gekündigte wohnung untervermieten

Hallo,

Aufgrund eines mehrmonatigen Auslandsaufenhalts habe ich meine Wohnung gekündigt. Da ich nun schon früher ins Ausland muss, würde ich die Wohnung gerne bis zum Ende meiner Mietzeit untervermieten.

Ist das erlaubt oder kann mein Vermieter, bei dem ich die Untervermietung ja bewilligen lassen muss, Einwände dagegen erheben?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank!

Bis zur Kündigung gilt Euer Vetrag. Wenn darin die Untervermietung nicht ausgeschlossen oder beschränkt wurde, darfst Du untervermieten - den Vermieter must Du darüber nur informieren.

Normalerweise haben Sie in Ihrem Mietvertrag den Passus mit enthalten, dass eine Untervermietung der Zustimmung des Vermieters bedarf.
Der Vermieter muss einer Untervermietung nicht zustimmen und braucht hier keine Gründe angeben.
Setzen Sie sich doch mit Ihrem Vermieter in Verbindung und besprechen Sie die Möglichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Ritt

Hallo Herr Faber,

klar Sache, die Erlaubnis zur Untervermietung muss vorher schriftlich eingeholt werden, der Vermieter kann einen Untermieter nicht ablehnen, wenn er in Person und Eigenschaft von dem gewünschten Mieterprofil nicht von Ihrem abweicht.

Beispiel für ABlehnungsgrund: Sie sind gutverdienend und Single und Ihr Nachmieter ist eine auf Hartz4 angewiesene dreiköpfige Familie ausländischer Nationalität.

Untervermietung nie als Drohung anfragen, sondern explizit mit dem echten Untermieter und die Notwendigkeit mitteilen: z.B. finanzieller Aspekt für Sie. Also eine pauschale Erlaubniss muss der Vermieter nicht geben!

Natürlich kann der Vermieter auch einer früheren Vertragsaufhebung zustimmen oder Vorschlagen.

Etwas brenzelig sehe ich das Problem, dass Sie sagen, Sie wären schon im Ausland. Der Vermieter hat keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Untermieter und wenn Sie nicht da sind, können Sie nicht Ihre Sorgfaltspflichten und Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag erfüllen.

Tipp: Ansprechparter / schriftliche Vertretung benennen!

Grüße
Diana

Hallo, ich bin kein Experte auf diesem Gebiet. Könnte mir aber vorstellen, daß der Vermieter etwas dagegen hat. Wenn er es weiß. :wink:). Viel Glück

Hallo,

an deiner Stelle würde ich zuerstmal den Mietvertrag lesen, vielleicht steht da schon drin, ob du untervermieten darst oder nicht. Da du sowieso gekündigt hast, würde ich es einfach machen. Allerdings musst du ja am Ende der Mietzeit die Wohnung in einem dem Mietvertrag entsprechenden Zustand hinterlassen. Dafür musst du sorgen.

Viele Grüße und alles Gute!

Aufgrund eines mehrmonatigen Auslandsaufenhalts habe ich meine
Wohnung gekündigt. Da ich nun schon früher ins Ausland muss,
würde ich die Wohnung gerne bis zum Ende meiner Mietzeit
untervermieten.

Ist das erlaubt oder kann mein Vermieter, bei dem ich die
Untervermietung ja bewilligen lassen muss, Einwände dagegen
erheben?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank!

Hallo,
er darf 3 Personen ablehnen, den 4. muß er annehmen.