Gelbe Flecken und Schimmel an den Wänden der Mietwohnung

Eine Mietwohnung wurde erst im September bezogen und schon jetzt treten im Schlafzimmer an den Außenwänden (Eckwand) gelbe Flecken und vielleicht auch dadurch Schimmel auf. Es sind zwei Wände großflächig betroffen. Ein Bewohnen des Zimmers (schlafen darin) ist wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich. Zuständig und Ansprechpartner ist hier der Hausverwalter für den Vermieter. Dem Verwalter wurde dieser Mangel mündlich und schriftlich enagzeit. Die Aussage des Verwalters war bisher „es kommt ein Handwerker…“, aber der war nach 4 Wochen noch nicht da.
Was kann nun unternommen werden, damit der Schaden behoben wird, bzw. dass der Vermieter überhaupt reagiert. Wie sieht das mit Mietminderung oder gar Kündigung der Wohnung durch den Mieter aus. Kann man Rechtsbeistand in Anspruch nehmen, wenn man nicht im Mieterbund ist und keine Rechtschutzversicherung hat aber die Kosten hierfür auch nicht tragen kann.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-k…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/berhil…

Sollten hilfreich sein

Eine Mietwohnung wurde erst im September bezogen und schon
jetzt treten im Schlafzimmer an den Außenwänden (Eckwand)
gelbe Flecken und vielleicht auch dadurch Schimmel auf.

Wieso "vielelicht auch Schimmel? Gibt es Schimmel oder gibt es keinen Schimmel?

Es

sind zwei Wände großflächig betroffen. Ein Bewohnen des
Zimmers (schlafen darin) ist wegen gesundheitlicher Probleme
nicht mehr möglich.

Wieso kann man bei gelben Flecken aus gesundheitlichen Problemen dort nicht mehr schlafen? Welche gesundheitlichen Probleme sind denn dies?

Zuständig und Ansprechpartner ist hier der

Hausverwalter für den Vermieter. Dem Verwalter wurde dieser
Mangel mündlich und schriftlich enagzeit. Die Aussage des
Verwalters war bisher „es kommt ein Handwerker…“, aber der
war nach 4 Wochen noch nicht da.

Da sollte man den Verwalter nochmals informieren, dass sich bisher noch niemand um den Schaden gekümmert hat; ein Telefonat ist sicherlich hilfreicher und bringt schneller Hilfe als im Internet um Hilfe zu suchen.

Was kann nun unternommen werden, damit der Schaden behoben
wird,

Den Verwalter nochmals informieren.

bzw. dass der Vermieter überhaupt reagiert.
Der Vermieter wird doch durch den Hausverwalter vertreten.

Wie sieht

das mit Mietminderung

Der BGH hat entschieden, dass bei eingeschränkter Nutzung eine Mietminderung möglich ist, nur ist es hier sehr fraglich, ob wegen „gelber Flecken an Wänden“ das Schlafzimmer nicht mehr genutzt werden kann.

oder gar Kündigung der Wohnung durch den

Mieter aus.

Der Mieter kann immer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsgründen kündigen, wegen gelber Flecken im Schlafzimmer berechtigt dies nicht zur fristlosen Kündigung.

Kann man Rechtsbeistand in Anspruch nehmen,
Ja, Rechtsanwalt, der verlangt dafür Geld.

wenn

man nicht im Mieterbund ist und keine Rechtschutzversicherung
hat aber die Kosten hierfür auch nicht tragen kann.

Dann müsste man einen Beratungsgutschein beantragen, aber sinnvoll ist es einfach, nochmals mit dem Hausverwalter sich in Verbindung zu setzen. Ein Rechtsanwalt könnte den Verwalter „verärgern“ und die Angelegenheit auf Wochen verzögern.

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Ohne BEsichtigung vor ort ist hier keine Aussage zu machen. Dafür gibt es zu viele Möglichkeiten des Schadens, der Auswirkungen und der Ursache.Daraus ergibt sich das auch zu Rechtsfragen hier keine Auskünfte gegeben werden können.
Sachverstädnigen vor Ort zu Rat ziehen.