Hallo,
meine erste Frage lautet:
Immobilie wurde 2011 veräußert. Die Rechtschutz aber erst zum 20.01.2012 gekündigt. Konflikt begann Mai 2012. Kann mann die Rechtsschutz beanspruchen, wenn ja …in voller Deckung ?
meine zweite Frage lautet:
Teil der Kaufpreiszahlung einer Immobilie wurde zurückbehalten Aufgrund angeblicher Mängel. Übernimmt da die private Rechtsschutz ( Vertragsrecht ) oder die Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz ?
Gruß
McMahoony