Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und meine Minusstunden eingefroren, gibt mir also keine Möglichkeit diese nachzuholen.
Stattdessen werden mir diese von meinem letzten Lohn abgezogen.
Ist dass rechtens?
Sorry, diese Frage kann nur ein FA Arb.recht beantworten.
Hallo Gekündigter,
Es sieht so aus, als wärest Du fristlos gekündigt ohne Anhörung des Betriebsrates. Dagegen kannst Du vorgehen. Informiere Dich SOFORT bei einem Rechtsanwalt, denn es sind Fristen ztu beachten: Du musst innerhalb von 3 Wochen eine Gegendarstellung und Klageeinreichung zur Kündigung abgeschickt haben.
Viel Erfolg
Susanne
Hm,schwer zu sagen, kommt drauf an, wie die vertragliche Regelung ist (Gleitzeit-Betriebsvereinbarung oder entsprechender Tarifvertrag). Wenn es keinerlei Regelung gibt, wäre es meines Erachtens nicht rechtens: ein Arbeitsvertrag ist eigentlich ganz simpel: du stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung, bietest also an zu arbeiten, der Vertragspartner gibt dir dafür Geld. Nimmt er dein Angebot nicht in Anspruch, hat er trotzdem zu zahlen. Fragt sich nur, wie du zu deinem Recht kommst. Wegen ein paar Euro geht man ja nicht vor Gericht. Damit rechnet der Arbeitgeber meist auch. Wenn du in einer Gewerkschaft bist (was ich grundsätzlich empfehle), regelt die das für dich.
hallo,
genau weiß ich es nicht, aber ich befürchte ja, das ist rechtens.
Gruß C
Hallo,
wenn es keine Vereinbarung über Plus- bzw. Minusstunden gibt, ist das nicht Rechtens.
Stellen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihre Arbeitskraft zur Verfügung, so dass er ggf. in einen „Annahmeverzug“ kommt.
Außerdem sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten und ggf. Kündigungsschutzklage erheben.
Beachten Sie die recht kurze Frist dazu (bitte googeln!)!
Gruß
Paul
Kommt auf den Vertrag an.
Kann nur auf die Links verweisen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abzug-von-Minusstund…
http://www.123recht.net/Zugang-der-Kuendigung-und-Ru…
Theoretisch also möglich, aber je nach Umstand kann es anders sein. Lohn bekommt man auch nicht im Vorschuss, so dass es rein rechnerisch möglich ist.
Einfach einen Anwalt fragen - bei außerordentlichen Kündigungen ist das vermutlich richtig.
Es gibt zwei Antworten!
Wurden Sie fristlos oder fristgerecht gekündigt?
Antwort 1:
Wurden sie fristlos gekündigt.
Ist es rechtens. Da der AG die Möglichkeit ausschöfft
Schaden von seinen Betreib und Mitarbeitern abzuwenden!
Antwort 2:
Wurden sie fristgerecht gekündigt.
Ist es auch noch rechtens. Mit der Begründung aus Antwort 1. Aber haben das Recht die Minusstunden nach zu arbeiten! Um negative Auswirkungen auf ihr Gehalt zu verhindern.
Zubeachten hier ist, dass nach Arbeitsrecht, es keine Minusstunden gibt. Es gibt aber einige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die das umgehen. Aber nur im zusammenhang mit der Lebensarbeitszeit. Dies hat keinen Einfluss auf die Gehaltsberechnung.
Hallo,
das dürfte grundsätzlich rechtswidrig sein, wenn Du dem AG Deine arbeitskraft im verlangten Umfang zur Verfügung gestellt hattest und weiterhin zur verfügung stellst ( und ausdrücklich anbietetst.
Dann dürfte der AG nämlich im Annahmeverzug gem. § 615 BGB sein.
Aber verläßlich kann das nur ein Fachanwalt vor Ort beurteilen, der alle notwendigen Unterlagen zur Kenntnis hat.
&Tschüß
wolfgang
Hallo, da brauchst du wohl eine vernünftige Rechtsberatung. Bist du in einer Gewerkschaft? Da kannst du kostenlos eine Beratung bekommen. Der AG sucht sich immer die Vorteile, die für ihn am Besten sind. Ist denn die Kündigung rechtens? Viel Erfolg!
Das kann ich so nicht beantworten. Was sagt denn der Arbeitsvertrag zum Thema Arbeitszeit/Mehrarbeit oder gibt es eine Betriebsvereinbarung oder Richtlinie?
Also, wenn es sich lohnt, kann man sicher darüber streiten. Die Erfolgsaussichten hängen aber von der Sichtweise des Arbeitsrichters ab. Da der Arbeitgeber weisungsbefugt bzgl. der Arbeitszeit ist, kann man die Auffassung vertreten, dass bei Minusstunden der Arbeitgeber versäumt hat den Arbeitnehmer entsprechend einzuplanen. Das ist dann sein Versäumnis. Der Arbeitgeber ist dann im Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft angeboten hat. Allerdings ist dabei zu beachten, warum das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Ist z.B. keine Arbeit da, kann auch nicht nachgearbeitet werden. Oder es ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten aus welchen Gründen auch immer, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Ob es sich lohnt darum zu streiten, hängt sicherlich von der Höhe der Stunden ab. Wenn Du aber sowieso gegen die Kündigung klagen wirst, kann man das gleich mit anführen.
leider kann ich nicht helfen, sorry
Hallo Mandalor,
diese Frage kann ich nicht beantworten.
Gruß wannsee