Hallo Ihr!
Ich habe mal ein Gerücht welches sich gerade wir gestern diskutiert haben. Also: Einem Arbeitnehmener wurde gekündigt und freigestellt, in dieser Zeit ist er krank geworden über den Kündigungstermin hinaus. Nun ist die Frag: Bekommt er ab dem Termin wo er eigentlich Arbeitslos ist Arbeitslosengeld, oder noch bis zur 6 Woche (Krank) Geld vom Arbeitgeber?
Danke im voraus für die Anworten. Bin gespannt…
Gruß
Hallo.
Bekommt er ab
dem Termin wo er eigentlich Arbeitslos ist Arbeitslosengeld,
oder noch bis zur 6 Woche (Krank) Geld vom Arbeitgeber?
Worauf sollte sich Zweiteres gründen? Mit dem Termin X ist das Arbeitsverhältnis Geschichte und alle Ansprüche - Urlaub oder Lohnfortzahlung oder huba - entstehen nicht mehr.
Gruß Eillicht zu Vensre
**Hallo
Werfen wir einmal einen Blick ins Gesetz und schauen wir uns die beiden entscheidenen §§ an.**
Entgeltfortzahlungsgesetz:
§ 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wir finden einmal den Fall, daß der AG trotz Ende des AV bis zu 6 Wochen weiterzahlen muß:
(1) 1Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. 2Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
**wenn er also das AV wegen der Krankheit kündigt oder den Grund einer fristlosen Kü durch den AN zu verantworten hat.
In allen weiteren Fällen endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach Absatz 2**
(2) Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne daß es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
**mit dem rechtlichen Ende des AV.
Gruß,
LeoLo**