Gekündigter Mietvertrag

Folgender Fall: Ein Paar (nicht verheiratet) lebt mit 4 Kindern in einer Mietwohnung. Die Miete kommt vom Jobcenter, da der Mann kein festes Einkommen hat. Nun kündigt das Paar die Wohnung zum 30.November schriftlich. Dies nimmt der Vermieter gerne und dankend an, denn die Wohnung ist durch die Mieter ziemlich runtergekommen. Die Wohnung soll nun grundrenoviert werden und ein Nachmieter wäre auch schon in Aussicht. Drei Wochen vor diesem Termin teilt die Frau eher nebenbei dem Vermieter mit, das man keine andere Wohnung gefunden habe und nun doch auf unbesimmte Zeit in der Wohnung wohnen bleibe. Welche Möglichkeiten hätte der Vermieter in diesem Fall, da ja kein gültiger Vertrag mehr existiert. Müssten hier irgend welche wichtigen Dinge beachtet werden, damit dem Vermieter keine Nachteile entstünden. Z.B Einstellung der Miet-Zahlung durch das Jobcenter.

Vielen Dank im Voraus

Michael

Eine glückliche Fügung Gottes in Form der Eigenkündigung durch solche Spagmaten sollte man nicht sausen lassen und im Hinblick auf die bekundete Weigerung zur fristgerechten Räumung kein Zeit mit der Einreichung der Räumungsklage verlieren!

räumungsklage bleibt übrig

Hallo,

ich weiß leider nicht, wie genau es sich mit der Kündigung des Mietvertrages verhält.
Also ob diese einfach so zurück genommen werden kann oder auf jeden Fall gültig ist.

Um die rechtzeitige Zahlung durch das Job-Center muss sich der Mieter kümmern.

Hallo, wichtig ist als erstes, dass Sie der Fortsezung des Mietverhältnisses widersprechen, da Sie nur zwei Wochen, nach dem Sie davon Kenntnis genommen haben, dafür Zeit haben. Sollte diese Frist überschritten werden, haben wir wieder einen unbefriststeten Vertrag. Machen Sie dem Mieter klar, dass erhebliche Kosten (15000,-€ auwärts) entstehen werden( Räumungsklage, Gerichtsvollzieher, Schadenersatzklage der neuen Mieer…). machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass Sie die entstandenen Kosten, zur Not gerichtlich, gegen ihn geltend machen werden. Sollte der Mieter jemals wieder ohne Jobcenter auskommen wollen, sollte er in seinem Interesse, Vertragsgerecht ausziehen. Sollte der Mieter dickfellig sein, kann es teuer und zeitaufwändig werden. Ein Jahr geht da schnell ins Land.
Sie sollten einmal bei google " mieter kündigt, zieht aber nicht aus" eigeben. Hier finden Sie viele Tipps.

Hi ziemlich doofe Sache.
Also aus dem stehgreif sage ich das die Kündigung wirksam angekommen ist und die Mieter ausziehen müssen. Jdoch sieht das unser Gesetzgeber sicherlich anderst, da ein trockenes Dach über dem Kopf zu haben eines der größten Gesellschaftlichen anliegen ist. Somit wird es schwer werden eine Familie mit Kindern tatsächlich aus der Wohnung zu werfen. Faktisch muß dann aber ein neuer mietvertrag her, denn der alte wurde rechtmäßig gekündigt. Was sicherlich auch neue Chancen ermöglicht.
Gruß Peter