Gelbes Schild ' Unterführung'

Hallo,

wo der Radweg auf eine Kreuzung (mit einer stark befahrenen Bundesstraße) trifft, weist ein gelbes Schild Radfahrer an, die Unterführung zu benutzen.

Darf ein Radfahrer vor der Unterführung auf die Fahrbahn für Kfz wechseln, z.B., weil die Unterführung für ein Fahrad mit Anhänger (somit dreispurig und vielleicht schwer beladen) kaum passierbar ist?

Gruß

Marzeppa

Hallo!

„Gelbe Schilder“ haben keinen Regelungsgehalt. Wenn also der benutzungspflichtige Radweg vor der Unterführung endet und als Gehweg mit Zusatzschild „Fahrräder frei“ gekennzeichnet ist, darf die Fahrbahn benutzt werden.

Auf Anhänger und Masse kann es dabei nicht ankommen. Wer nicht in der Lage ist, sein Fahrrad einen Berg raufzutreten, muss es schieben und ist dann Fußgänger.

Hallo,

Gehweg mit Zusatzschild „Fahrräder frei“ gekennzeichnet ist,
darf die Fahrbahn benutzt werden.

Danke, das beanwortet meine Frage in bezug auf den mir vorschwebenden Fall vollständig. Das Kriterium ist also benutzungspflichtiger Radweg oder nicht.

Gruß

Marzeppa