Geld abheben per Kreditkarte von Konto im Ausland

Hallo,

wenn man ein Konto im Ausland besitzt und in Deutschland am
Geldautomaten von diesem Konto Geld abhebt mit der ausländischen
Kreditkarte, welche Informationen sind der deutschen Bank dann
bekannt?

Kontonummer und Geldbetrag ist klar.
Aber ist auch der Name des Kontoinhabers bekannt, oder geschieht das
Geldabheben namentlich anonym?

Gruss

Hallo Heinrich,

der deutschen Bank sind die Daten bekannt, die auf dem Magnetstreifen der Karte gespeichert sind.
Dazu gehört die Kontonummer, Bankleitzahl bzw. Bankidentifikationsnummer und einige andere Daten, wie Kartenfolgenummer, Kartennummer, Verfalldatum u.ä.
Der Name des Kontoinhabers ist nicht auf der Karte abgespeichert, da Karteninhaber und Kontoinhaber nicht identisch sein müssen. Hier erfolgt die Zuordnung über die Kartennummer.
Hinzu kommen Zusatzdaten, wie z.B. Datum und Uhrzeit, Nummer des Geldautomaten.
Diese Infos werden zusätzlich im Journal des Geldautomaten festgehalten.

Da der Einzug des abgehobenen Betrages elektronisch erfolgt, ist der Name auch für die Bank erstmal uninteressant. Hier sind Kontnummer und Bankleitzahl entscheidend.
Insofern ist die Abhebung namentlich erstmal anonym.

Aber selbstverständlich kann im Bedarfsfall der Kontoinhaber über die Kreditkartenfirma festgestellt werden.
Hinzu kommt, daß die meisten Geldautomaten mittlerweile videoüberwacht sind. Zu den Daten der Abhebung, des Journals des GAA und der Videoaufnahme gesellt sich dann auch ein Video-Bild des Abhebenden.

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da der Einzug des abgehobenen Betrages elektronisch erfolgt,
ist der Name auch für die Bank erstmal uninteressant. Hier
sind Kontnummer und Bankleitzahl entscheidend.
Insofern ist die Abhebung namentlich erstmal anonym.

Aber selbstverständlich kann im Bedarfsfall der Kontoinhaber
über die Kreditkartenfirma festgestellt werden.
Hinzu kommt, daß die meisten Geldautomaten mittlerweile
videoüberwacht sind. Zu den Daten der Abhebung, des Journals
des GAA und der Videoaufnahme gesellt sich dann auch ein
Video-Bild des Abhebenden.

Hallo,

interessante Frage und Antwort.

Mal angenommen das Konto liegt in der Schweiz, in der ja das Bankgeheimnis noch wirksam ist (bis auf Kriminalitätsfälle…)
Hält sich dann die Kreditkartenfirma an das Bankgeheimnis des Landes, wo das Konto liegt, oder hat sie ihre eigenen Regeln, die vom Ursprungsland des Kontos völlig unabhängig sind?

Gruss

Hallo Ulrich,

das ist denke ich mal schon eine Frage für das Rechtsbrett.
Aber zwei Überlegungen dazu:
Zum einen speichert die Kreditkartengesellschaft die Daten des Karten- und des Kontoinhabers, da diese im Kartenantrag gefragt werden.
Damit ist egal wo das Girokonto ist, da auf das Girokonto gar nicht zugegriffen werden muß.
Da alle Kreditkartengesellschaften Geschäftsstellen in Deutschland unterhalten, unterliegen diese auch dem deutschen Recht.
Das schweizer Bankgeheimnis kommt also gar nicht zum Zuge.

Zusätzlich würde eine Nachfrage ja nur erfolgen, wenn der Verdacht einer Straftat (Stichwort ist hier „Computerbetrug“) vorliegt.
Und da Betrug auch in der Schweiz strafbar ist, würden die schweizer Behörden Rechtshilfe geben.
Auch damit wäre das Bankgeheimnis umgangen.

