gekündigt bei Leiharbeitsfirma

ich wurde von meiner Leiharbeitsfirma gekündigt. Ich habe aber nach Ablauf meines Arbeitsvertrags beim Entleiher ohne neuen Arbeitsvertrag vom Entleiher und der Leiharbeitsfirma weiter gearbeitet.
Habe ich jetzt einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag beim Entleiher?

Hallo luckyunique,

Nomen est omen! könnte sein, daß Du einmaliges Glück hast: wenn Du beim Entleiher gearbeitet hast und dabei die Anweisungen / Aufträge der Entleihfirma befolgt hast, ist ein sog. konkludenter Arbeitsvertrag entstanden. Bevor Du zur Personalabteilung, der Geschäftsführung oder dem Betriebsrat gehst, um Dich ganz ordentlich als Mitarbeiter zu registrieren: Du musst dafür ggf. vor Gericht Beweise oder Zeugen haben. Wenn Du die hast, geh in die Lohnbuchhaltung - Du arbeitest ja gegen Geld und gib Konto-Nr, Sozialvers.Nr usw ab, die wissen schon, was sie brauchen.
ABER: immer schön weiter pünktlich zur Arbeit erscheinen, das sollte klar sein. Wenn Du die Beweise hast und man Dich wegschickt, merke Dir Zeugen und komm am nächsten Tag wieder, nachdem Du mit Betriebsrat oder Anwalt gesprochen hast.

viel Glück, schreib mir, wie es lief bitte, lg Wimm