Gekündigter Mieter will nicht aus der Wohnung

Hi,

welches Vorgehen ist sinnvoll, um einen unzuverlässigen, gekündigten Mieter, der keine Anzeichen macht, die Wohnung zu verlassen, aus der Wohnung rauszubekommen?

Wenn Räumungsklage, wann kann ein Vermieter die Klage verlieren?

HL

Hallo.

„Freiwillig“ gehen die Mieter in den wenigsten Fällen. Wenn der Mieter nach einer Kündigung nicht geht, muss Räumungsklage erhoben werden. Die Zeitdauer bis zur endgültigen Räumungsvollstreckung ist sehr unterschiedlich. Bei manchen Gerichten - vor allem in größeren Städten - dauert es Jahre, bis man einen vollstreckbaren Titel erhält, bei manchen Gerichten nur ein halbes Jahr. Es kommt auch darauf an, ob der Mieter in Berufung geht oder vor der Räumung plötzlich eine Suizidgefährdung geltend macht. Geduld sollte man jedenfalls mitbringen.

Verlieren kann man als Vermieter den Fall, wenn die Kündigung formell oder materiell-rechtlich nicht in Ordnung war (z. B. fehlende vorherige Abmahnung oder Zahlungsrückstand noch nicht erreicht). Gerade bei Kündigungen wegen Zahlungsrückständen werden die meisten Fehler gemacht.

Hi,
damit ist zu rechnen, dass er nicht freiwillig geht…

Der Mieter hat aber ein weiteres, leider starkes Argument: Die Miete! Denn wenn er bis zur Verhandlung die Miete brav zahlt, kann man das „akzeptieren“. Kürzt er aber die Miete bewusst „provozierend“ und unberechtigt, weil zB. „die Tür wackelt“, wird die Situation unangenehm für den Vermieter…

Angenommen es dauert wirklich 2 Jahre bis zur Verhandlung, wird dann nur die Räumung verhandelt und dann mit einer separaten Klage die unberechtigte Mietminderung ODER reicht eine Klage für beides?

HL

Kostensparender ist eine kombinierte Räumungs- und Zahlungsklage. Muss aber befürchtet werden, dass der Mieter begründete oder unbegründete Mietminderungsansprüche geltend macht, kann es klüger sein, Räumungs- und Zahlungsklage getrennt einzureichen, damit man die Räumung schneller durchbekommt. Es kommt immer auf den Einzelfall an.