Gruß
Jürgen

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Hallo Jürgen,

Mal angenommen das Konto liegt in der Schweiz, in der ja das
Bankgeheimnis noch wirksam ist (bis auf Kriminalitätsfälle…)
Hält sich dann die Kreditkartenfirma an das Bankgeheimnis des
Landes, wo das Konto liegt, oder hat sie ihre eigenen Regeln,
die vom Ursprungsland des Kontos völlig unabhängig sind?

das ist denke ich mal schon eine Frage für das Rechtsbrett.
Aber zwei Überlegungen dazu:
Zum einen speichert die Kreditkartengesellschaft die Daten des
Karten- und des Kontoinhabers, da diese im Kartenantrag
gefragt werden.
Damit ist egal wo das Girokonto ist, da auf das Girokonto gar
nicht zugegriffen werden muß.
Da alle Kreditkartengesellschaften Geschäftsstellen in
Deutschland unterhalten, unterliegen diese auch dem deutschen
Recht.
Das schweizer Bankgeheimnis kommt also gar nicht zum Zuge.

Verstehe.

Zusätzlich würde eine Nachfrage ja nur erfolgen, wenn der
Verdacht einer Straftat (Stichwort ist hier „Computerbetrug“)
vorliegt.
Und da Betrug auch in der Schweiz strafbar ist, würden die
schweizer Behörden Rechtshilfe geben.
Auch damit wäre das Bankgeheimnis umgangen.

Ok, auch verstanden.

Wie wäre es zum Beispiel aber mit Leuten, die zum Zweck der Steuerhinterziehung Geld in die Schweiz auslagern, was in Deutschland ja strafbar und in der Schweiz eher ein „Kavaliersdelikt“ ist? (Jedenfalls geben die Schweizer Banken bei einem Verdacht auf Steuerhinerziehung nicht die Identität eines Kontoinhabers bekannt, soweit ich richtig informiert bin) Oder Empfänger von Sozialleistungen, die ein paar Euros in CH „in Sicherheit“ bringen und dieses Geld in D bei den Ämtern nicht angeben.

Wenn die ab und zu am Geldautomaten in D Geld abheben, was, so nehme ich mal an, nicht so selten vorkommen wird, gehen die dann ein Risiko ein, entdeckt zu werden? Einerseits ist dies kein „Computerbetrug“ da es sich um ihr Geld, ihr Konto und ihre Bankkarte handelt. Andererseits wäre es in Deutschland Steuerbetrug oder falsche Angaben der eigenen finanziellen Verhältnisse.

Nach deinen Infos wäre eine Kreuzung von Namen verdächtiger Steuerhinterzieher in Deutschland mit Namen von Kreditkartenbenutzern an deutschen Automaten theoretisch möglich, würde aber wahrscheinlich nicht stattfinden, da man, um Erfolg bei den Nachforschungen zu haben, die Namen von allen (oder vielen) Kreditkartennutzern, die in Deutschland Geld gezogen haben, bräuchte, um eine Chance von Treffern bei einem Namensabgleich zu haben. Die deutsche Behörde wäre wahrscheinlich in Begründungsnot, von vielen unverdächtigen Bankkarten die Identitäten der Karteninhaber zu erhalten, um einen oder wenige Leute herauszufischen, die ihr Konto in der CH nicht angegeben haben. Durch Abheben von geringfügigen Beträgen des eigenen Kontos würde in der Regel kein Verdacht auf Computerbetrug erzeugt werden.
Ist mein Gedankengang richtig? Mich interessiert einfach, ob oder wieweit solche Delikte möglich sind.

Hallo Ulrich,

Wie wäre es zum Beispiel aber mit Leuten, die zum Zweck der
Steuerhinterziehung Geld in die Schweiz auslagern, was in
Deutschland ja strafbar und in der Schweiz eher ein
„Kavaliersdelikt“ ist? (Jedenfalls geben die Schweizer Banken
bei einem Verdacht auf Steuerhinerziehung nicht die Identität
eines Kontoinhabers bekannt, soweit ich richtig informiert
bin) Oder Empfänger von Sozialleistungen, die ein paar Euros
in CH „in Sicherheit“ bringen und dieses Geld in D bei den
Ämtern nicht angeben.

Geld ins Ausland auszulagern ist nicht strafbar. Allerdings müssen die Zinserträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Stellt sich erstmal die Frage wie das Geld ins Ausland bekommen.
Der ehrliche Mensch (und das sind wir ja wohl alle, oder ?) kann das Geld einfach überweisen.
Diese Überweisung ist natürlich in Deutschland nachvollziehbar. Da in Banken regelmäßig Überprüfungen stattfinden und der Auslandszahlungsverkehr von besonderem Interesse ist, ist das also leicht nachvollziehbar.Wenn der Finanzbeamte dann nach den Zinserträgen aus dem Ausland fragt, weiß der gute Mann mehr als es den Anschein hat.
Andere Möglichkeit wäre der Bargeldtransport. Auch das ist legal, sofern man auf die Fragen der Zöllner wahrheitsgemäß antwortet.
Die Fragen werden dann in Richtung Geldwäschegesetz zielen. Interessant dabei, die Zöllner haben eine recht gute Trefferquote und kontrollieren nicht nur an den Grenzen, sondern bis weit in Binnenland hinein. Bei Verdacht auch mit Durchsuchung des PKW.

