Hallo,
Im Brett Polizei und Kriminalistik haben wir gerade folgende Diskussion:
Mein Beitrag:
Situation anhand Realfall:
10 Minuten etwa nach dem letzten Verkehrsfunk auf der A 7 plötzlich Stau. Brav angestellt. Da die A7 bei Kassel etwas hügelig ist, konnte ich sehen, daß etwa 4 km weiter, dort ging es bergauf, nur noch wenige bzw. kaum Autos fuhren gemessen mit der Verkehrsdichte vor Auftreten des Staus. Da ich Rettungsassistent bin und im Kofferraum einen Notfallkoffer mitführe, habe ich von der Warnblinkanlage gebrauch gemacht und bin am Stau vorbeigefahren, um nach etwa 2 km an einen „frischen“ Verkehrsunfall zu kommen. Ich habe bei einem eingeklemmten Unfallopfer erweiterte erste Hilfe geleistet, bis die Kollegen mit RTW da waren und anschließend die Freundin des Unfallopfers betreut und vom Einsatz abgelenkt.
Gab Lob von der Polizei, aber wie ist die rechtliche Lage wirklich? Ich konnte einen Unfall ja nur annehmen, nicht wissen. Hätt ichs gewußt, hätte ich von Sonderrechten bzw. rechtfertigendem Notstand Gebrauch machen können, und hätt ich ne gelbe Kennleuchte gehabt, ich hätte sie mir aufs Dach gepackt, nur um den Zusammenhang wieder herzustellen:smile:
Darauf Maltes Antwort:
die gelbe Rundumkennleuchte hättest Du Dir dann auch sparen können - sie hat absolut keinen Wert außer einer zusätzlichen Warnfunktion.
Ich bin kein Jurist, aber die Situation in dem von Dir geschilderten Fall lässt mit hinreichender Sicherheit vermuten, daß dort vorn im nicht einsehbaren Bereich irgendetwas geschehen ist - als Rettungsassistent mit Notfallkoffer (beides kannst Du ja nachweisen) ist Dein Verhalten nach meinem Rechtsemfpinden durch den rechtfertigendem Notstand gedeckt, solange Du niemanden gefährdest (also entsprechend langsam auf dem Standstreifen fährst).
Wie so oft scheint es hier so zu sein, daß wenn da tatsächlich ein Unfall ist, alles gut ist, wenn dort jedoch „nur“ eine Baustelle ist oder Rest-Abräumarbeiten eines vergangenen Unfalls bspw., also kein tatsächliches Ereignis, welches Deine Aktion rechtfertigt, Du dann Schwierigkeiten bekommen könntest.
Für diesen Fall (der natürlich der weitaus interessantere ist) steck ich in den §§ nicht tief genug drin. Allerdings (Vermutung!) würde mich doch sehr interessieren, wie ein Richter hier eine Verurteilung begründen will, da ja Deine „gute Absicht“ kaum anzuzweifeln ist - in dem von Dir beschriebenen Szenario - und der Schutz menschlichen Lebens ja nun ein recht hohes Rechtsgut bei uns ist.
Vielleicht kommt ja noch ein Jurist hier unten vorbei, ansonsten poste das doch mal im Rechtsbrett, würde mich auch interessieren.
Gruß,
Malte (auch RettAss, auch Notfallkoffer on Board)
Wie seht Ihr Juristen das denn?
Lieb grüßt,
Marcus