Liebe/-r Experte/-in,
ich bin das erstemal in diesem Forum und wahrscheinlich gleich an der falschen Stelle. Aber alle anderen Rechtsauskünfte wollten erstmal Eur 45,- von mir.
Nun zu meinem Problem.
Ich bin schwerbehindert, dies war dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Einstellung bekannt.
Habe einen Av. mit 6 monatiger Probezeit erhalten.
Jetzt nach 5 Monaten erhielt ich wirklich unabsehbar die fristgerechte Kündigung zum 05.12.2011.
Das hat mich ziemlich umgehauen. Mein Arzt hat mich daraufhin wegen Mobbing krank geschrieben.
Wenn ich jetzt längere Zeit erkrankt bin, über die Kündigungsfrist hinaus, habe ich ja wahrscheinlich keine Ansprüche gegenüber Alg II, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann. Muss ich dann Krankengeld beantragen oder zum Amt f.Grundsicherung oder wie?
Viele Dank für Ihre Bemühungen auch wenn Sie mir vielleicht nur sagen können wer eine solche Frage rechtssicher beantworten kann.
Mit freundlichen Grüssen
Ralf Tiedemann