Gekündigte Rechtschutz beanspruchen

Hallo,

meine erste Frage lautet: Wenn man eine Veräußerung ( Immobilie )im Dezember 2011 getätigt hat und die Versicherung aber Januar 2012 endete, kann man diese noch in Anspruch nehmen? Falls ja, auch wenn der Rechtsstreit erst Mai 2012 begann ??

Und die zweite Frage: Bei einer Veräußerten Immobilie wird Aufgrund eines angeblichen Mangels der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt, übernimmt da die private Rechtsschutz ( Vertragsrecht ) oder die Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz ?

Gruß
McMahoony

Hallo,

meine erste Frage lautet: Wenn man eine Veräußerung (
Immobilie )im Dezember 2011 getätigt hat und die Versicherung
aber Januar 2012 endete, kann man diese noch in Anspruch
nehmen? Falls ja, auch wenn der Rechtsstreit erst Mai 2012
begann ??

Wenn es sich nicht um einen Immobilienverkauf handelt grundsätzlich ja, weil Schadensfall innerhalb der Vertragskaufzeit. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Immobilienkäufen oder -neubauten stehen sind allerdings bedingungsgemäß ausgeschlossen. Ich glaube nicht, dass Dein Versicheurngsvertrag etwas anderes sagt.

Und die zweite Frage: Bei einer Veräußerten Immobilie wird
Aufgrund eines angeblichen Mangels der Kaufpreis nicht
vollständig bezahlt, übernimmt da die private Rechtsschutz (
Vertragsrecht ) oder die Wohnungs- und Grundstücks-
Rechtsschutz ?

Nein, Begründung siehe oben.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

grundsätzlich ja, weil Schadensfall innerhalb der Vertragskaufzeit.

Im beschriebenen Fall ist das davon abhängig, ob nach den Vertragsbedingungen das Ursprungs- oder Folgeereignis den Zeitpunkt des Schadenfalles begründet.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

Im beschriebenen Fall ist das davon abhängig, ob nach den
Vertragsbedingungen das Ursprungs- oder Folgeereignis den
Zeitpunkt des Schadenfalles begründet.

nein, die Unterscheidung in Folgereignis- und Kausaltheorie kommt nur im Schadenersatzrechtsschutz zum Tragen.

Viele Grüße
Loroth