Hallo zusammen,
angenommen eine Firma hat eine Gebäude-, Inhalts u. Haftpflichtversicherung bei Versicherer X. Die Firma kündigt bspw. Inhalt- und Haftpflichtversicherung bei Versicherer X im Jahr 2009 mit EINEM Kündigungsschreiben, da sie sich bei Versicherer Y versichern möchte und dies auch tut (Die Gebäudeversicherung würde bei Versicherer X bleiben).
Im Jahr 2011 merkt die Firma, dass sie seit 2009 die Inhaltsversicherung von Versicherer X weiter gezahlt hat (und auch die neue bei Versicherer Y seit 2009). Die Haftpflichtversicherung bei Versicherer X wurde 2009 aufgehoben.
Einerseits besteht eine Doppelversicherung und die Versicherung bei Versicherer X hätte die älteren Rechte und der Vertrag bei Versicherer Y müsste aufgehoben werden.
Aber: Das Kündigungsschreiben (mit Kündigung von Haftpflicht und Inhaltsversicherung) ist definitiv bei Versicherer X eingegangen, da die Haftpflichtversicherung aufgehoben wurde. Vermutlich wurde die Kündigung nicht in die „Inhaltsversicherungsabteilung“ weitergeleitet.
Die Doppelzahlung fiel nicht auf, da die Gebäudeversicherung weiterhin bei Versicherer X war, also von dieser Gesellschaft weiterhin Rechnungen kamen.
Könnte in diesem Fall die Firma für die Inhaltsversicherung von Versicherer X die Beiträge von 2009-2011 zurückverlangen (da ordentlich gekündigt und versehentlich weitergezahlt)?
VIELEN DANK VORAB