gekündigter Mieter zieht wegen Arbeitslosigkeit nicht aus

Hallo,

wer kann mir bitte weiterhelfen, ich habe meinem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Da er schon länger bei mir in der Einliegerwohnung wohnte hatte er 6 Mon. Kündigungsschutz so müsste er jetzt am 30.04.10 ausziehen. Jetzt kam er und sagte das er jetzt Arbeitslos ist und deswegen keine Wohnung findet und somit am 30.04.10 nicht ausziehen kann.
Was kann oder muss ich tun das er zum 30.04.10 ausziehen muss.

Hallo, es tut mir leid, ich kann Ihnen leider nicht
weiter helfen.
mfg
Gana

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube Sie haben ein Problem.
Bis zum 30.4 können Sie meines Erachtens nach nichts machen, erst danach, sollten er nicht ausgezogen sein, können Sie auf Räumung klagen. Das kostet viel Geld, Zeit und Nerven.
Man kann einen Anwalt konsoltieren, dieser wird wie immer im Leben sagen, dass man gute Karten hat und er alles unternehmen wird. (die guten Karten hat dann sicher = der Anwalt).

Ich würde versuchen mich gütig zu einigen, schriftlich den Zeitpunkt nach hinten zu legen und weiter auf Räumung bestehen. Gegebenenfalls entstehende Kosten(wegen Anmietung von Ersatzräumen, Handwerker die Terminverschiebung geltend machen usw.) geltend machen.

Zahlt der Mieter weiterhin seine Miete, würde ich Ihm dies auch schriftlich bestätigen, mit dieser Bestätigung bekommt er sicher schneller eine neue Wohnung. Vorsicht wenn er die Miete nicht zahlt- keine Bestätigung ausstellen. In diesem Fall wird ein Anwalt auch gerne tätig, denn der Streitwert ist eine Jahresmiete zuzügl. der geschuldeten Miete.

Ja, das ist Demokratie und der Schutz des Eigentums in unserem Land.

Sorry für die schlechten Infos, ich kann nicht dafür.
mfg
Seegab

Ich weiß es leider nicht genau, aber meiner Meinung nach müsste er trotzdem ausziehen und sich eine Sozialwohnung über die Behörde besorgen. Ich würde mal im Netz recherchieren oder einen Anwalt fragen - mehr kann ich leider nicht dazu beitragen. Gruß,
W. Kollien