Zum Glück ist dies nur ein fiktiver Fall.
Ich würde sonst raten sich in ärztliche Behandlung zu geben, da der Verdacht des ‚Verfolgungswahnes‘ auf der Hand liegt.
hierzu gibt es keine mietrechtlich relevante Frage bzw. Antwort.
Soweit ich weiss, ist das „Entwenden“ von Abfall eher eine Ordnungswidrigkeit, dass sollte aber in der jeweiligen Verordnung der Gemeinde / Stadt stehen.
Was der Nachbar daraus macht, kann man m.E. ruhig abwarten, wenn er den Müll denn unbedingt haben will.
Hallo,
erstmal wäre ein Blick in die Hausordnung ratsam, ob die Säcke da überhaupt gelagert werden dürfen, aber das nur nebenbei.
ihr gelber Sack weg war.
Ich bin kein Jurist, würde aber meinen, daß der Sack selbst Eigentum des Entsorgers (meist also das DSD) ist und bleibt und dem Kunden nur zur Verfügung gestellt wird. Auf dem Sack steht (jedenfalls bei uns) auch drauf, daß der für nichts anderes zu verwenden ist, als da Sachen die da reingehören zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen.
Was kann der Nachbar damit vorhaben bzw was hat er in der Hand
wenn er andere Dinge,die net darein gehören finden ???
Der hat sie sicher als „Beweismaterial“ „beschlagnahmt“, weil er gesehen hat, daß da Sachen drin sind, die da nicht reingehören. Ich bin immer noch kein Jurist, aber das darf er natürlich trotzdem nicht. Wenn, dann muß er das anzeigen.
Was kann der Nachbar damit vorhaben bzw was hat er in der Hand
wenn er andere Dinge,die net darein gehören finden ???
Was war denn im gelben Sack das nicht hineingehört? (Neugier)
Sachen in den gelben Sack stecken die nicht hinein gehören (z.B Haarbürste, CD, und anderes „Plastik“) ist keine Straftat und kein Vergehen. Die schlimmste Strafe für diese Sünde ist die Nichtmitnahme des gelben Sacks durch den Entsorger. Die Entsorgung muss dann als Hausmüll erfolgen und kostet dementsprechend.
Seit wann sind wegeworfene Dinge noch insoweit Besitz, das das entwenden durch Fremde als Raub bezeichnet werden kann? Wie kann das entwenden ohne Anwesenheit des Geschädigten Raub sein?