hallo,
ich habe folgenden fall von einem freund mitbekommen.
er war in einem betrieb beschäftigt und noch in der probezeit, nach 5 monaten. die firma hat den betriebsurlaub festgelegt und er hat für diese zeit eine reise geplant und ist in den urlaub gefahren. als er zurückgekommen ist wurde im mitgeteilt, dass sie in der zeit aber wieder geöffnet haben. er aber unerlaubt ferngeblieben ist, ihm kein urlaub zustand und er in urlaub gefahren ist. daraufhin wurde ihm gekündigt, und nur ein teil seines lohnes überwiesen.
hat jemand schon solche eine erfahrung gemacht, bzw. weiss jemand was man dagegen machen kann?
danke im voraus und grüsse,
e.
kündigen in der Probezeit kann man grundlos, das wäre also erstmal egal.
Das mit dem Lohn ist nicht egal. Wurde der Urlaub denn genehmigt, z.B. mit Urlaubsschein ?
Hallo,
kündigen in der Probezeit kann man grundlos, das wäre also
erstmal egal.
Dem schließe ich mich an.
Das mit dem Lohn ist nicht egal. Wurde der Urlaub denn
genehmigt, z.B. mit Urlaubsschein ?
Das ist nun egal. Es kann zwar vereinbart werden, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen wird, aber dennoch entsteht während der Probezeit ein Urlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs je Monat. Im Falle einer Kündigung ist dieser anzurechnen!
Viele Grüße
Lumpi
1 „Gefällt mir“
es ging bei dem Urlaubsschein darum, dass man dann eine sicher Grundlage hat, den einbehaltenen Lohn einzufordern.