Hallo an alle.
Ich hoffe sehr ich bekomme hier ein paar gute und hilfreiche Ratschläge. Werft mir bitte nicht vor das ich einen Fehler gemacht habe, das weiß ich selbst aber leider ist es zu spät.
Folgendes:
Ich bin alleinerziehende Mutter von einem 12 Monate alten Sohn. Habe am 11. August dieses Jahr erst wieder zu arbeiten in meiner alten Firma angefangen. Heute hatte ich einen großen Streit mit meiner Verkaufsleiterin. Die wollten mir was anhängen das ich nicht auf mir sitzen lassen wollte. Vor lauter Wut und Enttäuschung habe ich gekündigt.
Von Februar bis August 03 hatte ich Sozialhilfe bezogen und seit August war ich ja wieder vollzeit berufstätig. Ich erhalte zusätzlich Kindergeld, einen Teil Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss. Nun weiß ich nicht wo ich mich melden soll? Beim Arbeitsamt denke ich habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld da ich noch keine 6 Monate gearbeitet habe. Muss ich nun wieder aufs Sozialamt? Bekomme ich dann Sozialhile? Natürlich werde ich mich schnellstmöglich um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Nur was muß ich jetzt als erstes tun um bis dahin über die Runden zu kommen?
Bitte gebt mir ein paar Tips das ich nicht so ratlos bin
Vielen Dank
Martina
Hallo,
Vor
lauter Wut und Enttäuschung habe ich gekündigt.
wie hast du gekündigt? Schriftlich oder mündlich? Kündigungen bedürfen generell der Schriftform. Wenn du nur mündlich gekündigt hast („Jetzt reichts mir! Ich kündige!“), hast du also gar nicht gekündigt (diese Regelung wurde genau für den vorliegenden Fall geschaffen). Wichtig ist, dass du morgen wieder normal zur Arbeit gehst! Sonst gibst du dem AG einen triftigen Grund, dir seinerseits zu kündigen. Da du dich vermutlich noch in der Probezeit befindest, braucht er allerdings gar keinen Grund dafür.
Und für das weitere halte dein Temperament im Zaum 
Gruss, Niels
Ich habe leider schriftlich gekündigt!!! Also das hat sich dann schon erledigt. Bekomme ich dann Sozialhilfe bis ich was neues habe? Die muss ich dann sicherlich zurückzahlen oder?
Gruß Martina
Und… ich werde mein Temperament künftig zügeln
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Hallo,
a) auf jeden Fall einen Antrag beim Sozialamt stellen
b) schriftlich (!!!) beim Arbeitsamt anfragen, ob, und gglfs. welcher Anspruch auf Leistungen besteht.
Auf keinen Fall, nie nicht und erst gar nicht mündlich !! abspeisen lassen !
Alles Gute,
Andreas
Hallo Martina,
Sozialhilfe bekommst Du immer dann, wenn eine Notlage besteht und Du Dir nicht selbst helfen kannst. Es spielt keine Rolle, wie die Notlage entstanden ist oder wer die Notlage verschuldet hat.
Die Sozialhilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Nur wenn sie als Darlehen gewährt wird, muss sie zurückgezahlt werden. Als Darlehen darf sie aber nur gewährt werden, wenn Du Vermögen besitzt, auf das Du derzeit keinen Zugriff hast oder wenn jetzt schon sicher ist, dass Du in spätestens sechs Monaten (oder eher) eine neue Arbeitsstelle hast. Wird das nur vermutet oder geht das Sozialamt davon aus, dass es so sein könnte, darf die Sozialhilfe nicht als Darlehen gezahlt werden.
Liebe Grüsse
Holger von oben
Vielen Dank für deine Hilfe. Nun kenn ich mich aber gar nicht mehr aus. Ich habe gestern mit dem Sozialamt kurz telefoniert. Heute soll ich dahin und die Unterlagen holen. Die Dame hat mir am Telefon aber gesagt, damit ich die Sozialhilfe auf jeden Fall zurückzahlen muß. Ich habe kein Guthaben oder ähnliches von dem ich Leben kann. Auch werde ich mich zwar schnellstmöglichst um eine neue Arbeit bemühen kann aber auch nicht sagen ob ich schnell wieder unterkomme. Also was soll ich tun? Bin ich verpflichtet die Sozi zurückzuzahlen oder nicht? Die sagt mir so und von dir bekomme ich diese Antwort.
