Gekündigte Mietwohnung wurde abgenommen, später werden angebliche Mängel reklamiert. Kaution?

Folgender Fall:

Mietwohnung wurde zum Ende April 2017 gekündigt. Vermieterin hat (Mündlich) bestätigt, daß sie nicht auf einer kompletten Renovierung besteht, wenn die Wohung so in Ordnung ist. Die Wohnung wurde Jahre vorher bei Bezug auch teilweise Tapeziert übernommen, so daß eine komplette Entfernung der Tapeten ohnehin schwer durchsetzbar ist.
Die Wohnung wurde vom Mieter gestrichen und gereinigt, aber die Tapeten belassen. So war es abgesprochen.
Bei der Übergabe und Besichtigung wurde von der Vermieterin auch bestätigt, daß alles in Ordnung ist, und die Kaution dann ausgezahlt werden kann.
Jetzt Monate später werden folgende Angebliche Mängel reklamiert:
Die Tapeten wären schlecht gestrichen worden, und mussten entfernt werden. Darunter wurden Bohrlöcher gefunden die Kostspielig geschlossen werden mussten.
Außerdem werden kosten für eine Reparatur des Brausemischers im Bad geltend gemacht. Die Rechnung für diese Reparatur liegt bei, und ist auch Anfang 11.2016 datiert. Angeblich wäre der Mischer manipuliert worden. Ende 2016 wurde der Thermostat im Mischer und die Dichtungen instand gesetzt, das ist bei Thermostatmischern dieses Typs regelmäßig der Fall, weil die Technik sich mir Kalk zusetzt. Also ein normaler Verschleiß. Daher meiner Ansicht nach vom Vermieter zu tragen. Zumal vom Mieter niemals Manipulationen am Mischer vorgenommen wurden. Welcher Art diese Manipulationen angeblich waren geht aus der Rechnung und dem Schreiben nicht hervor.
Aufgrund dieser Kosten wird der Mieter aufgefordert die Kaution für die Vermieterin freizugeben.
Weiter steht die Nebenkostenabrechung für 2016 und die drei Moante 2017, die in den Jahren davor immer eine Rückzahlung ergab noch aus.

Was tun? Welche Mängel kann die Vermieterin geltend machen?

Gibt es ein unterschriebenes Übergabeprotokoll? Oder erfolgte die Bestätigung vor Zeugen?

Es gibt einen Zeugen, aber kein Protokoll

Zum Mieterschutzverein gehen.
Und das nächste Mal ein Übergabeprotokoll machen.

Gruß,
Steve

Der Vermieterin schreiben, dabei ihre Aussage aus dem Gedächtnis rezitieren und die Forderung ablehnen.

Auch ggf. auf die damalige Reparatur hinweisen (falls es damals keine Zweifel gab).

Je sachlicher, präziser und unemotionaler verfasst, umso höher ist die Glaubwürdigkeit. Kein Sarkasmus, kein Schimpfen, keine Drohung, keine zweideutigen Dinge.

Danke für die guten Tipps!

Was stand dazu im Mietvertrag, genauer Wortlaut! und wie wurde die Wohnung bei Einzug übergeben, renoviert oder unrenoviert? ramses90

Diese Tapentenkalusel mit dem Tapizieren bei Einzug und entferne der Tapeten bei Auszug wurde hm 2005 - 2006 von BHG als unangemessen angesehen.

Hoffe doch schriftlich

Bei Versteckten Mängeln ist dies Möglich

Wow das ist aber überraschend, dass da Löcher waren, fraglich ob diese nicht schon vom Vormieter sind, dies müsste der Vermieter darlegen. Im übrigen zählen Borlöcher zur normalen Nutzung der Mietsache. Bei Schönheitsreparaturen müssen dies allerdings verschlossen werden.

Der Mischer könnte in die Kleinreperatruregelung fallen, wenn diese wirksamm vereinbart wurde.

dazu ist auch noch bis 31.12.2017 Zeit.

Die sogar bis Ende 2018. Vorausgesetzt, dass immer zum Jahresende abgerechnet wird.
Gruß
anf