Gekündigt - kein Geld

Hallo,

angenommen Hausmeister H arbeitet bei Arbeitgeberin A. Die Arbeitgeberin hat psysische Probleme und hat bis jetzt alle ihre Angestelten rausgeekelt, so dass diese von selbst gekündigt haben. Nun sind gerade keine anderen Arbeitnehmer da und so lässt die A ihre wut an H aus. Dieser räumt seine Sachen zusammen und meint er geht. (Ist das schon eine Kündigung des H?)
Die A meint, dass der H für diesen Monat kein Geld bekomme, weil er die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe.
H geht den nächsten Tag gleich auf das Arbeitsamt und diese meinen er bekomme kein Geld weil er von selbst gekündigt habe und ebenfalls muss er auf den Arbeitslohn verzichten.

Zwei unklarheiten treten hier für mich auf:

  1. es kann ja nicht sein, dass ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer dermaßen quält, so dass dieser gezwungen ist zu kündigen. Gibt es denn nicht auf für einen Arbeitnehmer eine Art außerordentliches Kündigungsrecht oder ist in der Beziehung der Arbeitgeber bevorteilt?

  2. Für den Arbeitslohn hat H gearbeitet und meiner Meinung nach steht ihm dieser auch zu.

Danke für euere Antworten,

Thomas

  1. es kann ja nicht sein, dass ein Arbeitgeber den
    Arbeitnehmer dermaßen quält, so dass dieser gezwungen ist zu
    kündigen. Gibt es denn nicht auf für einen Arbeitnehmer eine
    Art außerordentliches Kündigungsrecht oder ist in der
    Beziehung der Arbeitgeber bevorteilt?

Bevor man eine außerordentliche Kündigung ausspricht muss man den AG vorher abmahnen und auf die derzeitigen Verhältnisse hinweisen, das schriftlich!!!
Sollte sich danach auch keine Besserung einfinden kann man dann, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, fristlos kündigen.
Allerdings sollte man schon vorher besser die Agentur für Arbeit informieren.

  1. Für den Arbeitslohn hat H gearbeitet und meiner Meinung
    nach steht ihm dieser auch zu.

Der steht Ihm natürlich zu, allerdings kann sich der AN das Recht vorbehalten, Schadensersatz zu verlangen wenn keine schwerwiegenden Gründe vorgelegen haben.

Danke für euere Antworten,

Thomas

Bitte, Gruß Pascal

Hallo Thomas,

da eine Kündigung nach § 623 BGB Schriftform voraussetzt, besteht das Arbeitsverhältnis vielleicht noch.

Eine Lohnzahlungspflicht besteht nicht, wenn der AN nicht arbeitet, es sei denn, er hatte wegen der Anfeindungen ein Zurückbehaltungsrecht, d.h. es ihm unzumutbar war, bei solchen Arbeitsbedingungen seine Arbeitsleistung zu erbringen. Hängt von der Schwere der Anfeindungen ab.

Eine Sperrzeit kann nicht angeordnet werden, wenn der AN einen wichtigen Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte. Es wird aber von einem AN verlangt werden können, bevor er fristlos kündigt, erst einmal den AG zum Einlenken zu bewegen, es sei denn, die Angriffe waren so massiv, dass ihm selbst das nicht zuzumuten war.

Grüße
EK

Wenn man keine Ahnung hat…
…einfach mal bei Dieter Nuhr nachlesen!

Hi!

Bevor man eine außerordentliche Kündigung ausspricht muss man
den AG vorher abmahnen und auf die derzeitigen Verhältnisse
hinweisen, das schriftlich!!!

Dafür hast Du sicher eine rechtssichere Quelle, oder?

Sollte sich danach auch keine Besserung einfinden kann man
dann, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt,

Nö, schwerwiegend muss der Grund nicht sein - aber WICHTIG.

Der steht Ihm natürlich zu, allerdings kann sich der AN das
Recht vorbehalten, Schadensersatz zu verlangen wenn keine
schwerwiegenden Gründe vorgelegen haben.

Das Recht muss er sich gar nicht „vorbehalten“. Wenn ihm ein nachweisbarer Schaden durch die ungerechtfertigte Kündigung entstanden ist, dann kann er diesen auch gerichtlich durchsetzen.

Gruß
Guido