Hey,
ich habe eine Frage bezüglich von handyortung:
Kann man ein geklautes Handy, wenn die Simkarte entnommen wurde, über die Imei orten?
Ein Freund von mir meinte das ginge nicht, ich bin mir aber ziemlich sicher dass das gehen muss da diese nummer ja mit der neuen sim mitgeliefert wird wenn sich das handy in einem netz einlogt und in verbindung mit dieser sim kann man ja sogar wohnort des besitzers auswindig machen, oder nicht?
Oder gibt es da rechtliche barrikaden?
mfg,
m.g.
Mahlzeit.
Technisch ist das problemlos möglich, sofern das Gerät auf irgendeinem Wege - z.B. mit einer anderen SIM - mit einem Mobilfunknetz verbunden ist.
Rechtlich braucht es dafür allerdings einen Gerichtsbeschluss.
Bei O2 konnte man ne zeitlang sein Handy selber im online Portal orten. Das war allerdings eher ± 50m genau, aber weiss nicht ob die das einfach nur nicht genauer angezeigt haben…
Aber wenn es nicht mehr deine SIM ist, dann brauchste n Beschluss, jupp.
das ging aber über die normale netzortung in verbund mit der telefonnr. die kennst du aber nicht mehr, da die karte als erstes rausgenommen wird.
Oder gibt es da rechtliche barrikaden?
Ja, und mit Recht. Du könntest ja erzählen, das Handy wäre geklaut, und in Wirklichkeit willst du bloss wissen, wo sich deine Freundin rumtreibt.
Seit dem Wechsel im Innenministerium steht der totale Überwachungsstaat nicht mehr so direkt vor der Tür. Die Provider werden auch immer vorsichtiger, was den Datenschutz angeht. Und für sowas kriegen sie ja nicht mal Geld wie für den Verkauf von Kundenadressen.
Falls es aber wahr ist, melde dein Handy als gestohlen, zumindest kann dann der Provider das Handy, sofern verbunden, abschalten. Dass man die Karte sperren lässt ist sowieso klar.
Gruss Reinhard
Falls es aber wahr ist, melde dein Handy als gestohlen,
zumindest kann dann der Provider das Handy, sofern verbunden,
abschalten.
Kennst du auch zumindest einen deutschen Netzbetreiber, der das macht?
Gruß,
Andreas
Ich glaube darum geht es dem OP garnicht.
Er will nur wissen, ob sein gestohlenes Handy auch
dann geortet werden kann, wenn die SIM entnommen wurde, also über die
IMEI.
Gruzss
Ich glaube darum geht es dem OP garnicht.
Er will nur wissen, ob sein gestohlenes Handy auch
dann geortet werden kann, wenn die SIM entnommen wurde, also
über die
IMEI.
Das war ja schon beantwortet - klar geht das, jedenfalls technisch gesehen.
Gruss Reinhard
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Ergänzend
Hallo.
…wenn die SIM entnommen wurde, also
über die
IMEI.
Das war ja schon beantwortet - klar geht das, jedenfalls
technisch gesehen.
Außerdem:
Wenn nun eine SIM-Karte drin ist (nicht die desjenigen, zu dessen Nachteil das Eigentumsdelikt gemacht wurde), kann auch deren Kartennummer festgestellt werden und dann diese Karte gesperrt werden, und zwar für GEHEND und KOMMEND.
Wenn der Benachteiligte des Vermögensdelikt in Wahrheit kein Benachteiligter eines Vermögensdelikt ist, sondern ein Mr. Eifersucht auf Suche nach der Lebensgefährtin, ist so wenigstens ausgeschlossen, daß er sie - allerdings nach dem er die SIM-Nr. ermittelte und daraus auch die Telefonnumer rausbekam - nicht mehr seine Lebensgefährtin auf dem nicht geklauten Mobiltelefon anrufen kann und fragen: „Warum gehst Du bei Mr. Sfuxxgchtereiffsucht fremd? Daß Du bei Herrn Sfuxxgchtereiffsuch bist, weiß ich nämlich, das ist in der Kraußstraße 408a.“
Gruß,
Michael