Geladene Schreckschusswaffe im Kfz

Hallo Ich möchte gerne wissen ob es erlaubt ist eine Schreckschusswaffe (PTB) im geparkten Auto (abgeschlossen) z.B. im Handschuhfach aufzubewaren.

Die Person besitzt einen Kleinen Waffenschein zum führen der Waffe auf öffentlicher Straße.

Und ob ein unterschied besteht zu geladen und ungeladen.

BITTE BITTE BITTE keine völlig sinnlosen Frage warum er es machen will und BItte keine vorschläge z.B „Safe im auto einbauen“ dann darf er es.Und keine antwort er müstees es eigentlich selber wissen, er hat ja den K.Waffenschein. ne ne

GAnz einfache frage! OK !
Wenn Ihr ahnung von der Gesetzes lage habt! oder schonmal eine Anzeige deswegen bekommen hat dann würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.

Hallo freundlicher Mensch

http://www.oberallgaeu.org/se_data/_filebank/umaier/…

http://www.landkreis-lindau.de/media/custom/1188_185…

Da steht auch:

„• Waffen und Munition getrennt in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahren,“

Das würde ich so verstehen:

Mitführen ist erlaubt, also solange man im Auto ist, darf die Waffe auch im Handschuhfach liegen. Wenn man aber das Auto ohne Waffe verläßt, würde die Waffe aber nicht mitgeführt, sondern aufbewahrt. Damit darf sie nur entladen sein und Waffe und Munition müssen in getrennten Behältnissen verschlossen sein.

Oder hier:

http://www.polizei.sachsen.de/zentral/2186.htm#16

„Konkret werden die Voraussetzungen der Aufbewahrung im § 36 WaffG i.V.m. §§ 13, 14 AWaffV geregelt.“

Hans