Folgender Fall:
Mietwohnung wurde zum Ende April 2017 gekündigt. Vermieterin hat (Mündlich) bestätigt, daß sie nicht auf einer kompletten Renovierung besteht, wenn die Wohung so in Ordnung ist. Die Wohnung wurde Jahre vorher bei Bezug auch teilweise Tapeziert übernommen, so daß eine komplette Entfernung der Tapeten ohnehin schwer durchsetzbar ist.
Die Wohnung wurde vom Mieter gestrichen und gereinigt, aber die Tapeten belassen. So war es abgesprochen.
Bei der Übergabe und Besichtigung wurde von der Vermieterin auch bestätigt, daß alles in Ordnung ist, und die Kaution dann ausgezahlt werden kann.
Jetzt Monate später werden folgende Angebliche Mängel reklamiert:
Die Tapeten wären schlecht gestrichen worden, und mussten entfernt werden. Darunter wurden Bohrlöcher gefunden die Kostspielig geschlossen werden mussten.
Außerdem werden kosten für eine Reparatur des Brausemischers im Bad geltend gemacht. Die Rechnung für diese Reparatur liegt bei, und ist auch Anfang 11.2016 datiert. Angeblich wäre der Mischer manipuliert worden. Ende 2016 wurde der Thermostat im Mischer und die Dichtungen instand gesetzt, das ist bei Thermostatmischern dieses Typs regelmäßig der Fall, weil die Technik sich mir Kalk zusetzt. Also ein normaler Verschleiß. Daher meiner Ansicht nach vom Vermieter zu tragen. Zumal vom Mieter niemals Manipulationen am Mischer vorgenommen wurden. Welcher Art diese Manipulationen angeblich waren geht aus der Rechnung und dem Schreiben nicht hervor.
Aufgrund dieser Kosten wird der Mieter aufgefordert die Kaution für die Vermieterin freizugeben.
Weiter steht die Nebenkostenabrechung für 2016 und die drei Moante 2017, die in den Jahren davor immer eine Rückzahlung ergab noch aus.
Was tun? Welche Mängel kann die Vermieterin geltend machen?