Gekündigter Mieter verläßt Wohnung nicht

Einem Mieter wurde fristlos und zusätzlich ordentlich gekündigt wegen Mietrückstands von 2 Monatsmieten und fortlaufender unregelmäßiger Mietzahlung. Er hat auf die Kündigungen nicht reagiert und auch die Wohnung nicht verlassen. Inzwischen geht keine Miete mehr ein. Er ist weder telefonisch noch vor Ort erreichbar. Hat inzwischen Türklingel abgestellt. Welche Möglichkeit besteht, Zugang zu der vermieteten Wohnung zu erhalten? Kann Waschmaschine und Trockner (in Waschküche) außer Betrieb gesetzt werden? Bleibt letztendlich nur die Räumungsklage übrig?

Bleibt letztendlich nur die Räumungsklage übrig?

Ja. Und von verbotener Eigenmacht würde ich dringend abraten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht

Hallo Grußloser,

Welche Möglichkeit besteht, Zugang zu der vermieteten Wohnung zu erhalten?

Bei entsprechendem Gerichtsbeschluß,mit einem Gerichtsvollzieher.

Kann Waschmaschine und Trockner (in Waschküche) außer Betrieb gesetzt werden?

Kann,kann man schon,doch sollte man dieses vielleicht unterlassen,da unter dem Begriff
„außer Betrieb setzen“ jeder bestimmt etwas anderes versteht.

Bleibt letztendlich nur die Räumungsklage übrig?

Darauf wird es wohl letzten Endes hinaus laufen,es sei denn,der Mieter hat plötzlich über
„Nacht und Nebel“ die Wohnung verlassen und Diese dann noch zugemüllt zurück
gelassen.

Ebenso Grußlos Bollfried

Und dann? Geht es ohne
Gerichtsbeschluss?

vnA

Hallo

Und dann? Geht es ohne Gerichtsbeschluss?

Je nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles kann das der Fall sein.

Wenn man mit dem Gedanken spielt sollte man sich aber z.B. das BGH-Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 45/09im Originalwortlaut durchlesen (so könnte das dann nämlich auch enden) - beachtenswert ist jedenfalls das Resümee hier im Kommentar:
„Im Einzelfall kann aber auch weiterhin die Öffnung und Weitervermietung einer Wohnung durch den Vermieter ohne Zuhilfenahme des Gerichtsvollziehers zulässig sein, wenn der Mieter zuvor den Besitz an der Wohnung aufgegeben hat. Ob dies der Fall ist, sollte nicht ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes entschieden werden. In jedem Falle ist dem Vermieter anzuraten, den vorgefundenen Zustand der Wohnung ausführlich zu dokumentieren und vorgefundene Gegenstände sicher einzulagern.“

Leider ist es im wahren Leben selten so einfach, aber man stelle sich z.B. vor, Zeugen haben den Mieter zuletzt gesehen wie er Umzugsfahrzeuge belud - seitdem ward der Mieter nicht mehr gesehen und die Wohnungstür steht offen, dahinter nur noch Müll, Unrat und Verwüstung.

Danach klingt es aber auch nach der Schilderung nicht. Wenn der Mieter noch dort wohnt, dann bleibt dem Vermieter nur der Rechtsweg = Räumungsklage, Räumungsurteil, Zwangsräumung - auch hierfür ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ratsam.

Grüsse Rudi

Hallo,

Bleibt
letztendlich nur die Räumungsklage übrig?

Ja, so klingt das für mich. Geh am besten gleich zum Anwalt, von selbst wird sich das Problem wohl nicht erledigen.

Kann Waschmaschine und
Trockner (in Waschküche) außer Betrieb gesetzt werden?

Nicht nur das. Vermutlich kann auf diese beiden Gegenstände das Vermieterpfandrecht angewendet werden. Der Anwalt weiß genauer, wie man hier vorgehen muss.

Vereinfacht gesagt: Wenn WaMa und Trockner dem Mieter gehören, dann kannst du die einfach verkaufen und das Geld behalten, weil er dir ja die Miete nicht gezahlt hat. Du hast dann nicht nur, je nach Zustand der Geräte, ein paar hundert Euro, sondern der Mieter hat es auch nicht mehr so bequem in der Wohnung, weil er plötzlich mit der Hand waschen oder zum Waschsalon gehen muss.

Schöne Grüße

Petra

Vereinfacht gesagt: Wenn WaMa und Trockner dem Mieter gehören,
dann kannst du die einfach verkaufen und das Geld behalten,
weil er dir ja die Miete nicht gezahlt hat.

So einen Unsinn habe ich in diesem Experten forum schon lange nicht mehr gelesen.

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Und was hat diser Honweis mit dem Sachverhalt zu trun? „Er hat auf die Kündigungen nicht reagiert und auch die Wohnung nicht verlassen.“ … mehr auf http://w-w-w.ms/a5eaom

Welche Möglichkeit besteht, Zugang zu der
vermieteten Wohnung zu erhalten?

Besichtigungsrecht, § 809 BGB. Eine Inbesitznahme ohne rechtswirksame Beendigung des Mietvertrages ergäbe sich daraus aber nicht.

Kann Waschmaschine und
Trockner (in Waschküche) außer Betrieb gesetzt werden?

Wird Wasser und Strom hierfür allgemein über Betriebskostenabrechnung vorfinanziert und ist die Vorauszahlung hierauf unbezahlt, kann man beides abstellen und gegen unbefugte Nutzung sichern.

Bleibt
letztendlich nur die Räumungsklage übrig?

Ja.

G imager

Und was hat diser Honweis mit dem Sachverhalt zu trun? „Er hat
auf die Kündigungen nicht reagiert und auch die Wohnung nicht
verlassen.“ … mehr auf http://w-w-w.ms/a5eaom

Nichts, Rudi hat doch nur auf eine Nachfrage von vna reagiert, der wissen wollte was wäre wenn.