Hallo liebe Forumsmitglieder,
noch eine Frage:
Vor einem Grundstück werden immer gelbe Säcke der Nachbarschaft abgelegt. Werden gelbe Säcke nicht mitgenommen oder gehen kaputt, hat der Grundstückseigentümer den Müll anderer Leute an der Backe. Das findet der Grundstückseigentümer nicht lustig. Die Leute von gegenüber sagen, sie müssen ihre Autos vor ihrem Grundstück parken und es sei deswegen kein Platz, für IHRE gelben Säcke vor IHREM eigenen Grundstück. Gibt es eine Regel, wo die gelben Säcke abgelegt werden sollten? Beim Suchen im Internet habe ich leider nichts gefunden.
Grüße
Carmen
Hallo,
Abfallrecht ist Kommunalrecht, dort kann man auch die lokale Regelung erfragen. In der Regel haben die auch eigene Leute, die sich die Situation vor Ort am Abfuhrtag ansehen, wenn es Probleme gibt. Stellenweise gibt es auch Halteverbote an den Abfuhrtagen, dann stehen die Autos schon mal nicht im Weg (wenn nicht die Abfuhr verschoben wird, weil jemand vergessen hat, daß das dort zu vermeiden ist).
Eine exakte Regelung wird es nicht geben. Da wird vermutlich nur stehen, daß ein geeigneter Ort zu wählen ist. Bei uns gab es die Bitte sie nicht an die Zäune zu binden (damit sie nicht wegfliegen), da das zusätzliche Arbeit für die Müllwerker bedeutet (die sind ja bekanntlich so dünn, daß sie sofort reißen, wenn man sie etwas strenger anfaßt).
Dort, wo man sonst die Mülltonnen hinstellt, ist sicher ein geeigneter Platz.
Cu Rene
Vielen Dank für die Antwort!
Da war eine prima Anregung dabei! Es werden ja nur die gelben Säcke auf dem Grundstück der Nachbarn gelagert, die Mülltonnen stehen zur Abholung ja auch immer auf der Seite der jeweiligen Eigentümer/Mieter. Und da funktioniert das mit dem Parken dann ja auch. Gibt also eigentlich keinen Grund, die gelben Säcke nicht auch dahinzulegen, wo die Mülltonnen zur Abholung stehen. Es sind die Eigentümer/Mieter, die zu faul sind, zu laufen und ihre Autos vor ihren Grundstücken parken. Diese Eigentümer/Mieter sagen dann, dass sie die gelben Säcke da nicht hinlegen könnten, weil sie ja sonst ein Stück laufen müssten und tun sie einfach rüber zum Nachbarn - der das, wie schon erwähnt, gar nicht witzig findet, weil für den Dreck, der aus den Säcken fällt, immer nur er über sein Grundstück krabbelt und niemals die Nachbarn, die ihren Dreck dorthin werfen… >:frowning:
Außerdem kann der Grundstückseigentümer mit dem Müll auf dem Grundstück seinen Nachbarn den § 1004 Abs. 1 BGB um die Ohren hauen, wonach er einen Anspruch darauf hat, dass sie sein Grundstückseigentum nicht mit ihrem Müll beeinträchtigen. Notfalls kann er mit dieser Begründung auf Unterlassung klagen.
Nach ein bisschen Rumgrübeln hat sich ergeben, dass der Müll evtl. nicht auf dem Grundstück des Nachbarn, sondern lediglich VOR dem Grundstück des Nachbarn auf dem Gehweg zur Abholung abgelegt wird. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Gehweg mit zum Grundstück gehört oder nicht… Ändert das die Situation? Wie gesagt, ihre Mülltonnen stellen die Nachbarn vor ihrem Grundstück zur Abholung hin, nur die gelben Säcke werden an die Hecke des Nachbarn gegenüber gelegt…
Hallo,
ob der Gehweg mit zum Grundstück gehört
Der gehört in aller Regel der Stadt oder Gemeinde, die aber einiges der „Pflege“ (etwa Winterdienst, Reinigung) auf die Anlieger abwälzen kann. Womit ich wieder bei meiner ersten Antwort bin sich dorthin zu wenden.
Wenn es den Abfall dann in das eigene Grundstück weht, ist man aber ganz sicher selbst betroffen.
Cu Rene