gelände einzäunen erlaubt?

Hallo und guten Tag,

wir sind ein touristisches Unternehmen und planen in absehbarer Zukunft eiine Baumaßnahme.

Angrenzend an das zu bebauende Grundstück ist eine ca 300qm große Wiesenfläche, die derzeit als Wanderweg fungiert.

Die Stadtverwaltung will diese Fläche nun einzäunen, mit der offiziellen Begründung, dass es sich um eine Biotopfläche handelt.

Wunderlich für mich, da bis heute hier jeden Tag 100erte Wanderer drüber liefen, es keinerlei bedrohten oder seltenen Pflanzen gibt, sondern lediglich Wiese.

Zu Gesprächen war die Stadt mit uns nicht bereit…

Die Einzäunung würde uns im Zuge der Baumaßnahmen massiv einschränken, da wir teilweise enorme Erleichterungen hätten, wenn wir die Wiese teilweise mit LKW befahren könnten.

Meine Frage nun: ist das Vorgehen der Stadt so in Ordnung bzw. wo kann ich hiergegen Einspruch einlegen und wie sollte ich nun weiter vorgehen… wie gesagt zu Gesprächen sind die Mitarbeiter und Bürgermeister nicht bereit

Hallo,

ich denke die Frage ist zu komplex um sie an diesem Stelle zu klären!

Hallöchen,

leider kann ich euch zu diesem Thema mit meinen Erfahrungen nicht weiterhelfen. Ich kenne mich im Mietrecht aus, euer Problem betrifft Verwaltungsrecht.

Ich wünsche Euch, dass ihr von einem Mitglied Antwort bekommt, das fit ist in Verwaltungsrecht.

Beste Grüße
Zwillingsjungfrau

Hallo,

da muss ich leider passen: M.E. sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren, der sich im Grundstückrecht auskennt. Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.

mfg

Moni,moin KL-fck,

leider kann ich hierzu dezidiert nichts aussagen. Wir beschäftigen uns mit Wohnungseigentums-Recht.

Und trotzdem erlaube ich mir einige Äußerungen:
So wie ich es verstehe, gehört die „Biotopfläche“ nicht Ihnen sondern der Stadt? Wenn dem so ist, kann der Eigentümer, ohne jegliche Begründung, mit seinem Gelände, im Rahmen der gesetztlichen Vorgaben tun und lassen, was er will. Auch eine vorübergehende, für Sie erleichternde Nutzung, kann er untersagen. Sie sollten versuchen, nochmals einem Kompromiss zu erreichen. Vielleicht haben Sie ja für die Baumaßnahmen einen Architekten oder Bauausführenden, der die Nutzungszeit einschränken und entsprechende Argumentationen herausarbeiten kann. Auch die möglichen Mehreinnahmen für den Haushalt der Kommune durch den Tourismus könnte eine Hilfe sein.

Einen Einspruch oder gerichtliches Vorgehen halte ich nicht für zielführend, verhärten sich hier nur weiter die Fronten und es kostet Zeit, Geld und Nerven.

Der richtige Weg wäre m.E. hier einen Rechhtsanwalt für Baurecht (?) o.ä. zu konsultieren um nochmals die Eckpunkte zu klären und sich fundierten Rat einzuholen.

Würde mich interessieren, wenn ich das endgültige Ergebnis von Ihnen erfahren könnte.

Bis dahin viel Glück.
mfg
Manfred Bautzer

Hallo

Zu diesem Thema kann ich keine Angaben machen

MfG

Hallo,
wem gehört die betroffene Fläche? Wenn sie der Stadt bzw. Gemeinde gehört, müsste man wohl dort beantragen, dass man sie befahren darf. (Wenn es sich um eine private Fläche handelt, müsste man den privaten Eigentümer fragen.) Es kann sein, dass die Gemeinde Schäden durch das Befahren befürchtet - dies ist auch nicht völlig unbegründet. Evtl. lässt sich eine Vereinbarung schließen, wann und wo und mit welchen Fahrzeugen gefahren wird, so dass Schäden vermieden werden. Oder man vereinbart zusätzlich, dass Schäden ersetzt / nachher ausgeglichen werden.
Welche Behörde genau zuständig ist, weiss ich nicht, da dies nicht überall gleich ist. Häufig haben sogar mehrere Behörden etwas zu sagen, das kann leider manchmal etwas kompliziert sein… Bei Biotopflächen ist i.d.R. die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Dort würde ich erst mal anfangen und es mit Freundlichkeit versuchen - das hilft manchmal weiter.

Hallo kl-fck

ich gehe davon aus, dass die Grundstücke innerhalb der Bundesrepublik liegen (es gilt deutsches Recht).
Grundsätzlich stellt sich die Frage des Einzäunens für mich so nicht, denn zunächst kannst Du grundsätzlich für Deinen Baustellenbetrieb (inkl. dem bloßen Befahren) natürlich nur Grundstücke nutzen, die sich in deinem Eigentum befinden, oder für die Du mit dem Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung hast. Da die Stadt/Gemeinde keine fremden Grundstücke einzäunen kann, gehört ihr dieses Grundstück offensichtlich, so dass Du mit der Stadt/Gemeinde eine Nutzungsvereinbarung bräuchtest zu der die Stadt offensichtlich nach Deiner Beschreibung nicht bereit ist.
Da Du ferner für Dein Projekt in der Regel einer Genehmigung bedarfst, bei deren Zustandekommen die Stadt zumindest beteiligt wird, solltest Du dringend an Deinem „Standing“ gegenüber der Gebietskörperschaft arbeiten.

Viele Grüße
hfwl

Servus,

bin leider kein Rechtsexperte und kann da garnicht weiter helfen, da ist leider was falsch rüber gekommen.

Dennoch viel Erfolg für Deine Anfrage wünscht

  • Kampfzwergerl -

Wie ist denn die Fläche gewidmet? Ist es ein „Privatgrundstück“ der Stadt? Dann ist weiter oben schon alles gesagt.
Oder handelt es sich um ein Grundstück das per Widmungsverfahren für die Öffentlichkeit nutzbar sein soll, als Verkehrsfläche oder Grünfläche beispielsweise?

Bei einer Verkehrsfläche könnte man eine Sondernutzung nach Straßen- und Wegerecht beantragen.

Hallo,
die Frage betritfft eher ein privatrechtliches und kein öffentlich-rechtliches Problem. Ich bin also nicht der richtige Ansprechpartner.

Aber trotzdem eine Gegenfrage zu Ihrer Frage: Darf auf Ihrem Grundstück auch jeder mit einem LKW herumfahren?
Nur weil eine Fläche der Stadt gehört, bedeutet dies nicht, dass jeder mit dem Eigentum der Stadt tun und lassen kann, was er möchte.
Ich kenne zwar die Mitarbeiter Ihrer Stadtverwaltung nicht, aber den Spruch: man trifft sich immer zweimal. Hat das Verhalten evtl. Gründe aus der Vergangenheit?
Gruß
jotti