Hallo,
Die Probezeit betrug 6 Monate, nach 4
Monaten wurde die Person dann zum 30.08. gekündigt.
Die Person hat während dieser Zeit keinen Urlaub gehabt.
Muss die Firma der Person den nicht genommenen Urlaub (meines
Wissens 2 Tage/Monat) vergüten / auszahlen?
JA, Urlaubs anspruch entsteht bereits für jeden vollen Monat,
den das Arbeitsverhältnis besteht gem. § 5 Abs. 1 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Der Chef meint nämlich, man hätte erst nach 6 Monaten Anspruch
darauf.
Probieren kann man es ja mal, aber es ist schon dreist. 6
Monate besteht lediglich die Wartezeit für den vollen
Urlaubsanspruch gem. § 7 BUrlG. Mit dem Anspruch auf
Teilurlaub hat das nix zu tun.
Hier nochmal zum Verständnis nachgehakt: Bereits in den ersten 6 Monaten Probezeit kann der bis zum jeweiligen Zeitpunkt erworbene Urlaubsanspruch genommen werden?
Also z.B. 4 Monate gearbeitet, 2 Tage Urlaubsanspruch/Monat, im 5. Monat kann man 6 Tage Urlaub nehmen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen?
Hat nicht direkt mit dem UP zu tun, weil keine Kündigung im Spiel ist, aber die Problematik ist ja vergleichbar.
Gruß
cosis