Ich geh erst heute nachmittag dahin, vielleicht kann mir bis dahin noch jemand helfen bevor ich vielleicht etwas unterschreiben muss das gar nicht nötig ist…
Vielen vielen herzlichen Dank an alle die mir Antworten
Ihr seid echt klasse
Martina
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Hallo,
darf ich fragen, was dir durch den Kopf geht, wenn du kündigst, ohne
zu wissen, wie es weitergehen soll?
Und das mit einer Verantwortung eines kleinen Kindes, das zudem schon
allein erzogen wird, was nicht unbedingt hilfreich für die Baby-Psyche ist.
Es ist jetzt zwar OT, aber wenn du mit dem Vater des Kindes ähnlich umgegangen bist wie mit dem Job, solltest du dir schon überlegen,
wie du dein weiteres Leben führen willst.
Wenn du dich auf die Sozialsysteme verlässt, bist du vielleicht irgendwann verlassen.
Also zum ersten bin ich mir durchaus bewußt was ich da gemacht habe. Ich hatte auch darum gebeten mir deshalb keine Vorwürfe zu machen weil ich weiß das es ein Fehler war. Deswegen ändert das nicht zu der Verantwortung mit meinem Kind. Noch was, wenn ich hier schreibe das ich alleinerziehend bin dann soll das nicht heißen das wir alleine Leben mein Sohn und ich. Wir haben nach wie vor den Papa und führen eine sehr liebevolle und harmonische Beziehung. Allerdings ist der Vater noch Student und deshalb zähle ich als alleinerziehend weil wir noch nicht verheiratet sind.
Ich verlasse mich auch nicht auf das Sozialsystem. Ich habe bereits Bewerbungen verschickt und gute Chancen auf einen neue baldige Arbeit. Weil mir mein Leben und das Leben meiner Familia wichtig ist. Ich werde kein Sozi Empfänger der nur vom Staat lebt. Nur bleibt einen manchmal nicht anderes übrig, zudem der Vater nur 230 Euro BaföG bekommt im Monat. Also stell mich bitte nicht als schlecht hin. Ich sorge für meinen Lebensunterhalt. Ich mache auch alles dafür. Ich wollte hier hilfe haben und keine Vorwürfe die gar nicht stimmen…
Gruß Martina
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Hallo Martina,
entschuldige bitte, ich habe dir Unrecht getan! Ganz ehrlich, dein Posting hatte den Eindruck hinterlassen, dass du eine ganz andere Einstellung hättest. Was du da schreibst, rückt vielleicht auch die Meinung des einen oder anderen Lesers zurecht.
Wünsche euch weiterhin viel Glück, und lass dich nicht durch Streiterien auf dem Arbeitsplatz unterkriegen!
Bye Nick
Es ist Okay. Ich wollte das auch nur klarstellen damit du deswegen kein schlechtes Bild von mir hast. Nur bis ich meine ganze Lebensgeschichte hier erzähle ist das Forum mit einem Eintrag voll. Deshalb habe ich nicht so weit ausgeholt. Aber auch du solltest dich mit deinen Antworten etwas bremsen. Manchmal rutscht man wirklich in solche Situationen und braucht dann einfach Hilfe und will sich nicht gleich so angreifen lassen.
Aber ist vergessen…
Vielleicht ließt man mal wieder voneinander
Tschau und Gruß Martina
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Frage: Stimmt Deine Annahme?
Hallo Martina,
vielleicht habe ich etwas überlesen …
Meine Frage: woher weißt Du, dass Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe hast.
So weit mir bekannt - ich lasse mich gerne korrigieren - ist der erste notwendige Gang zum Arbeitsamt.
Seit Juli diesen Jahres besteht die Pflicht zur frühzeitigen Meldung der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt. Für jeden Tag, den man verspätet diese Meldung abgibt kann einem 7 - 50 Euro (Einkommenabhängig; maximal jedoch 1.500 Euro) abgezogen werden.
Erst, wenn das Arbeitsamt feststellt, dass Du keinen Anspruch auf Alogeld bzw. Alohilfe hast, dann geht es zum Sozialamt.
Idee: wende Dich an eine Beratungsstelle, wie z.B. Pro Familia, Schuldnerberatung und suche Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Heiner Gierling
Klar war ich beim Arbeitsamt. Die werden zwar die Sache noch prüfen aber mir wurde schon gesagt das ich zu 95 % eine Sperre bekommen. Gleichzeitig muss ich mich dann ja beim Sozialamt melden das ich wenigstens bis zum endgültigen Bescheid Geld bekomme.
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