Gekündigte Rechtsschutz beanspruchen

Hallo,

meine erste Frage lautet:

Immobilie wurde 2011 veräußert. Die Rechtschutz aber erst zum 20.01.2012 gekündigt. Konflikt begann Mai 2012. Kann mann die Rechtsschutz beanspruchen, wenn ja …in voller Deckung ?

meine zweite Frage lautet:

Teil der Kaufpreiszahlung einer Immobilie wurde zurückbehalten Aufgrund angeblicher Mängel. Übernimmt da die private Rechtsschutz ( Vertragsrecht ) oder die Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz ?

Gruß

McMahoony

Hallo,

  1. Antwort: alle Rechtsfälle die vor Ablauf der Kündigungsfrist eingeteten sind, werden mit voller Deckung übernommen, soweit sie versichert waren.

2.Antwort: Die private RS,wenn der Wohnungs- und Grundstücks-RS enthalten ist, übernimmt in voller Höhe.

Der Anwalt soll sich die Deckungszusage gegen Angabe Ihrer Versicherungsnummer einholen. Ein Service, den alle guten Anwälte selbstverständlich übernehmen.
Viele Grüße,
Walter Metzig

Entschuldigung, dass ich erst jetzt schreibe.

Also meiner Meinung nach müßte der Rechtschutz noch übernehmen. Ob bei voller Deckung? Das müßte normalerweise in den Vertragsunterlagen (Kleingedrucktes) stehen, wenn nicht.

Und eigentlich geht es um Vertragsrecht. Aber wenn Sie die beiden Versicherungen haben regelt das der Anwalt. Eine Beratung kann mit bestimmt über den Rechtschutz erfolgen.

LG. Emi