Hallo allerseits!
Mir ist letzte nacht ins Auto eingebrochen worden und mein Radio mit CD-Player rausgehebelt worden. Ich hatte als Diebstahlschutz so ein abnehmbares Bedienteil, welches ich aber leider nicht abgenommen hatte.
Die Frage ist nun: Ist man verpflichtet, dieses Bedienteil immer mitzunehmen, wenn man das Auto verlässt, bzw. wird die Versicherung deswegen Schwierigkeiten machen? Reicht es evt. aus, das Bedienteil ins Handschuhfach zu legen, so dass es von aussen nicht mehr sichtbar ist?
Ich würde schon sagen, daß dein Autoradio wech ist weil eben noch ein Bedienteil dran war. Aber ein Freund von mir hat das Bedienteil auch in Handschufach gelegt und war dennoch weg.
Wegen Versicherung ist das GLAUBE ich egal. Es wurde eingebrochen…fertig!
Ein Alarmanlage ist ja auch kein Versicherung Grund. Genauso bei Wohnungen etc. Nur wenn bewiesen wird, daß der Besitzer grob Fahrlässig gehandelt hat, also Türen unverschlossen oder Scheibe unten etc. Dann gibts Lange Nasen von der Versicherung.
Aber ich bin kein Experte!
hallo Ihr beiden,
hier ist nur eines wichtig: dass gleich nach Bemerken des Straftatbestandes die Polizei angefordert wurde. Nur die kann bestätigen, dass das Radio nicht „saniert“ wurde.
Es gibt typische Einbruchsspuren.
Ach ja, natürlich muss auch abgesperrt gesen sein.
Grüße
Raimund