gekündigtem Mieter legal NK-Leistungen entziehen

Hallo zusammen,

normalerweise ist das Abstellen von Strom/Wasser ja Nötigung.

Nun stellen wir uns mal den Fall vor, dass ein Mieter zum 10.11. gekündigt wurde (fristlos aufgrund Zahlungsverzug) jedoch nicht auszieht. (Kündigung hat er empfangen, da persönlich gegen „Quittung“ übergeben)
Jetzt setzt der Vermieter eine erneute Frist, nehmen wir den 31.12.
Unter dem Schreiben steht folgender Text:
„Ich […] habe oben stehendes Schreiben am xxx.xx.2010 erhalten“ Unterschrift

„Sollte ich […] entgegen des o.g. Schreibens nicht bis zum 31.12.2010 ausgezogen sein, so verzichte ich ab diesem Datum auf die Bereitstellung/Lieferung von Strom, Kalt- und Warmwasser sowie der Heizung.“ Unterschrift

Wäre dies eventuell die Möglichkeit die Einstellung der Leistungen zu „legalisieren“?
Bitte keine Diskussionen ob er das unterschreibt oder nicht. Es geht nur um die Frage ob das theoretisch möglich wäre.
Vielen Dank schoneinmal

Hallo zusammen,

normalerweise ist das Abstellen von Strom/Wasser ja Nötigung.

Hi,

nicht immer:

http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/wasser-str…

Gruß
Tina

Hallo.

Sollte der Mieter tatsächlich mit dem Kappen der Versorgungsleistungen einverstanden sein, wäre er später mit dem Rechtsweg (einstweilige Verfügung o. ä.) vermutlich abgeschnitten. Allerdings ist zu beachten, dass sich der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Miete/ einer Nutzungsentschädigung (nach Kündigung) im Winter bei einer Wohnung ohne Heizung, Strom und stonstiges auf Null reduzieren dürfte. Dann stellt sich der Mieter halt ein Öfelchen in die Wohnung und wohnt kostenlos bis die Räumung kommt.

Die Entscheidung betrifft Geschäftsräume. Für Wohnraum nicht unbedingt anwendbar.

Die Entscheidung betrifft Geschäftsräume. Für Wohnraum nicht
unbedingt anwendbar.

Hi,

sorry, das hatte ich überlesen. Aber meines Wissens kann auch ein VM nicht dazu gezwungen werden die Versorgung des Mieters aus eigener Tasche zu bezahlen?

Jetzt mal blöd gefragt, warum sollte der VM etwas gewährleisten müssen, was selbst die Versorger nicht müssen? Wenn ich keinen Strom zahle, wird er gesperrt, Wasser ebenso und Müll wird einfach nicht mehr abgeholt.

Gruß
Tina

Hallo.

Momentan steht noch eine obergerichtliche Entscheidung aus. Der BGH hat in einer seiner letzten Entscheidungen diese Frage für das Wohnraumrecht noch offengelassen, aber angedeutet, dass eine Übertragung auf das Wohnraummietrecht denkbar wäre.

Aber es ist wirklich Unsinn, dass der Vermieter auch noch Heizung zahlen muss für einen Mieter, der keinen Cent Miete zahlt.