Hallo, geht das überhaupt?
Angenommen ein Mann wäre zum Ende diesen Monats „betriebsbedingt“ gekündigt worden. Die Angelegenheit sei dann auch vor Gericht geklärt worden.
Direkt am 1.8. würde er sich einer Operation, die seit längerem ansteht…, mit stationerem Aufenhalt im Krankenhaus unterziehen und wäre danach ca. 5-7Wochen krank- / arbeitsunfähig geschrieben.
I.) Angenommen, er hätte sich bereits beim Arbeitsamt gemeldet. Ist aber dann ab d. 1.8 sofort krank. Er wird sozusagen nicht arbeitslos. Hätte er dann ab d. 1.8 Anspruch auf Krankengeld oder müßte er bereits hierfür im Juli mit Übergang zum August krankgeschrieben sein. Gäbe es da Fristen?
II.) müßte er eigentlich der Krankenkasse heute bereits melden, dass er gekündigt wurde und eine Operation ansteht?
Über eine Info würde ich mich sehr freuen, da wir dieses Theme gestern in unserer gemütlichen Runde unbeantwortet ließen…
oder müßte er bereits hierfür im Juli mit
Übergang zum August krankgeschrieben sein.
Hallo,
genau so ist es, die AU muss vor dem Ende des
Beschäftigungsverhältnisses eingetreten sein, damit über das Ende des
Beschäftigungsverhältnisses hinaus Krankengeld auf der Basis des
früheren Verdienstes (und nicht des ALG) gezahlt wird. Übrigens endet
dieses Krankengeld schon bei Teilarbeitsfähigkeit (15 h pro Woche
reichen aus).
Bei einer OP am 01.08., die erst die AU erzeugt, wären die
Voraussetzungen nicht erfüllt.
Vielen Dank für die Antworten.
Also wäre es von Vorteil, wenn er Ende Juli noch krank geschrieben wird und somit dann Krankengeld im August bekommen würde.
Ich glaube, dass ich das so richtig verstanden habe.
Nochmal, danke sehr. Vielleicht gibt es ja noch jemanden, der so ein Fall evtl. mal erlebt hat.