Gelber Schein, trotzdem bei der Arbeit?

Hallo,

wie ist das?

Ein Arbeitnehmer hat vom Arzt einen gelben Schein bekommen, erscheint aber trotzdem bei der Arbeit und reicht den Schein weder seinem Arbeitgeber noch der Krankenkasse ein…

…außer das es sich um Anzeichen eines Workaholics handelt, wie sieht es rechtlich aus. Vor allem für die Kollegen, die Bescheid wissen?

Danke

Dieter

Hallo.

wie sieht es rechtlich aus. Vor allem für die Kollegen, die
Bescheid wissen?

Der „gelbe Schein“ ist zunächst nichts weiter als die Auffassung des Arztes, dass sein Patient arbeitsunfähig ist zu einem Zeitpunkt x und voraussichtlich bis zu einem Zeitpunkt y. Ist der Patient anderer Auffassung, dann ist es sein gutes Recht, danach zu handeln.

Die Kollegen wären dann in der Zwickmühle, wenn (ich überspitze bewusst) der Betroffene bspw. Gabelstaplerfahrer ist und seine Kumpels morgens mitbekommen, dass derjenige ein Augenproblem hat (sagen wir mal, er läuft gegen Wände, weil er nix sieht). Ist es also offensichtlich , dass der Arbeitnehmer sich und/oder andere gefährdet, wenn er weiterarbeitet, so darf man ihn durchaus am Weiterarbeiten hindern (muss man streng genommen sogar). Mein überspitztes Beispiel wäre in etwa gleich gelagert, wie einen Volltrunkenen eine gefahrgeneigte Tätigkeit weiter ausüben zu lassen. Ein Vorgesetzter hätte (als Vertreter des Arbeitgebers) im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht noch eher einzuschreiten, nämlich dann, wenn er der Auffassung ist, dass der Arbeitnehmer seine Gesundheit durch das Arbeiten aufs Spiel setzt.

Was könnte man ggf. als betroffener Kollege tun? Zunächst den Vorgesetzten informieren. Zur allgemeinen Gefahrenabwehr dürfte man den Arbeitnehmer im Extremfall auch mit Gewalt am Hindern arbeiten Arbeiten hindern …

Im Streitfall wird die vom Arzt ausgestellte AU sicherlich zur Sprache kommen und geprüft werden, ob das Einschreiten des Vorgesetzten gerechtfertigt war. Bei gefahrgeneigter Tätigkeit (und entsprechenden Krankheitssymptomen) würde ich das grundsätzlich bejahen; ob das Bazillenmutterschiff, das darauf besteht, die gesamte Belegschaft mit seiner Seuche zu beglücken, auch darunter fällt, wage ich zu bezweifeln.

Gruß Eillicht zu Vensre

Der grobe Umriss (nicht speziell auf die Kollegen aber allgemein zum Thema Krankschreibung und trotzdem arbeiten) ist uebrigens gerade eben lang und breit im ARbeitsrecht-wrzlbrmpt (Insider) diskutiert worden :wink:

Hallo.

wie sieht es rechtlich aus. Vor allem für die Kollegen, die
Bescheid wissen?