Hallo,meine Freundin S.hatte Ihr Auto,wegen zugefrorenen Türschlössern nicht geöffnet bekommen und rief bei Ihrem AG an um bescheid zu sagen,daß es etwas später wird.Der AG Herr D.hat Sie am Telefon angeschrien,daß Sie innerhalb von 5 Minuten am Arbeitsplatz sein solle,weil Er alleine wäre.Zitternd ist Sie los gelaufen und ist durch Glatteis und Schnee ausgerutscht,wodurch die ganze rechte Seite von Rippen,komplettes Bein und der Arm blau geworden sind.Sie ist damit zum Arzt gegangen und ist leider krankgeschrieben worden.Ein paar Tage später hatte Herr D.Sie bei meinem Mann als „Falsche Schlange“ betitelt.Sie bekam die Kündigung und die AU´s zugeschickt.Anfang Januar haben mein Mann und ich den Spindschlüüsel und die Parkplatzkarte bei Ihr abgeholt um das Herrn D.zu bringen damit wir Ihre Sachen (u.a.Arbeitsschuhe) bekamen.Herr D. hatte Sie an dem Tag ebenfalls in meinem beisein als „Falsche,Feige Schlange ohne Gewissen“ betitelt.Zudem Zeitpunkt war Sie an Grippe (keine Schweingrippe) erkrankt.Kann Herr D. Sie so einfach kündigen?
Hallo,
ich denke, die Sache hat noch eine Vorgeschichte.
Unbenommen dessen ist hier zu Unterscheiden:
- Arbeitsrecht, wonach jeder Arbeitnehmer sicherzustellen hat, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. (So wie der Arbeitgeber nicht vorschreiben kann, wo man wohnt und mit welchem Verkehrsmittel man zur Arbeit gelangt, so kann er gleichfalls verlangen, dass der Arbeitnehmer alle Unwegbarkeiten - wie zugefrorene Tüschlösser - einplant und seine Arbeitsleistung vertragsgemäß anbietet)
- Unfallversicherungsrecht.
Tritt aber bei Ihrer Frage in den Hintergrund, weil offensichtlich nicht der vermutete Wegeunfall , der ohnehin noch zweifelhaft ist Grund zur Kündigung war, sondern definitv das nicht rechtzeitige Erscheinen am Arbeitsplatz, welches vorab durch den Anruf schon angeküdigt worden ist.
Zusammen gesagt, ist dies keine Frage des Unfallversicherungsrechts sondern eine Frage des Arbeitsrechts. Ich bitte also die Experten dort zu befragen.
Davon ab, sagt mir mein Bauchgefühlt, dass zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht hier angezeigt ist. ggf. kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungskostenhilfe, bzw. später Prozesskostenhilfe beantragt werden.
mfg
Hallo Christian,Sie ist schon sehr früh aufgestanden und wollte eine Stunde früher am Arbeitsplatz sein.Das habe ich vergessen mit in meiner Frage zu erwähnen.Dort wo meine Freundin S.wohnt fährt kein Bus.Es war nicht von Ihr geplant,daß so etwas passiert.Sie war sehr froh die Arbeitsstelle bekommen zu haben.Aus diesem Grund meine Frage.Vielen Dank für die Informationen.Mit freundlichem Gruß micia