Gelbe ampel und geblitzt?!

Hallo ihr Lieben,

Angenommen jemand wurde mit dem Firmnwagen und zwei kollegen auf dem weg nach bremerhaven geblitzt.
Als die ampel überfahren wurde war es noch gelb. als man zwei drittel der kreuzung überquert hatte und man direkt vor dem festinstal. blitzer stand wurde geblitz.
Es blitze zweimal, direkt hintereinander. Hinter dem firmenwagen fuhr noch
ein blauer opel der sehr dicht hinter mir fuhr. Jetzt ist die frage wer geblitz wurde. Der firmenwagen oder jemand anders. Der firmenwagen müsste zweimal auf dem
foto sein , ausserdem stand dieser kurz vor dem blitzer. Die kollegen versicherten dem fahrer das die ampel noch
gelb war.

Lg Dunja

Die neueren Modelle dieser stationären Blitzer beschränken sich nicht mehr nur auf Rotlichtverstöße, sondern messen zudem noch die Geschwindigkeit.

Wer also glaubt, mit Tempo 120 noch bei Gelb durchzukommen, hat unter Umständen selbst bei Grün noch ein Problem :smile:

Das würde ich dabei durchaus mal bedenken…

Der Firmenwagen fuhr knapp 40 kmh, da nach vorne hin die fahrbahn voll befahren war.

In diesem Fall sollte sich der Fahrer zuerst einmal zurücklehnen und abwarten ob ein Bescheid kommt.

So dienen ja z.B. die zwei Bilder dazu, zu sehen, ob und wie schnell sich das Fzg. bewegt hat. Ferner ist auf dem Bild die Zeit eingeblendet die die Ampel schon rot war. Ist diese Zeit sehr klein und ist auf dem Bild noch ein weiteres Fzg. dahinter zu sehen, so wird auch der Auswerter zu dem Schluss kommen, dass das zweite Fzg. den Blitzer ausgelöst hat.

Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid kommen, so kann man über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen und das ganze per Widerspruch klar stellen lassen.

Übrigens ist ein Überfahren der gelben Ampel zwar straffrei aber nicht erlaubt wenn man hierfür noch extra beschleunigt. Im Falle eines Unfalls ist man hier schnell mit einer Teilschuld dabei…

Nabend,

Übrigens ist ein Überfahren der gelben Ampel zwar straffrei

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten:
Tatbestandsnummer 137006:
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; – BKat (A - 1) 10,00 Euro
– BKat bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht im BKat enthalten ist, aber trotzdem „bestraft“ werden kann (Verwarnung).

Gruß!
T.

– BKat bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht im BKat
enthalten ist, aber trotzdem „bestraft“ werden kann
(Verwarnung).

Hi,

BKat bedeutet Bußgeldkatalog, und das es ein Tatbestand eben aus dem Bußgeldkatalog ist. Auch was idR. Verwarnungsangebot/Verwarnung genannt wird steht in dem Bußgeldkatalog.
[http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/…](http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf)

Q-Gruß

Nabend Q!
Ich habe das gestern auf die Schnelle c+p, weil mir dunkel in Erinnung ist, dass auch bei gelb über die LSA brettern nicht immer straffrei ist.
Ich meine die nähere Erläuterung bezog sich nicht auf „BKat“ allein, sondern auf „–BKat“.
Leider kann ich deinen Link nicht öffnen, heißt defekte Datei - daher weiß ich im Moment auch nicht, ob du den BKat gelinkt hast, wo der Tatbestand dann ggf. doch enthalten ist.

Gruß!
T.

Leider kann ich deinen Link nicht öffnen, heißt defekte Datei

  • daher weiß ich im Moment auch nicht, ob du den BKat gelinkt
    hast, wo der Tatbestand dann ggf. doch enthalten ist.

Hi,

es ist der aktuelle Bußgeldkatalog vom KBA, und da sind sämtliche Verstöße aufgeführt, angefangen von 5€ wegen parken ohne Parkscheibe über sämtliche Verstöße an Lichtzeichenanlage, bis zum mehrfachen Alkoholverstoß.

Der Katalog ist im PDF Format, auf der Seite von www.kba.de gibt es ihn auch als Texdatei.

MfG.

hartmut

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