Folgendes : Eine Person hat von Mai bis Ende August in einer Firma gearbeitet. Die Probezeit betrug 6 Monate, nach 4 Monaten wurde die Person dann zum 30.08. gekündigt.
Die Person hat während dieser Zeit keinen Urlaub gehabt.
Muss die Firma der Person den nicht genommenen Urlaub (meines Wissens 2 Tage/Monat) vergüten / auszahlen?
Der Chef meint nämlich, man hätte erst nach 6 Monaten Anspruch darauf.
Folgendes : Eine Person hat von Mai bis Ende August in einer
Firma gearbeitet. Die Probezeit betrug 6 Monate, nach 4
Monaten wurde die Person dann zum 30.08. gekündigt.
Die Person hat während dieser Zeit keinen Urlaub gehabt.
Muss die Firma der Person den nicht genommenen Urlaub (meines
Wissens 2 Tage/Monat) vergüten / auszahlen?
Der Chef meint nämlich, man hätte erst nach 6 Monaten Anspruch
darauf.
Probieren kann man es ja mal, aber es ist schon dreist. 6 Monate besteht lediglich die Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch gem. § 7 BUrlG. Mit dem Anspruch auf Teilurlaub hat das nix zu tun.
Die Probezeit betrug 6 Monate, nach 4
Monaten wurde die Person dann zum 30.08. gekündigt.
Die Person hat während dieser Zeit keinen Urlaub gehabt.
Muss die Firma der Person den nicht genommenen Urlaub (meines
Wissens 2 Tage/Monat) vergüten / auszahlen?
Der Chef meint nämlich, man hätte erst nach 6 Monaten Anspruch
darauf.
Probieren kann man es ja mal, aber es ist schon dreist. 6
Monate besteht lediglich die Wartezeit für den vollen
Urlaubsanspruch gem. § 7 BUrlG. Mit dem Anspruch auf
Teilurlaub hat das nix zu tun.
Hier nochmal zum Verständnis nachgehakt: Bereits in den ersten 6 Monaten Probezeit kann der bis zum jeweiligen Zeitpunkt erworbene Urlaubsanspruch genommen werden?
Also z.B. 4 Monate gearbeitet, 2 Tage Urlaubsanspruch/Monat, im 5. Monat kann man 6 Tage Urlaub nehmen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen?
Hat nicht direkt mit dem UP zu tun, weil keine Kündigung im Spiel ist, aber die Problematik ist ja vergleichbar.
Hier nochmal zum Verständnis nachgehakt: Bereits in den ersten
6 Monaten Probezeit kann der bis zum jeweiligen Zeitpunkt
erworbene Urlaubsanspruch genommen werden?
NEIN !
Also z.B. 4 Monate gearbeitet, 2 Tage Urlaubsanspruch/Monat,
im 5. Monat kann man 6 Tage Urlaub nehmen, wenn keine
betrieblichen Gründe dagegen sprechen?
Falsch ! du Verwechselst Urlaubs anspruch mit Urlaubs gewährung
§ 4 BUrlG, Wartezeit http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html
Schließt ein, daß eine erstmaliger Anspruch auf Urlaubs gewährung erst nach 6 Monaten besteht. Vorher kann der AG Urlaub gewähren, muß aber nicht
Hat nicht direkt mit dem UP zu tun, weil keine Kündigung im
Spiel ist, aber die Problematik ist ja vergleichbar.