute is dann empört abgedampft - ohne ihre 30 Pfennig.

Wie auch immer: Damit wäre er aber rechtlich ausm Schneider. Diebstahl ist ein Antragsdelikt. Wenn es keine entsprechenden Anzeigen gibt, oder wenn sie verjährt sind, kann er wenigstens ruhig schlafen.

Gruß,

Kannitverstan