Hallo Ulrich,
Wie wäre es zum Beispiel aber mit Leuten, die zum Zweck der
Steuerhinterziehung Geld in die Schweiz auslagern, was in
Deutschland ja strafbar und in der Schweiz eher ein
„Kavaliersdelikt“ ist? (Jedenfalls geben die Schweizer Banken
bei einem Verdacht auf Steuerhinerziehung nicht die Identität
eines Kontoinhabers bekannt, soweit ich richtig informiert
bin) Oder Empfänger von Sozialleistungen, die ein paar Euros
in CH „in Sicherheit“ bringen und dieses Geld in D bei den
Ämtern nicht angeben.
Geld ins Ausland auszulagern ist nicht strafbar. Allerdings müssen die Zinserträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Stellt sich erstmal die Frage wie das Geld ins Ausland bekommen.
Der ehrliche Mensch (und das sind wir ja wohl alle, oder ?) kann das Geld einfach überweisen.
Diese Überweisung ist natürlich in Deutschland nachvollziehbar. Da in Banken regelmäßig Überprüfungen stattfinden und der Auslandszahlungsverkehr von besonderem Interesse ist, ist das also leicht nachvollziehbar.Wenn der Finanzbeamte dann nach den Zinserträgen aus dem Ausland fragt, weiß der gute Mann mehr als es den Anschein hat.
Andere Möglichkeit wäre der Bargeldtransport. Auch das ist legal, sofern man auf die Fragen der Zöllner wahrheitsgemäß antwortet.
Die Fragen werden dann in Richtung Geldwäschegesetz zielen. Interessant dabei, die Zöllner haben eine recht gute Trefferquote und kontrollieren nicht nur an den Grenzen, sondern bis weit in Binnenland hinein. Bei Verdacht auch mit Durchsuchung des PKW.
Beide Wege sind für den ehrlichen Menschen kein Problem, alle anderen haben ein größeres Risiko erwischt zu werden. Dies hat dann natürlich weitere Folgen, da dann die Steuererklärungen der letzten Jahre neu aufgerollt werden. Ich habe live und in Farbe in der Bank erlebt, daß Kunden aufgefordert wurden die Steuererklärungen der letzten 10 Jahre neu zu machen. Alle Belege mußten auf eigene Kosten neu beschafft werden. Viel Spaß dabei.
Stellt sich zum zweiten die Frage, ob die Anlage in der Schweiz überhaupt lohnt, da dort ein Steuerabzug von den Zinsen vorgenommen wird und den kann man sich natürlich nur als Steuerehrlicher auf die deutsche Steuer anrechnen lassen.
Zudem ist das Zinsniveau in der Schweiz auch nicht wirklich toll.
Von den Kosten des Geldtransportes aml ganz zu schweigen.
Wenn die ab und zu am Geldautomaten in D Geld abheben, was, so
nehme ich mal an, nicht so selten vorkommen wird, gehen die
dann ein Risiko ein, entdeckt zu werden? Einerseits ist dies
kein „Computerbetrug“ da es sich um ihr Geld, ihr Konto und
ihre Bankkarte handelt. Andererseits wäre es in Deutschland
Steuerbetrug oder falsche Angaben der eigenen finanziellen
Verhältnisse.
Wobei sich bei jeder Verfügung der Kontostand automatisch im die Gebühren verringert.
Nach deinen Infos wäre eine Kreuzung von Namen verdächtiger
Steuerhinterzieher in Deutschland mit Namen von
Kreditkartenbenutzern an deutschen Automaten theoretisch
möglich, würde aber wahrscheinlich nicht stattfinden, da man,
um Erfolg bei den Nachforschungen zu haben, die Namen von
allen (oder vielen) Kreditkartennutzern, die in Deutschland
Geld gezogen haben, bräuchte, um eine Chance von Treffern bei
einem Namensabgleich zu haben. Die deutsche Behörde wäre
wahrscheinlich in Begründungsnot, von vielen unverdächtigen
Bankkarten die Identitäten der Karteninhaber zu erhalten, um
einen oder wenige Leute herauszufischen, die ihr Konto in der
CH nicht angegeben haben. Durch Abheben von geringfügigen
Beträgen des eigenen Kontos würde in der Regel kein Verdacht
auf Computerbetrug erzeugt werden.
Ist mein Gedankengang richtig? Mich interessiert einfach, ob
oder wieweit solche Delikte möglich sind.
Warum sollten die das nicht machen ?
Finanzämter und Sozialbehörden wissen mehr über die Zinserträge eines Bürgers, als mancher Bürger selber.
Freistellungsaufträge werden durch die Banken gemeldet. Alleine dies sind schon Millionen von Daten. Dazu die Kontrollabfragen, deren Anzahl auch in die zigtausende geht.
Alle Daten sind edv-gespeichert und können entsprechend verarbeitet werden. Das ist eine Frage der Rechenleistung.
Zudem müssen nicht alle Daten lückenlos überprüft werden. Es reicht Daten mit Auffälligkeiten zu prüfen. Dazu gehören alle Zahlungsvorgänge in Länder, die als „Steueroasen“ bekannt sind und damit reduziert sich das schon ganz erheblich.
Per Saldo: Die Möglichkeiten der Ämter werden meist unterschätzt, die Steuerersparnisse werden von Kosten und Quellensteuer mehr als aufgezehrt.
Es gibt viele völlig legale Möglichkeiten innerhalb Deutschland Steuern zu sparen. Warum erst ins Ausland fahren ?
Und wenn es eine ganz einfache Methode sein soll: einfach unter das Kopfkissen legen. Das wird nirgends gespeichert (und der Einbrecher hat auch mal ein Erfolgserlebnis).
Gruß
Jürgen