Beide Wege sind für den ehrlichen Menschen kein Problem, alle anderen haben ein größeres Risiko erwischt zu werden. Dies hat dann natürlich weitere Folgen, da dann die Steuererklärungen der letzten Jahre neu aufgerollt werden. Ich habe live und in Farbe in der Bank erlebt, daß Kunden aufgefordert wurden die Steuererklärungen der letzten 10 Jahre neu zu machen. Alle Belege mußten auf eigene Kosten neu beschafft werden. Viel Spaß dabei.

Stellt sich zum zweiten die Frage, ob die Anlage in der Schweiz überhaupt lohnt, da dort ein Steuerabzug von den Zinsen vorgenommen wird und den kann man sich natürlich nur als Steuerehrlicher auf die deutsche Steuer anrechnen lassen.

Zudem ist das Zinsniveau in der Schweiz auch nicht wirklich toll.

Von den Kosten des Geldtransportes aml ganz zu schweigen.

Wenn die ab und zu am Geldautomaten in D Geld abheben, was, so
nehme ich mal an, nicht so selten vorkommen wird, gehen die
dann ein Risiko ein, entdeckt zu werden? Einerseits ist dies
kein „Computerbetrug“ da es sich um ihr Geld, ihr Konto und
ihre Bankkarte handelt. Andererseits wäre es in Deutschland
Steuerbetrug oder falsche Angaben der eigenen finanziellen
Verhältnisse.

Wobei sich bei jeder Verfügung der Kontostand automatisch im die Gebühren verringert.

Nach deinen Infos wäre eine Kreuzung von Namen verdächtiger
Steuerhinterzieher in Deutschland mit Namen von
Kreditkartenbenutzern an deutschen Automaten theoretisch
möglich, würde aber wahrscheinlich nicht stattfinden, da man,
um Erfolg bei den Nachforschungen zu haben, die Namen von
allen (oder vielen) Kreditkartennutzern, die in Deutschland
Geld gezogen haben, bräuchte, um eine Chance von Treffern bei
einem Namensabgleich zu haben. Die deutsche Behörde wäre
wahrscheinlich in Begründungsnot, von vielen unverdächtigen
Bankkarten die Identitäten der Karteninhaber zu erhalten, um
einen oder wenige Leute herauszufischen, die ihr Konto in der
CH nicht angegeben haben. Durch Abheben von geringfügigen
Beträgen des eigenen Kontos würde in der Regel kein Verdacht
auf Computerbetrug erzeugt werden.
Ist mein Gedankengang richtig? Mich interessiert einfach, ob
oder wieweit solche Delikte möglich sind.

Warum sollten die das nicht machen ?
Finanzämter und Sozialbehörden wissen mehr über die Zinserträge eines Bürgers, als mancher Bürger selber.
Freistellungsaufträge werden durch die Banken gemeldet. Alleine dies sind schon Millionen von Daten. Dazu die Kontrollabfragen, deren Anzahl auch in die zigtausende geht.
Alle Daten sind edv-gespeichert und können entsprechend verarbeitet werden. Das ist eine Frage der Rechenleistung.
Zudem müssen nicht alle Daten lückenlos überprüft werden. Es reicht Daten mit Auffälligkeiten zu prüfen. Dazu gehören alle Zahlungsvorgänge in Länder, die als „Steueroasen“ bekannt sind und damit reduziert sich das schon ganz erheblich.

Per Saldo: Die Möglichkeiten der Ämter werden meist unterschätzt, die Steuerersparnisse werden von Kosten und Quellensteuer mehr als aufgezehrt.
Es gibt viele völlig legale Möglichkeiten innerhalb Deutschland Steuern zu sparen. Warum erst ins Ausland fahren ?
Und wenn es eine ganz einfache Methode sein soll: einfach unter das Kopfkissen legen. Das wird nirgends gespeichert (und der Einbrecher hat auch mal ein Erfolgserlebnis).
Gruß
Jürgen